- Sunnitische Rechtsschulen
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Madhhab (arabisch مذهب, DMG maḏhab, Plural: مذاهب madhāhib, DMG maḏāhib „eingeschlagener Weg“, „Lehre“, „Schule“) bezeichnet die Schulen in der islamischen Erkenntnis-Wissenschaft (Fiqh). Im Islam spielt die aus den spezifischen Quellen gewonnene Erkenntnis eine entscheidende Rolle. Die Gesamtheit dieser gewonnen Einsichten wird als Schari'a bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Sunnitische Rechtsschulen
Es gibt keine Vorschrift sich zu einer Rechtschule zu bekennen. Die Rechtsschulen haben eigene Rechtsfindungsprinzipien aufgestellt und bilden somit Gesinnungsgruppen einer bestimmten Methode der Rechtsfindung Fiqh.
Heutzutage dominieren vier Rechtsschulen den sunnitischen Islam:
Anders als der individuelle Gläubige können islamische Staaten, die die sunnitische Schari'a in ihr Staatsrecht aufgenommen haben, sich dabei auch an mehreren Rechtsschulen orientieren.
Geschichte
In den frühen Jahren des Islam bildeten sich örtliche Schulen heraus, so zum Beispiel in Medina, Mekka, Kufa, Basra und Damaskus.
Aus der Schule von Medina formten sich die Malikiten, aus den irakischen Schulen entwickelte sich die der Hanafiten.
Später entstanden Schulen um einen Gründer, darunter
- Schafi'iya
- Hanbaliya
- Dschaririya (siehe Tabari)
- Zahiriya
Von diesen verloren allerdings alle bis auf die Schafi'iya und Hanbaliya schnell an Bedeutung.
Die vier oben genannten großen Schulen, die den sunnitischen Islam heutzutage dominieren, erkennen sich seit knapp tausend Jahren gegenseitig als rechtmäßig an.
Schiitische Rechtsschulen
Die bedeutendste schiitische Rechtsschule ist die Dschafariya.
Die dschafaritische Rechtsschule wurde 1959 von der Azhar-Universität, einer der angesehensten Bildungsinstitutionen des sunnitischen Islams, für genauso rechtgläubig wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen erklärt. Weite Teile der Sunniten folgen dieser Entscheidung aber nicht. Besonders die Wahhabiten, welche die hanbalitische Rechtsschule weitestgehend vereinnahmt haben, lehnen die Dschafariya als unorthodox ab.
Darüber hinaus sind in Teilen des Jemen die Rechtsschule der Zaidiya (Fünfer-Schiiten) und in einigen Teilen Zentralasiens die Rechtsschule der Ismaeliya (Siebener-Schiiten) verbreitet. Diese werden aber von der Imamiya (Zwölfer-Schiiten) jedoch zum Großteil abgelehnt, da sie einige ihrer Imame nicht anerkennen. Dies fällt in sofern ins Gewicht, dass die Imamiten mit etwa 90% die Mehrheit der Schia darstellen.
Literatur
- Encyclopaedia of Islam, 2. A., s. v. FIKH
- Heinz Halm: Die Schia. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988, ISBN 3-534-03136-9.
- Richard Hartmann: Die Religion des Islam. Eine Einführung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1987, ISBN 3-534-01664-5.
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