- Störaussendung
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Die elektromagnetische Störausstrahlung (auch: Störaussendung) bezeichnet die unerwünschte Eigenschaft eines elektrischen oder elektronischen Geräts als elektromagnetische Störquelle zu arbeiten und dabei ggf. andere Geräte zu stören. Die zulässige Störaussendung wird innerhalb der EU durch die Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie, die auf entsprechende Normen verweist, geregelt. Diese Normen enthalten die Grenzwerte für bestimmte Frequenzbereiche, Gerätekategorien und Umgebungen. Für Luftfahrtgerät gelten davon abweichende Standards, üblicherweise wird die Norm DO-160, section 21, der RTCA als Basis genommen. Das europäische Dokument EUROCAE ED-14 ist wortgleich mit der DO-160.
Die Störaussendungen werden meist durch entsprechende Grenzwerte begrenzt. Im theoretischen Idealfall wäre die zu messende Störgröße gleich Null. In der Praxis ist heute bei den meisten Geräten eine Funkentstörung erforderlich.
Unterschieden wird in die leitungsgebundene Störaussendung ('Funkstörspannung') und die feldgebundene Störaussendung ('Funkstörstrahlung').
Die englische Bezeichnung für Störaussendung lautet Electromagnetic Interference (EMI).
Beispiel
Im Bild ist ein Beispiel einer Messung der Störausstrahlung in einem Frequenzmessbereich von 150 kHz bis 108 MHz zu sehen. Alle gemessenen Werte der blauen Kurve liegen unterhalb den maximal zulässigen Grenzwerten der roten Kurve. Die Prüfung gilt somit als bestanden.
Siehe auch
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- EMV-Messung
- Hochfrequenz und Hochfrequenztechnik
- Störfestigkeit
- Funkentstörung
Literatur
- Georg Durcansky: EMV-gerechtes Gerätedesign. Franzis Verlag GmbH, Poing 1995, ISBN 3-7723-5386-X.
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