- Madhhab
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Madhhab (arabisch مذهب, DMG maḏhab, Plural: مذاهب madhāhib, DMG maḏāhib „eingeschlagener Weg“, „Lehre“, „Schule“) bezeichnet die Schulen in der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh, wörtlich: Erkenntnis). Dabei wird eine spezifische Methode der Erkenntnisfindung (vgl. Idschtihād) aus spezifischen Quellen (vorrangig Koran und Hadith) zugrunde gelegt; die Rechtsauffassung als Ganze wird Schari'a bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Sunnitische Rechtsschulen
Es gibt keine Vorschrift, sich zu einer Rechtsschule zu bekennen. Die Rechtsschulen haben eigene Rechtsfindungsprinzipien aufgestellt und bilden somit Gesinnungsgruppen einer bestimmten Methode der Rechtsfindung Fiqh.
Heutzutage dominieren vier Rechtsschulen den sunnitischen Islam:
Sowohl der individuelle Gläubige als auch islamische Staaten können sich an allen Rechtsschulen orientieren.
Geschichte
In den frühen Jahren des Islams bildeten sich örtliche Schulen heraus, so zum Beispiel in Medina, Mekka, Kufa, Basra und Damaskus – letztere ist nach ihrem wichtigsten Vertreter, Auzāʿī, auch als Auzāʿīya bekannt.
Aus der Schule von Medina formten sich die Malikiten, aus den irakischen Schulen entwickelte sich die der Hanafiten.
Später entstanden Schulen um einen Gründer, darunter
- Schafi'iya
- Hanbaliya
- Dschaririya (siehe Tabari)
- Zahiriya
Von diesen verloren allerdings alle bis auf die Schafi'iya und Hanbaliya schnell an Bedeutung.
Die vier oben genannten großen Schulen, die den sunnitischen Islam heutzutage dominieren, erkennen sich seit knapp tausend Jahren gegenseitig als rechtmäßig an.
Andere Rechtsschulen
Die bedeutendste schiitische Rechtsschule ist die Dschafariya, die Rechtsschule der Imamiten (Zwölfer- Schiiten).
Die dschafaritische Rechtsschule wurde 1959 von der Azhar-Universität, einer der angesehensten Bildungsinstitutionen des sunnitischen Islams, für genauso rechtgläubig wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen erklärt. Weite Teile der Sunniten folgen dieser Entscheidung aber nicht. Besonders die Wahhabiten, welche die hanbalitische Rechtsschule weitestgehend vereinnahmt haben, lehnen die Dschafariya als unorthodox ab.
Darüber hinaus gibt es in Teilen des Jemen die Rechtsschule der Zaidiya (Fünfer-Schiiten). Die in mehrere Bewegungen zersplitterten Ismaeliya (Siebener-Schiiten), vorwiegend in Zentralasien, Südasien, Ostafrika, dem Jemen und in Syrien haben keine einheitliche Exegese in Form einer Rechtsschule, sondern sind in ihrer Auslegung offener. Diese beiden schiitischen Strömungen werden aber von der Imamiya (Zwölfer-Schiiten) zum Großteil abgelehnt, da sie einige ihrer Imame nicht anerkennen. Dies fällt insofern ins Gewicht, dass die Imamiten mit etwa 90 % die Mehrheit der Schia darstellen.
Die dritte Hauptströmung des Islam nach den Sunniten und Schiiten, die Charidschiten existieren heute nur noch in der Strömung der Ibaditen, die ebenfalls gleichzeitig eine Rechtsschule bilden.
Literatur
- Encyclopaedia of Islam, 2. A., s. v. FIKH
- Heinz Halm: Die Schia. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988, ISBN 3-534-03136-9.
- Richard Hartmann: Die Religion des Islam. Eine Einführung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1987, ISBN 3-534-01664-5.
Kategorie:- Islamische Rechtsschule
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