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Die Europäische Zentralbank (EZB), Englisch: European Central Bank (ECB), Französisch: Banque centrale européenne (BCE), ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie ist im Rahmen der Europäischen Union ein Organ sui generis. Sie ist eine supranationale Institution mit Rechtspersönlichkeit, die 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet wurde und ihren Sitz im Eurotower in Frankfurt am Main hat.
Die Arbeit und die Aufgaben der EZB werden in dem im Jahre 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union sowie in verschiedenen Protokollen geregelt. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, soll die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme sein.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt diese Aufgaben. Im Rahmen der Europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft für die Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro. Bei der Schaffung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank. Da nicht alle Staaten der EU an der Währungsunion teilnehmen, gibt es neben dem ESZB auch noch das Eurosystem, an dem neben der EZB nur diejenigen NZBen der Staaten der Eurozone, in denen der Euro wirklich eingeführt wurde, beteiligt sind. Der Großteil der Aufgaben des ESZB wird von der EZB erfüllt. Ihr Hauptziel ist dabei die Preisniveaustabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union.
Geschichte
1951 bis 1979
1951 begann mit der Gründung der Montanunion nach den vielen innereuropäischen Kriegen ein neues Zeitalter. Die Römischen Verträge waren 1957 ein weiterer Schritt zur Europäischen Einigung. Das damalige Ziel war eine Handelsunion und ein gemeinsamer Agrarmarkt; dafür hielt man eine Währungsunion für nicht nötig. Darüber hinaus existierte mit dem Bretton-Woods-System ein damals noch gut funktionierendes internationales Währungssystem. Eine Vereinigung im Währungsbereich wurde erstmals 1962 nach dem sogenannten Marjolin Memorandum der Europäischen Kommission diskutiert.
Die erste Institution für die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der 1964 eingesetzte Ausschuss der Zentralbankpräsidenten. Die Geschichte der europäischen Währungsunion begann 1970 mit dem Werner-Plan, der erstmals die Errichtung einer europäischen Währungsunion vorsah, aber scheiterte. 1972 begann der Europäische Wechselkursverbund mit festen Wechselkursen zwischen den Währungen einiger europäischer Staaten, wobei maximale Schwankungen von +/- 2,25 % erlaubt waren. 1979 wurde der Verbund vom Europäischen Währungssystem abgelöst, zu deren Zielen die Wegbereitung für eine Währungsunion gehörte. Hier waren ebenfalls die Wechselkurse und eine Bandbreite für die Schwankungen festgelegt, die nationalen Zentralbanken mussten die Wechselkurse durch Interventionen am Devisenmarkt sichern. Die Zugehörigkeit zum europäischen Währungssystem war eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion, mit deren Beginn das Währungssystem endete.
1980 bis 1999
Die Einheitliche Europäische Akte griff das Ziel einer Währungsunion auf und Währungsfragen wurden ein Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft. 1989 legte der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors einen neuen Plan für eine Währungsunion vor, der zur Grundlage für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde. 1991 entstand in einer Regierungskonferenz, parallel zur Konferenz über die Gründung der politischen Union, durch die Änderung des EWG-Vertrages die institutionelle Struktur für die Währungsunion. Die Vertragsänderung, unter anderem das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank und das Protokoll über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts, wurde Teil des 1992 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union.
Die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion sollte in drei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe erhielt der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten neue Zuständigkeiten. Durch ihn sollte eine engere Kooperation auf dem Gebiet der Geldpolitik erfolgen, mit dem Ziel der Preisstabilität. Weiterhin musste der Ausschuss zu klärende Fragen identifizieren, bis Ende 1993 einen Plan zur Abarbeitung von Problemen erstellen und die Aufgaben an dafür gegründete Unterausschüsse und Arbeitsgruppen verteilen.
Am 1. Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts die zweite Stufe der Währungsunion. Die Aufgaben des Instituts waren die Verstärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken, eine stärkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchführung der Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), für die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und für die Schaffung der einheitlichen Währung. Das Institut diente als Forum für Konsultationen für die Geldpolitik, während Interventionen am Devisenmarkt weiterhin Aufgabe der nationalen Zentralbanken waren. Mit der zweiten Stufe der WWU durfte keine der nationalen Zentralbanken mehr Kredite an öffentliche Stellen vergeben. Außerdem mussten bis zum Ende der zweiten Stufe alle Zentralbanken von politischen und anderen Einflüssen unabhängig werden.
