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Die Technischen Regeln für Gas-Installation (kurz: TRGI) sind als DVGW-Arbeitsblatt G 600 eine verbindliche und gleichsam wichtige Vorschrift für das Fachhandwerk. Die TRGI regelt, wie Gasanlagen geplant, ausgeführt, gewartet und instand gehalten werden müssen. Betroffen sind alle Gasanlagen. Bestehende Anlagen fallen unter Umständen unter den „Bestandsschutz“ (z. B. Regelungen für die Nachrüstung einer TAE). Herausgeber ist die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Aktuell ist die TRGI ’86 Ausgabe 1996, wobei in den Jahren 2000 und 2003 weitere Ergänzungen in Form von Beigabeblättern hinzukamen. Die neue TRGI ist im Dezember 2006 als Gelbdruck (Entwurf) erschienen, hatte eine Einspruchsfrist bis zum 30. April 2007 und ist im April 2008 erschienen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Geltungsbereich und Allgemeines
Die Technischen Regeln für Gas-Installationen gelten für Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung für Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Gasen der 1., 2. und 4. Gasfamilie und mit Drücken bis 100 mbar (Niederdruck) bzw. über 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) betrieben werden. Für Gase der 3. Gasfamilie (Flüssiggas) gelten nicht die TRGI, sondern die TRF (Technische Regeln Flüssiggas).
Die TRGI beginnt hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und endet mit der Ausmündung der Abgasführung ins Freie.
Begriffe
U. A. Druck, Dichte, Wärmewert, Wobbeindex, …
Leitungsanlage
Gaszähler, Gasströmungswächter, Druckregler, Gebäudeeinführung, Korrosionsschutz, TAE …
Anschluss von Gasgeräten
Jede Gasverbrauchseinrichtung (GVE) muss mit einer TAE (Thermische Absperreinrichtung) ausgestattet sein. Die Regelung, eine TAE vor einem Gaszähler oder einer Stockwerksdurchführung einzubauen ist, von Seiten der TRGI, nicht vorgesehen. Hier sind jedoch insbesondere die Bestimmungen des jeweilig zuständigen Gasversorgungsunternehmens maßgebend.
Gerade bei Aufstellung von Gaszählern im Bereich des Aufstellungsraumes wird diese – unberechtigterweise bei „t“-Gaszählern (= thermisch erhöht belastbar) – gefordert.
Die Kennzeichnung „t“ ist bei allen Gaszählern neuerer Bauart vorhanden. Der Zähler selbst und auch die TAE erfüllen die gleiche Standzeit bei einem eventuellen Brand. D. h. sowohl TAE und auch Zähler sind im Brandfall gleich beim Zeitverlauf des ungewünschten Gasaustrittes. Eine gewünschte, weitergehende Schutzfunktion der TAE kann damit nicht erfüllt werden.
Aufstellung von Gasgeräten
U. A. Schutzziele, Verbrennungsluftverbund, …
Abgasführung von Gasfeuerstätten
Einteilung der Gasgeräte:
Gasgerätetyp A: ohne Abgasanlage, z. B. Gasherde, …
Gasgerätetyp B: mit Abgasanlage und raumluftabhängiger Brennkammer. z. B. Kessel, Thermen, Durchlauferhitzer …
Gasgerätetyp C: mit Abgasanlage und raumluftunabhängiger Brennkammer, z. B. Gasgeräte mit Luft-Abgas-System.Prüfung von Leitungsanlagen
Gasleitungen sind je nach Baufortschritt (Rohbauphase, Fertigstellung, Reparaturen) auf Dichtheit zu prüfen. Es gibt 5 Prüfmethoden die durchzuführen sind.
1. Vorprüfung: Dient zur Belastungsprobe des Materials und wird noch vor dem Verputzen oder Verdecken der Gasleitungen durchgeführt. Bei der Vorprüfung wird nur die neuverlegte Leitung ohne Armaturen mit einem Prüfdruck von 1 bar, mit Luft oder mit einem inerten Gas (kein Sauerstoff) belastet. Die Prüfdauer beträgt mind. 10 Minuten. Innerhalb dieser Zeit darf kein Druckabfall festzustellen sein.
2. Hauptprüfung: Dient zur Dichtheitsprüfung der Leitung mit Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte. Bei einem Prüfdruck von 150 mbar (bisher 110mbar) und einer Prüfdauer von mind. 10 Minuten, muss eine absolute Dichtigkeit festgestellt werden. Dazu muss das Messgerät so genau anzeigen, dass 0,1 mbar Druckabfall erkennbar ist.
3. Druckprobe
4. Schlussprüfung
5. Gebrauchsfähigkeitsermittlung
Inbetriebnahme
Volumetrische Methode
Düsendruckmethode
Erhöhung des Betriebdruckes
Weblinks
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