Schutzziel (Gastechnik)

Schutzziel (Gastechnik)

Die Schutzziele 1 und 2 sind Vorgaben durch die Technischen Regeln für Gas-Installation (TRGI), welche unter anderen den sicheren Betrieb raumluftabhängiger Gasgeräte (Gerätetyp B 1,1) gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis


Schutzziel 1

Das Schutzziel 1 stellt die Abgasverdünnung im Anfahrzustand sicher. Bedingt dadurch, dass im kalten Kamin eine kalte Luftsäule das Aufsteigen der warmen Abgase zunächst einmal verhindert, sorgt die Strömungssicherung im Gerät für ein kontrolliertes Austreten der Abgase links und rechts vom Gerät. Dadurch wirkt das stauende Abgas nicht auf die Verbrennung ein und erstickt diese nicht. Zugleich vermindert sich die Konzentration des Sauerstoffs in der angesaugten Luft.
Nach drei Minuten muss dieser Anfahrzustand allerdings in den Normalbetrieb übergehen, indem sich der thermische Auftrieb aufbaut und somit die warmen Abgase abführt. Um das sicherzustellen, hat man für Schutzziel 1 ein Raum-Leistungs-Verhältnis (RLV) von 1 festgelegt: Für 1 kW Geräteleistung muss 1 m³ Raumluft zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, muss ein Verbrennungsluftverbund mit den angrenzenden Räumen hergestellt werden. Hierzu zählen sämtliche Räume unabhängig von Fenstern und außenliegenden Türen. Ein angrenzender Raum wird verbunden, indem in die Tür oben und unten jeweils ein 150 cm² großes Gitter eingelassen wird. Es können auch 2 Öffnungen von jeweils 75cm² lichtem Querschnitt ins Freie als Zirkulation dienen.

Schutzziel 2

Das Schutzziel 2 sichert die Verbrennungsluftversorgung im Betriebszustand. Dabei gilt ein Raum-Leistung-Verhältnis (RLV) von 4: Für 1 kW Geräteleistung müssen 4 m³ Raumluftvolumen zur Verfügung stehen. Im Unterschied zu Schutzziel 1 dürfen nur Räume mit Türen und Fenster nach draußen, die geöffnet werden können, zum Verbrennungsluftverbund hinzugerechnet werden, damit die Luft über Fenster- und Türfugen angesaugt wird. Bei Schutzziel 2 werden die anzurechnenden Räume mit je zwei Gittern von 75 cm² oben und unten in der Tür bzw. alternativ auch mit nur einer Öffnung von 150 cm² verbunden.

Tabellen in der TRGI regeln die Anrechenbarkeit von Nachbarräumen, so dass mit dem Entfernen von Türdichtungen oder Kürzen der Türblätter Luftmengen hinzugerechnet werden können, wenn keine Lüftungsschlitze in die Türen eingearbeitet werden sollen. Diese Regel kam auf, da in der Vergangenheit Probleme mit nachströmender Luft Gerätestörungen aufkommen ließen. Diese Probleme entstehen durch den Einbau moderner, dichterer Türen und Fenster. Für Geräte über 35 kW gelten besondere Regeln.

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