Im Dezember 1995 wurde vom Europäischen Rat der Plan für das weitere Vorgehen, der auf den Vorarbeiten des EWI basierte, bekanntgegeben und die Einführung der neuen Währung, die jetzt den Namen Euro erhalten hatte, im Jahr 1999 bestätigt. Das EWI erhielt als neue Aufgabe die Vorbereitung des Wechselkursmechanismus II. 1996 entstand der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dessen Ziel analog zur Zielsetzung der EZB die Stabilität des Euro ist, der Pakt hat aber keine direkten Auswirkungen auf die EZB. Am 1. Mai 1998 beschloss der Ministerrat, dass elf Staaten die Kriterien für die Teilnahme an der Währungsunion erfüllt hatten. Im Einzelnen waren dies Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Gleichzeitig einigte sich der Rat auf die Personen, die sie für das Direktorium der EZB vorschlagen wollten. Die Ernennung erfolgte am 25. Mai mit Wirkung vom 1. Juni durch die Regierungen.
Die EZB wurde am 1. Juni 1998 Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts, das alle Aufgaben rechtzeitig beendet hatte. Im Oktober legte die EZB ihre geldpolitische Strategie fest, die Stabilität und Vertrauen in die EZB und den Euro bringen sollte. Die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik übernahm die EZB mit Beginn der dritten und letzten Stufe am 1. Januar 1999. Der letzte Schritt zur gemeinsamen Währung war am 1. Januar 2002 die Einführung des Euro als Zahlungsmittel.
1998 war Wim Duisenberg gegen den französischen Mitbewerber Jean-Claude Trichet zum Präsident der Europäischen Zentralbank gewählt worden. Er erklärte allerdings schon zu Anfang, wahrscheinlich nicht die volle Amtszeit von acht Jahren im Amt zu bleiben.
Seit 2000
Am 5. Januar 2003 geriet die EZB weltweit in die Schlagzeilen, als ein geistig verwirrter Mann drohte, sich mit einem Flugzeug in das Gebäude der EZB zu stürzen. Für mehrere Stunden wurde die EZB vollständig evakuiert. Das Drama ging jedoch glimpflich aus.
An seinem 68. Geburtstag gab Wim Duisenberg sein Ausscheiden aus dem Präsidentenamt zum 9. Juli 2003 bekannt. Die EU-Finanzminister lehnten seine Bitte ab und wollten, dass er bis zur ordnungsgemäßen Bestellung seines Nachfolgers im Herbst 2003 im Amt bleibe. Seit 1. November 2003 ist sein ehemaliger Mitbewerber Jean-Claude Trichet sein Nachfolger als Präsident der EZB.
Aufgaben und Ziele
Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisstabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in der ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck eine Rezession zu vermeiden. Die konjunkturelle Entwicklung wird an der Auslastung der Kapazitäten einer Volkswirtschaft gemessen. Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele, indem sie den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken (Leitzins verändern), also Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Somit kann eine Zentralbank sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken. Die Ziele und Aufgaben des ESZB und dessen Hauptorgans, der EZB, wurden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), die dem EG-Vertrag als Protokoll beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone; spezifiziert ist diese als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter, aber nahe zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität möglich ist.
Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Artikel 105 Absatz 2 des Vertrages:
- Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe geldpolitische Instrumente),
- Durchführung von Devisengeschäften,
- Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfoliomanagement),
- Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs.
Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:
- Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, die Ausgabe selbst erfolgt durch die NZBen,
- Aufsicht über die Kreditinstitute, Kontrolle der Finanzmarktstabilität,
- Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen,
- Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten,
- Erstellung einer Zentralbankbilanz.
Organe
Die ausführenden Organe sind schlussendlich die nationalen Zentralbanken der Teilnehmer-staaten. Diese unterliegen den Regelungen des ESZB. Wichtig dabei ist, dass sie unabhängig gegenüber Weisungen nationaler Regierungen sind und nur der EZB unterstehen. Die EZB verfügt mit dem Rat und dem Erweiterten Rat über zwei Beschlussorgane und mit dem Direktorium über ein ausführendes Organ.
