- Ständige Fazilitäten
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Eine Fazilität (von lat. facilitas Leichtigkeit) ist die von einer Bank ihren Kunden eingeräumte Möglichkeit, innerhalb festgelegter Grenzen kurzfristig Kredite in Anspruch zu nehmen oder Guthaben anzulegen. Der Begriff wird besonders im Zusammenhang mit Zentralbankfazilitäten gebraucht, die Zentralbanken den Geschäftsbanken einräumen, indem die ersten den zweiten Über-Nacht-Liquidität bereitstellen und abbauen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) bietet zwei ständige Fazilitäten an, deren Volumen - abgesehen von den geforderten Sicherheiten bei der Spitzenrefinanzierungsfazilität - nicht begrenzt ist: die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität. Die Zinssätze dieser beiden Fazilitäten bilden im Allgemeinen Ober- und Untergrenze des Tagesgeldsatzes (EONIA) im Euro-Raum. In Deutschland entsprach dem Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität vor der Einführung des Eurosystems der Lombardsatz, dem Zinssatz der Einlagefazilität der Diskontsatz.
Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist in der Regel deutlich höher als der entsprechende Marktzins und der Zinssatz der Einlagefazilität ist in der Regel deutlich niedriger als der entsprechende Marktzins. Deshalb nutzen die Kreditinstitute die Fazilitäten meist nur, wenn sie keine andere Alternative haben.
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