- Suburbikarische Bistümer
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Bei den suburbikarischen Bistümern handelt es sich um einige der ältesten Bistümer der lateinischen Kirche im Umkreis von Rom, deren Vorsteher dem Papst bei der Leitung der Gesamtkirche zur Seite standen.
Geschichte und Funktion
Aus diesen Bischöfen entwickelten sich im Laufe der Kirchengeschichte die Klasse der Kardinalbischöfe. Die suburbikarischen Bistümer waren alle kirchenrechtlich Suffraganbistümer der römischen Kirchenprovinz, deren Metropolit der Papst ist. Die Anzahl und die Namen dieser Bistümer unterlag historischen Schwankungen. So wurde beispielsweise das Bistum Ostia-Velletri durch ein motu proprio von Papst Pius X. im Jahr 1914 geteilt. Den höchsten Rang unter ihnen nimmt immer der Kardinalbischof von Ostia ein (ex officio auch Kardinaldekan), welchem (sofern der gewählte Papst noch nicht die Bischofsweihe erhalten hat) das Vorrecht zukommt, dem gewählten Papst als Hauptkonsekrator die Bischofsweihe zu spenden.
Seit den sechziger Jahren haben die sububikarischen Bistümer neben den Kardinalbischöfen auch ordentliche Ortsbischöfe. Grundlage ist das Dekret Suburbicarii Sedis von Papst Johannes XXIII. Nur das Bistum Ostia wurde mit der Diözese Rom vereinigt und wird seither durch den Generalvikar verwaltet. Die Kardinalbischöfe nehmen allerdings immer noch in aller Form Besitz von ihrem jeweiligen Bistum, sind jedoch an der Verwaltung der Diözese nicht mehr beteiligt.
Liste
Zur Zeit gibt es sieben suburbikarische Bistümer:
- Ostia (Titelkirche des Kardinaldekans, die dieser zusätzlich zu seinem ursprünglichen suburbikarischen Titel erhält) (Kardinaldekan: Angelo Sodano)
- Albano (Kardinalbischof: Angelo Sodano)
- Frascati (Kardinalbischof: Tarcisio Bertone SDB)
- Palestrina (oder Preneste) (Kardinalbischof: José Saraiva Martins CMF)
- Porto-Santa Rufina (Kardinalbischof: Roger Etchegaray)
- Sabina-Poggio Mirteto (Kardinalbischof: Giovanni Battista Re)
- Velletri-Segni (Kardinalbischof: Francis Arinze)
Die sechs nicht-orientalischen Kardinalbischöfe der römisch-katholischen Kirche haben über diese Diözesen nach dem Kirchenrecht die Schirmherrschaft und werden häufig als ihre Titularbischöfe bezeichnet.
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