- Subskriptionspreis
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Die Subskription ist, ähnlich dem Abonnement bei Zeitschriften, ein Vorab-Verkaufsverfahren im Buchhandel, in der klassischen Musik, im Aktiengeschäft, im Softwarevertrieb und im Weinhandel. Der Begriff ist aus dem Lateinischen "sub" = "unter" und "scribere" = "schreiben" abgeleitet und heißt "unterschreiben" oder "eine Unterschrift leisten". Im Englischen und Französischen heißt "subscription" bzw. "souscription" allgemein "Abonnement".
Inhaltsverzeichnis
Buchhandel
Das Verfahren der Subskription wurde im 17. Jahrhundert auf dem deutschen Buchmarkt eingeführt, um das Erscheinen von Werken, die höchstwahrscheinlich aufgrund ihres speziellen Inhalts, ihrer künstlerischen Gestaltung oder aber aufgrund ihres geplanten Umfangs nur schwer verkäuflich sein würden, zu ermöglichen. Dieses Verfahren wurde auch im Buchhandel des 18. Jahrhunderts weiterhin genutzt, um beispielsweise bei Kupferstichwerken, mehrbändige Encyklopädien oder wissenschaftlicher Fachliteratur eine der Nachfrage angepasste Auflagenhöhe zu ermitteln und die Deckung der Herstellungskosten zu gewährleisten. Eine besondere Form der Subskription war die "Prenumeration", bei der das Werk zusätzlich im voraus bezahlt werden musste.
Häufig waren in dieser Zeit die bekanntesten Subskribenten und / oder Pränumeranten mit Name, Beruf, Wohnort u.a. auf einer Liste im Titelbogen des Werkes genannt. Diese gedruckten Subskribenten-Pränumeranten-Listen sind wegen ihrer Personalangaben wertvolle Quellen für die allgemeine zeitgenössische Literatur-Geschichte und Literatur-Soziologie des Bildungsbürgertums des 18. und 19. Jahrhunderts sowie für die Biografie und Genealogie der individuellen Subskribenten. Auswertungen einzelner Bücher und ihrer Subskribentenlisten sind bereits veröffentlicht. Am besten erforscht ist Friedrich Klopstocks (1724-1803)"Gelehrtenrepublik" und seine große Subskribenten-Werbung. Weitere Forschungsmöglichkeiten, insbesondere Querschnitte aus mehreren Subskribentenlisten, sind bisher ungenutzt.
Die Buch-Subskription ist von der vorherigen Subskribenten-Werbung vor allem durch gedruckte Zeitungs- und Zeitschriften-Anzeigen besonders in allgemeinen und Literatur-"Intelligenzblättern" abhängig. Diese Anzeigen enthalten Titel und Inhalt der geplanten Veröffentlichung sowie die Namen der hoffnungsvollen Autoren. Die Subskription stellt daher auch ein besonderes Kapitel der Medien- und Werbungs-Geschichte dar.
Noch unerforscht sind die nicht zustande gekommenen Subskriptionsprojekte. Durch einen Abgleich der Werbe-Anzeigen für Subskriptionen mit den Bibliographien der veröffentlichten Bücher lassen sich diese Projekte ermitteln und sammeln. Eine "Bibliographie der nie erschienenen Bücher" mit Analysen der Themen, Autoren usw., sowie der mutmaßlichen Ursache ihres Nichterscheinens ermöglichte, geistes-, mentalitäts- und sozialgeschichtlich sowie biographisch-genealogisch sehr aufschlussreiche Hintergründe der Kulturgeschichte zu erschließen.
Heute ist die Subskription im Buchhandel eine verbindliche Vorbestellung via Buchhändler oder vom Subskribenten-Kunden. Diese erhalten dafür oft einen Preisnachlass bis zu 20 % (bezogen auf den Nettoladenpreis, der durch die Buchpreisbindung lange festgelegt ist). Verlage sind allgemein auf Subskribenten angewiesen, um zu sehen, ob sich eine Buchausgabe lohnt, bzw. um ein eventuell ruinöses Geschäft zu vermeiden.
Musik
In der Musik gab es die Subskription auf Konzerte. Wolfgang Amadeus Mozart (1756 - 1791) z.B. veranstaltete nach seinem Ausscheiden als angestellter Hofmusiker im Fürstbistum Salzburg 1781 als einer der ersten freiberuflichen Musiker der ernsten Musik kommerzielle Sinfonie-Konzerte (sog. "Akademien") auf Subskription. Das geschah in der Weise, dass er in Musikalien-Handlungen Subskriptionslisten auf seine kommenden Konzerte auslegte, in die sich diejenigen, die diese Konzerte besuchen wollten, eintrugen. Ob Mozart der erste war, der sich dieser Methode bediente, und ob nach ihm auch andere freie Musiker, etwa Ludwig van Beethoven, ihre Konzerte so veranstalteten, ist noch unerforscht. Ob diese musikalische Subskription nur unverbindliche Absichtserklärungen oder schon juristisch verbindliche Vertragsabschlüsse waren, ist ebenfalls noch nicht erforscht.