EZB-Direktorium
Zeitraum Direktoriumsmitglied 1998–2002 Christian Noyer (Vizepräsident) 1998–2003 Wim Duisenberg (Präsident) 1998–2003 Sirkka Hämäläinen 1998–2004 Eugenio Domingo Solans 1998–2005 Tommaso Padoa-Schioppa 1998–2006 Otmar Issing (Chefvolkswirt) seit 2002 Lucas Papademos (Vizepräsident) seit 2003 Jean-Claude Trichet (Präsident) seit 2003 Gertrude Tumpel-Gugerell seit 2004 José Manuel González-Páramo seit 2005 Lorenzo Bini Smaghi seit 2006 Jürgen Stark (Chefvolkswirt) Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und setzt die Beschlüsse des EZB-Rats um. Es kümmert sich um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Ein Direktoriumsmitglied wird vom Gremium selbst zum Chefvolkswirt bestimmt. Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds beträgt acht Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die Länge der ersten Amtszeiten war gestaffelt, um zu vermeiden, dass alle Mitglieder gleichzeitig ausscheiden.
Neue Mitglieder werden von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen. Nach nicht-bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Plenum des Parlaments werden sie von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten gewählt.
Vor der Arbeitsaufnahme am 1. Juli 1998 wurde der Niederländer Wim Duisenberg zum Präsidenten gewählt. Er wurde am 1. November 2003 vom Franzosen Jean-Claude Trichet abgelöst. Vizepräsident ist der Grieche Lucas D. Papademos. Die weiteren Direktoren sind Jürgen Stark (Chefvolkswirt, Deutschland), José Manuel González-Páramo (Spanien), Gertrude Tumpel-Gugerell (Österreich) und Lorenzo Bini Smaghi (Italien).
Aus der Zahl der Mitglieder resultiert, dass nicht alle EU-Staaten im Direktorium vertreten sein können. Die großen Euroländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien besetzten bisher immer vier der sechs Sitze im Direktorium, die restlichen beiden Sitze wurden von wechselnden kleineren Ländern belegt. Zwar versuchen die großen Länder, ihr Anrecht auf einen Sitz dauerhaft zu manifestieren, allerdings gibt es keine explizite rechtliche Regelung, die ihnen ein solches Vorrecht auf einen Direktoriumssitz gewährt.
EZB-Rat
Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der (momentan 16) am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft die meisten Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, wobei der Rat die Veröffentlichung beschließen kann. Er tagt in der Regel alle 14 Tage. Bei Entscheidungen über das Kapital und Einnahmen der EZB entscheidet der Rat mit gewichteten Stimmen. Die Gewichtung richtet sich nach dem Anteil am gezeichneten Kapital; die Mitglieder des Direktoriums haben keine Stimme. Für die qualifizierte Mehrheit sind zwei Drittel des Kapitals und die Mehrheit der NZBen notwendig.
Mitglieder des EZB-Rates Jean-Claude Trichet, EZB-Präsident Lucas D. Papademos, EZB-Vizepräsident Lorenzo Bini Smaghi, Direktoriumsmitglied José Manuel González Páramo, Direktoriumsmitglied Jürgen Stark, Direktoriumsmitglied Gertrude Tumpel-Gugerell, Direktoriumsmitglied Guy Quaden (Belgien) Axel A. Weber (Deutschland) John Hurley (Irland) Nicholas C. Garganas (Griechenland) Miguel Fernández Ordóñez (Spanien) Christian Noyer (Frankreich) Mario Draghi (Italien) Athanasios Orphanides (Zypern) Yves Mersch (Luxemburg) Michael C. Bonello (Malta) Nout Wellink (Niederlande) Ewald Nowotny (Österreich) Vítor Manuel Ribeiro Constâncio (Portugal) Marko Kranjec (Slowenien) Erkki Liikanen (Finnland) Erweiterter Rat der EZB
Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller (momentan 27) EU-Mitgliedstaaten. Im Erweiterten Rat werden unter anderem die Notenbankpräsidenten der Staaten ohne Euro offiziell über die Beschlüsse des EZB-Rates informiert. Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen. An den Tagungen können ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen.
