- Suffraganbistum
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Eine Suffragandiözese bezeichnet einen Verwaltungsbezirk der römisch-katholischen Kirche. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, aber im Gegensatz zur Erzdiözese in der Kirchenprovinz keine leitende Funktion stellt.
Mehrere Diözesen bilden eine Kirchenprovinz, dessen Vorsteher heißt Metropolit und ist in der Regel der Diözesanbischof einer dieser Diözesen, die meist den Titel Erzdiözese (Erzbistum) trägt. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz sind die Suffragandiözesen innerhalb der Kirchenprovinz. Jeder Diözesanbischof verwaltet seine eigene Diözese selbstständig und unabhängig vom Metropoliten. Der Bischof einer Suffragandiözese wird auch Suffraganbischof genannt.
Das Bistum Trier und das Bistum Münster sind beispielsweise Suffragandiözesen des Erzbistums Köln, wie das Bistum Mainz und das Bistum Rottenburg-Stuttgart zum Erzbistum Freiburg gehören, oder auch die Bistümer von Erfurt, Fulda und Magdeburg zum Erzbistum Paderborn gehören. Erzbistum München: Bistum Augsburg, Bistum Passau und Bistum Regensburg, Erzbistum Bamberg: Bistum Speyer, Bistum Würzburg und Bistum Eichstätt.
Suffragane bzw. Suffraganbischöfe gibt es auch in der Church of England (anglikanische Kirche). Diese unterstehen in Großbritannien zudem meist den Erzbischöfen von Canterbury oder York.
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