Aktien
Eine Art Subskriptionsverfahren auf Aktien gibt es bei Börsengängen von Unternehmen, die in eine Aktiengesellschaft umfirmieren möchten oder eine Kapitalerhöhung an die Börse bringen. Die Banken, die dies Verfahren organisieren, bieten ihren Kunden die neuen Aktien zum Kauf zu vorab festgelegten Bedingungen an. Oftmals sind dann die jungen Aktien „mehrfach überzeichnet“, wenn z. B. für 100.000 neu auszugebende Aktien Kaufgesuche für 700.000 Stück vorliegen.
Gleich am ersten offiziellen Börsentag werden die jungen Aktien oft in hohen Stückzahlen gehandelt: die ersten Anteilserwerber haben hierdurch oftmals die Möglichkeit, mit hohem Gewinn ihre Aktien gleich weiter zu verkaufen.
Weinhandel
Im Weinhandel hingegen fließt Geld, denn noch bevor der junge Wein in die Flaschen abgefüllt ist, muss der subskribierte Wein bezahlt werden. Erst hiermit erhält der Weinkäufer eine Sicherheit, den Wein begehrter Güter und begehrter Jahrgänge später überhaupt verfügbar zu haben und genießen zu können.
In einzelnen Fällen ist der junge Wein nach seiner Bezahlung noch weitere drei Jahre auf dem Weingut in Fässern gelagert, bevor er auf Flaschen gefüllt wird und an die Verbraucher ausgeliefert wird. Von einem Weingut ist gar bekannt, dass man nach Bezahlung vier Jahre zu warten haben wird, bevor der Wein ausgeliefert werden wird: beim Sauternes-Süßwein von Château d’Yquem.
Anders ausgedrückt, ist die Subskription auch eine Spekulation: man setzt darauf, dass der Wein bis zu seiner Auslieferung im Wert steigen wird. Man geht im Grunde ein Warentermingeschäft ein. Die Subskription von Wein ist vorrangig bei Bordeaux-Weinen zu finden, nur vereinzelt gibt es Weingüter in anderen Gegenden, die ein gleiches Verfahren verwenden.
Eine außerordentliche Besonderheit ist der Subskriptionsverkauf per Käuferliste. Dieses Verfahren ist bei einem Weingut in Burgund bekannt geworden: die Interessenten schreiben sich in eine Liste ein. Auf dieser Liste ziehen zum Kauf nur die obersten hunderte Plätze, die Platzinhaber müssen den Wein nach Zuteilung zum vom Weingut einseitig festgesetzten Preis zahlen. Wer nicht zahlt, fällt aus der Liste, und wird voraussichtlich auf lange Jahre keine Chance mehr haben, den Wein direkt beziehen zu können. Denn es sind Tausende, die darauf warten, kaufen zu dürfen: bei der Domaine Romanée-Conti. Die Domaine informiert jeweils im Abstand mehrerer Jahre, auf welche Rangstelle ein Interessent vorgerückt ist.
Software
Im Softwarevertrieb wird klassisch die Lizenz für eine Vollversion (Erstkauf) direkt vom Hersteller oder indirekt über einen Zwischenhändler verkauft. Die später notwendigen Upgrades (also neue Versionsnummer) werden ebenfalls aufwendig und somit teuer direkt oder indirekt vertrieben. Zunehmend gehen die Softwarehersteller dazu über, die Upgrades ím Subscriptionsverfahren, also jeweils ein Jahr vorab, zu verkaufen. Das reduziert die Vertriebskosten und entbindet den Softwarehersteller von den hohen Haftungsauflagen des Mietvertrages nach deutschem Recht. Die reduzierten Vertriebskosten werden meist an den Konsumenten in Form eines günstigeren Preises weitergegeben. Um nicht indirekt unter das Mietrecht zu fallen, haben Subscriptionsverträge meist eine Laufzeit von nur einem Jahr und verlängern sich nicht automatisch. Der Kunde, sogenannt der Anwender, muss diese Verlängerung von sich aus veranlassen. Um dies zu erleichtern erinnern die Softwarehersteller meist ihre Kunden per Post oder E-Mail an diese Notwendigkeit.
Dieses Vertriebsmodell wird unter anderem auch gewählt, da die Softwarewartungsverträge als "laufende Fixkosten" in den Unternehmen zunehmend als Kostenverursacher in Verruf kamen und somit vermieden wurden. Im englischen Sprachgebrauch der Softwarehersteller wird es "Subscription" geschrieben.
Literatur zu Subskription
- Subskription. in: Lexikon des gesamten Buchwesens. Band III. Verlag Anton Hiersemann, Stuttgart 1933, S. 356.
- Subskriptions-Preis. in: Dietrich Kerlen: Der Verlag. Lehrbuch der Buchverlagswirtschaft. Verlag Dr. Ernst Hauswedell & Co., 13. Auflage Stuttgart 2005, S. 125.
- Rolf Engelsing, Analphabetentum und Lektüre, Stuttgart 1973 S. 64-65
- Horst E. Miers, Eine Subskribentenliste (1784) als genealogische Quelle, in:Ostdeutsche Familienkunde, Bd.2 (6.-9.Jg.) 1958-1961 S. 180-185
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