Geldpolitik
Geldpolitische Ziele
Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein, um das ihr im EG-Vertrag vorgegebene Ziel der Preisniveaustabilität zu erreichen. Dieses definiert sie selbst als ein Wachstum des harmonisierten Verbraucherpreisindexes HVPI im Euro-Raum, das unter, aber nahe bei zwei Prozent liegen sollte. Die geldpolitische Strategie wurde im Oktober 1998 vom EZB-Rat festgelegt.
Die Zwei-Säulen-Strategie
Um das Inflationsziel zu erreichen, verfolgt sie ein so genanntes Zwei-Säulen-Konzept.
Als Zweite Säule (wirtschaftliche Analyse) beobachtet sie die Inflationsentwicklung selbst und Größen, die Einfluss auf die Inflation haben wie zum Beispiel
- Löhne und Gehälter,
- Wechselkursentwicklung,
- langfristige Zinssätze,
- Messgrößen für Wirtschaftstätigkeit,
- fiskalpolitische Indikatoren,
- Preis- und Kostenindizes und
- Unternehmens- und Verbraucherumfragen.
Als Erste Säule (monetäre Analyse) veröffentlicht sie einen Referenzwert (M3 unter Annahme einer Inflation von 2-2,5% und Abnahme der Geldumlaufgeschwindigkeit um 0,5-1%) für die wünschenswerte M3-Geldmengenentwicklung, der aber keine Zielgröße, sondern Informationen über Abweichungen darstellt. Ziel ist es, mittelfristig Gefahren für die Preisstabilität zu erkennen. Kritik: Die Annahme der rückläufigen Geldumlaufgeschwindigkeit ist nicht vollends gesichert.
Vorteil dieser Strategie ist es, dass die EZB flexibel auf die Marktanforderungen reagieren kann. In einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann sie beispielsweise die Zinsen senken und mehr Geld an die Geschäftsbanken vergeben, also eine expansive Geldpolitik betreiben, da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind. Dann können Banken sich leichter refinanzieren, deshalb werden mehr Kredite vergeben und die Zinsen gesenkt, was Investitionen und Konsum stimuliert. In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr, dass es zu einer stärkeren Inflation kommt. Dann betreibt die EZB eine kontraktive (restriktive) Geldpolitik, das heißt sie vergibt weniger Geld und erhöht ihre Zinsen, erschwert damit die Kreditvergabe, verteuert Investitionen. Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt: Ist in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch, so dürfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken.
Kritik an der Geldpolitik der EZB
Von mehreren Seiten wurde die EZB für ihre Geldpolitik kritisiert. Diese Kritik lässt sich grob in vier Kategorien einteilen:
- Kritik an der ersten Säule: Die EZB wird einerseits dafür kritisiert, dass sie den selbstgesteckten Geldmengen-Referenzwert zu oft nicht erreicht (so lag das Wachstum der Geldmenge M3 in den letzten Jahren meist weit über den anvisierten 4,5 Prozent – gegenwärtig liegt das Geldmengenwachstum M3 deutlich über 10 Prozent). Zum anderen richtet sich die Kritik gegen die monetäre Säule als solche; von verschiedenen Ökonomen wird die generelle Aussagekraft der Geldmenge M3 angezweifelt.
- Kritik am Inflationsziel: Es wird von verschiedener Seite kritisiert, dass das Inflationsziel von zwei Prozent als zu niedrig einzuschätzen ist. Verschiedene Ökonomen berufen sich dabei auf die tendenziell höheren Inflationsraten in den USA (verbunden mit einem höheren Wirtschaftswachstum). Daher wird teilweise ein höheres Inflationsziel (teilweise bis zu 3,5 Prozent) gefordert. Hintergedanke ist hierbei, dass eine expansivere Geldpolitik dem wachstumsschwachen Euroraum zu einem Aufschwung verhelfen könnte.
- Kritik an der Zwei-Säulen-Strategie als Ganzes: Als Nachteil der Zwei-Säulen-Strategie wird von manchen Beobachtern die geringe Transparenz und die damit verbundene fehlende Eindeutigkeit gesehen. Legt die zweite Säule (wie oben beschrieben) beispielsweise eine eher restriktive Geldpolitik nahe, so kann die EZB aufgrund der Informationen aus der ersten Säule dennoch zu einer expansiven Geldpolitik greifen. Dies ist von den Märkten jedoch unter Umständen nicht vorherzusehen, so dass die gewählte Strategie in einzelnen Fällen wenig transparent erscheint. Kritiker der Zwei-Säulen-Strategie fordern daher den Übergang zu einer einzelnen Säule, um den Märkten mehr Sicherheit entgegen zu bringen. Die EZB selbst will jedoch an beiden Säulen festhalten, da diese die möglichen Ursachen von Inflation und Deflation beinhalten. Mit anderen Worten: da es in der Realität nicht nur eine Einflussgröße auf Inflation gibt, hat es nach Ansicht der EZB auch keinen Sinn, nur eine Einflussgröße zu betrachten.
- Kritik an der Aktivität der EZB: In den ersten Jahren ihres Bestehens wurde die EZB häufig für ihre nicht ausreichende Kommunikationspolitik kritisiert. Dabei wurde der Zentralbank vorgeworfen, sie lasse die Marktteilnehmer zu oft im Unklaren über ihren zukünftigen Kurs und sorge dadurch für Unsicherheit. Allerdings werden viele Zentralbanken (u. a. auch die US-Fed) für ähnliche Verhaltensweisen kritisiert. Außerdem hat sich die Transparenz der EZB-Entscheidungen in den letzten Jahren deutlich erhöht (u. a. wohl aufgrund der größeren Erfahrungswerte). Daneben kritisieren manche Beobachter die EZB auch für eine zu restriktive Geldpolitik. So hat die EZB ihren Leitzins, den Hauptrefinanzierungssatz, zwischen Mitte 2003 und Ende 2005 nicht geändert und hat damit eine weit weniger expansive Geldpolitik betrieben als die Fed (die ihre Leitzinsen in jedem der Jahre mehrfach geändert hat). Von anderer Seite wird die EZB gerade für ihre verlässliche und wenig sprunghafte Geldpolitik gelobt.
Instrumente
Wichtige Leitzinsen Zinssatz Höhe EZB (letzte Änderung per: 08. April 2009) Einlagesatz 0,25 % Hauptrefinanzierungssatz 1,25 % Spitzenrefinanzierungssatz 2,25 % SNB (letzte Änderung per: 12. März 2009) 3-Monats-Libor-Zielband 0,00–0,75 % US Fed (letzte Änderung per: 16. Dezember 2008) Federal-Funds-Rate-Zielband 0,00–0,25 % Diskontsatz 0,5 % Bank of Japan (letzte Änderung per: 19. Dezember 2008) Overnight Call Rate 0,10 % Diskontsatz 0,30 % Bank of England (letzte Änderung per: 5. März 2009) Repo Rate 0,50 % Chinesische Volksbank (letzte Änderung per: 22. Dezember 2008) Diskontsatz 5,31 % Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. o.) stehen der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, zu erreichen versucht.
Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen – vor allem die kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt, unter Umständen aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt.
Von den der EZB zur Verfügung stehenden Instrumenten wird jedoch nur eine Reihe zu geldpolitischen Zwecken genutzt. Das Mindestreserveinstrument beispielsweise wird von der EZB nicht im Rahmen der Geldpolitik eingesetzt. Neben den Instrumenten hat auch die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit, wie unter dem Abschnitt Kontrolle und Transparenz beschrieben, Einfluss auf die Finanzmärkte.
Offenmarktgeschäfte
Das eindeutig wichtigste Offenmarktgeschäft der EZB ist mit einem Anteil von ca. 70% das Hauptrefinanzierungsinstrument (Haupttender). Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Offenmarktpolitik, bei dem die Geschäftsbanken in einem Auktionsverfahren Zentralbankgeld von der EZB gegen Zinszahlungen erhalten. Das Auktionsverfahren wurde seit 2000 mittels Zinstender durchgeführt. Dabei wird das angebotene Zentralbankgeld den höchstbietenden Geschäftsbanken zugeteilt. Zur besseren Orientierung legt die EZB einen Mindestbietungszinssatz fest. Dieser Mindestbietungszinssatz (auch Hauptrefinanzierungssatz) wird aufgrund seiner Bedeutung oft auch als Leitzins der EZB bezeichnet. Die Transaktionen finden einmal pro Woche statt. Ihre Laufzeit beträgt ebenfalls eine Woche. Zur Bekämpfung der Finanzkrise ab 2007 verleiht die EZB seit dem 15. Oktober 2008 Geld wieder nach dem Mengentender.[1]
Die drei anderen Offenmarktgeschäfte der EZB sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen. Diese werden aber nicht zu geldpolitischen Zwecken genutzt, sondern haben das Ziel, die Geschäftsbanken mit der notwendigen Liquidität zu versorgen.
Ständige Fazilitäten
Das sind die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität. Die ständigen Fazilitäten stellen die Möglichkeit für Geschäftsbanken dar, auf eigene Initiative gegen Zinszahlung Liquidität über die Spitzenrefinanzierungsfazilität bis zum nachfolgenden Geschäftstag zu beziehen, oder über die Einlagefazilität anzulegen. Diese Möglichkeiten sind vom Volumen nicht begrenzt, haben aber typischerweise einen unattraktiven Zinssatz. Wegen ihrer unbegrenzten Verfügbarkeit stellt der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität einen Höchst- und der Zinssatz für die Einlagefazilität einen Mindestsatz für Tagesgeld auf dem Geldmarkt dar. Der Zinssatz dieser Geschäfte bestimmt entscheidend die Zinssätze der Banken für Sparkonten und Kundenkredite. Ständige Fazilitäten bestimmen die Grenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab. Sie entsprechen ungefähr dem ehemaligen Diskont- und Lombardsatz der Bundesbank.[2]
Devisenmarktinterventionen
Zeitweilig interveniert die EZB auch am Devisenmarkt, um den geldpolitischen Kurs zu stabilisieren und um die Swapsatzpolitik zu bestreiten. Allerdings sind Interventionen ein sehr selten (im Jahre 2004 gar nicht) benutztes Instrument der EZB. Es sollte nach Einschätzung der EZB nur benutzt werden, wenn große Wechselkursfehlbewertungen vorliegen, die entweder das Inflationsziel der EZB (als primäres geldpolitisches Ziel) oder die wirtschaftliche Stabilität im Euroraum (als sekundäres Ziel) gefährden.
Mindestreserve
Die EZB verlangt von Geschäftsbanken Mindestreserven auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Diese betragen derzeit zwei Prozent der Einlagen und Schuldverschreibungen der Banken. Die Mindestreserve stellt jedoch im Gegensatz zu Hauptrefinanzierungsinstrument, ständigen Fazilitäten und Devisenmarktinterventionen eher ein ordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar, da sie nur den Rahmen für die anderen Instrumente liefert, von der EZB jedoch noch nie geändert wurde. Im Gegensatz zu der Mindestreserve der ehemaligen Deutschen Bundesbank wird die Mindestreserve der EZB verzinst.
Unabhängigkeit
Mit dem Ziel, ihre Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, besser durchführen zu können, wurde der EZB Unabhängigkeit von politischen und anderen Einflüssen versprochen, um Konflikte mit Interessen von Politikern vorzubeugen. Man unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhängigkeit:
Operative oder funktionelle Unabhängigkeit
Sie bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist. Allerdings ist der EZB durch Artikel 105, Absatz 1 des EG-Vertrags sowie durch die EZB-Satzung die Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System.
Institutionelle Unabhängigkeit
Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im Maastrichter Vertrag ist verankert worden, dass den öffentlichen Haushalten (bspw. Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, das die Autonomie durch irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat unterlaufen werden. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren.
Finanzielle Unabhängigkeit
Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann.
Personelle Unabhängigkeit
Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten,
- kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch den Europäischen Gerichtshof enthoben werden;
- darf ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung kein Mitglied entgeltlich oder unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen. Interessenkonflikte sollen damit vermieden werden;
- ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen;
- wird das Führungspersonal für einen langen Zeitraum gewählt (EZB-Direktoren acht Jahre, Präsidenten der nationalen Zentralbanken mindestens fünf Jahre).
- muss dieses fachlich geeignet und persönlich unabhängig sein
Kapital und Währungsreserven
Das gezeichnete Kapital der EZB beträgt 5,6 Milliarden Euro. Es wurde von den Nationalen Zentralbanken eingezahlt, welche Zeichner und Inhaber sind. Der Anteil, den eine NZB am Gesamtkapital einzahlen muss, legt ein Schlüssel fest, der sich nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats an der Bevölkerung der Gemeinschaft im vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB und nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats am Bruttoinlandsprodukt der Gemeinschaft zu Marktpreisen in den fünf Jahren vor dem vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB richtet. Den größten Anteil hat die Deutsche Bundesbank mit 21 %. Die Gewichtsanteile werden alle 5 Jahre aktualisiert. Neben den NZBen der Eurozone, die das gesamte Kapital einzahlen, müssen die NZBen der anderen EU-Mitgliedstaaten als Beitrag für die Betriebskosten für ihre Teilnahme am ESZB sieben Prozent ihres gezeichneten Kapitals einzahlen.
Weiterhin erhält die EZB von den NZB der Eurozone Währungsreserven mit einem Gegenwert von bis zu 50 Milliarden Euro, wobei momentan etwa 40 Milliarden Euro übertragen wurden. Die Reserven werden alleine von der EZB gehalten und eingesetzt, verwaltet werden sie weiterhin von den NZB. Ab einer gewissen Größe brauchen Geschäfte mit den Reserven die Zustimmung der EZB. Die Beiträge der einzelnen NZB an dem Betrag entsprechen ihrem Anteil am gezeichneten Kapital, wobei die NZB von der EZB eine Gutschrift im Wert ihres Beitrags erhalten. 15 Prozent des Betrags wurden in Form von Gold entrichtet, der Rest als US-Dollar oder japanischer Yen.
Ende 2007 entfielen 79,7 % der Währungsreserven auf Dollarbestände und 20,3 % auf den japanischen Yen. 2006 lag der Anteil der Dollarreserven noch bei 83 %, jener des Yen bei 17 %.[3]
Kontrolle und Transparenz
Die EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit. Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfüllen. Dabei handelt es sich vierteljährlich um einen Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems, jede Woche um einen konsolidierten Ausweis und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und die Geld- und Währungspolitik des aktuellen und des abgelaufenen Jahres. Den Jahresbericht erhalten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union.
Neben dieser Kontrolle unterliegt die Arbeit der EZB auch der Aufsicht von externen Rechnungsprüfern, die den Jahresabschluss prüfen, dem Europäischen Rechnungshof, der die Effizienz der Verwaltung prüft, und internen Kontrollinstanzen. Hierzu zählen eine
- interne Revision, die direkt dem Direktorium unterstellt ist und die nach branchenüblichen, vom Direktorium festgelegten Richtlinien arbeitet, sowie eine
- interne Kontrollstruktur, für die jede Organisationseinheit, wie eine Abteilung oder Direktion, selbst verantwortlich ist. Um die Nutzung von Insiderinformationen zu verhindern, gibt es sogenannte Chinese Walls, zum Beispiel zwischen den Geschäftsbereichen für die Durchführung der Währungspolitik und den Bereichen für die Währungsreserven- und Eigenmittelverwaltung.
Für die Mitarbeiter der EZB und die Mitglieder des EZB-Rates gilt ein Verhaltenskodex, nach dem die Mitarbeiter keine Insidergeschäfte tätigen dürfen. Ein Berater in ethischen Angelegenheiten soll bezüglich des beruflichen Verhaltens und der Geheimhaltung Orientierungshilfe leisten. Auf Beschluss des Europäischen Parlaments wurde am 1. Januar 2002 ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt. Im Auftrag des EZB-Rates führt der Ausschuss für interne Revision Prüfungen durch. Er ist für das ganze ESZB zuständig und koordiniert die Revisionen. Zur Betrugsbekämpfung wird die EZB seit 2004 vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kontrolliert. Seit 1999 hatte sie ein eigenes Programm zur Betrugsbekämpfung und einen Ausschuss für Betrugsbekämpfung, da sie wegen ihrer Unabhängigkeit nicht vom OLAF kontrolliert werden wollte. Die Kommission klagte gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof und erhielt Recht. Der Gerichtshof erklärte, dass die EZB „in den Gemeinschaftsrahmen eingefügt“ ist, der Gesetzgeber aber darauf achten müsse, dass die Unabhängigkeit gewährt bleibe.
Die EZB bemüht sich, von sich aus Transparenz herzustellen, das heißt der Öffentlichkeit und den Märkten die wichtigen Informationen über ihre Strategie, Einschätzungen, ihre geldpolitischen Entscheidungen sowie über ihre Verfahren offen, klar und zeitnah bereit zu stellen. Die EZB will der Öffentlichkeit vermitteln, welche Ziele sie mit welchen Mitteln verfolgt. Durch die Transparenz, die auch von den meisten anderen Zentralbanken für notwendig gehalten wird, soll die Glaubwürdigkeit und damit die Wirkung der Geldpolitik gestärkt werden.
Die Transparenz beruht auf der Glaubwürdigkeit, der Selbstdisziplin und der Vorhersehbarkeit. Die Glaubwürdigkeit soll durch die umfassende und klare Information der Öffentlichkeit über Auftrag und Aufgaben der EZB sowie der Erfüllung erreicht werden. Die EZB veröffentlicht dazu neben ihrer Einschätzung der Wirtschaftslage auch ihre Ansichten über die Grenzen der Geldpolitik. Die Transparenz soll die Selbstdisziplin und Konsistenz in der Geldpolitik bringen, da die Arbeit der Entscheidungsträger leichter überprüft werden kann.
Zur Vorhersehbarkeit ihrer Entscheidungen gibt die EZB ihre Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung und ihre geldpolitische Strategie bekannt. Dadurch werden die geldpolitischen Maßnahmen vorhersehbar, und es kommt am Markt zu einer effizienteren und richtigeren Erwartungsbildung. Durch korrekte Erwartungen verringert sich die Zeit zwischen dem Ergreifen von Maßnahmen und deren Wirkung, die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung wird beschleunigt und die Wirksamkeit der Geldpolitik gesteigert.
Aufsicht über die Kreditinstitute und Kontrolle der Finanzmarktstabilität
Gemeinsam mit den NZBen und den zuständigen Behörden der EU überwacht die EZB die Entwicklung auf dem Bankensektor und in anderen Finanzsektoren, wofür der ESZB-Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet wurde. Dazu werden Widerstandsfähigkeit und Schwachstellen der Finanzsektoren bewertet. Fünf Geschäftsbereiche der EZB, Finanzstabilität (als Koordinator), Volkswirtschaft, Finanzmarktsteuerung, Internationale und europäische Beziehungen, Zahlungsverkehrssysteme, sind an der Überwachung beteiligt. Die Ergebnisse werden einmal pro Jahr veröffentlicht. Die EZB berät auch nationale und Behörden auf EU-Ebene bei der Festlegung finanzieller Bestimmungen und aufsichtsrechtliche Anforderungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU und den Zentralbanken.
Nach der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB kann die EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen wahrnehmen. Die Bankenaufsicht bleibt aber bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland ist dafür die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig, die dabei von der Deutschen Bundesbank unterstützt wird.
Weblinks
- Offizielle Website der EZB
- Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems (Bilanzen als PDF in allen Euro-Sprachen, aktuell und archiviert, Seite ansich jedoch auf Englisch)
- Leitzinsen im Überblick
- Nationale Zentralbanken in der EU (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ http://derstandard.at/PDA/?id=1220460406656
- ↑ So Duden, Basiswissen Schule: Wirtschaft, Berlin, Mannheim, 2001, S.213
- ↑ ECB increased holdings of Japanese yen in 2007 Reuters India, 21. April 2008.
(Europäischer Rat)* | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) | Europäische Kommission | Europäischer Gerichtshof | Europäischer Rechnungshof | (Europäische Zentralbank)*
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50.1094278.674141Koordinaten: 50° 6′ 34″ N, 8° 40′ 27″ O
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