- Tagessatz (Strafrecht)
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Bei der Ermittlung eines Geldbetrages ist der Tagessatz die pro Tag angesetzte Berechnungseinheit. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen benutzt.
Inhaltsverzeichnis
Kosten, Honorare
Honorare und Kostensätze für Dienstleistungen, die nicht pauschal sondern nach Zeitaufwand vergütet werden, werden meist nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet. Der Tagessatz ist dabei der Einzelpreis eines Personentags. Der Stundensatz beträgt üblicherweise ein Achtel des Tagessatzes.
Tagessätze bei Dienstreisen
Bei Dienstreisen wird Arbeitnehmern der Mehraufwand in Form pauschalierter Tagessätze erstattet. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Reiseland und teilweise – insbesondere im öffentlichen Dienst – auch nach der Dienststellung des Betroffenen.
Nichtsesshaftenhilfe
Nichtsesshaftenhilfe wird von einigen Städten, Gemeinden oder Behörden als tageweise finanzielle Unterstützung in Form von Tagessätzen ausgezahlt.
Geldstrafe (Strafrecht)
Im deutschen Strafrecht werden Geldstrafen nach Tagessätzen berechnet und verhängt. Grundlage ist § 40 StGB. Die Höhe des Tagessatzes entspricht dabei in etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Verurteilten, also dem Nettoeinkommen eines Tages. Das Gericht beurteilt das Maß der Schuld des Angeklagten und verhängt eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen. Je größer die Schuld, desto größer die Anzahl der verhängten Tagessätze. Soll z. B. eine Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens verhängt werden, wird das Gericht dreißig Tagessätze verhängen.
Beispiel
Die Angeklagten X und Y werden wegen eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls verurteilt. Das Gericht sieht die Schuld der beiden Angeklagten als gleich groß an. X ist arbeitslos und erhält 900 € Arbeitslosengeld. Y ist Arzt in einer Klinik und hat ein Nettoeinkommen von 3.600 €. Da das Maß der Schuld bei beiden gleich hoch ist, soll das Strafmaß bei beiden ebenfalls gleich ausfallen. Würde man aber beide zu einer Geldstrafe von z. B. 1.000 € verurteilen, würde diese Strafe X aufgrund des geringeren Einkommens weit mehr belasten als Y.
Nun greift die Verhängung in Tagessätzen ein. Aufgrund des gleichen Maßes an Schuld werden beide Angeklagten zu jeweils 20 Tagessätzen verurteilt. Beim Angeklagten X entspricht die Höhe des einzelnen Tagessatzes 30 € (900 € Monatseinkommen ∕ 30 Tage eines Monats). Die Anzahl der verhängten Tagessätze wird nun mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Daraus ergibt sich die von X zu zahlende Geldstrafe von 600 € (20×30 € = 600 €).
Beim Angeklagten Y entspricht jedoch ein Tagessatz dem Betrag von 120 € (3.600 € ∕ 30 = 120 €). Dies multipliziert mit dem Strafmaß von 20 Tagessätzen ergibt eine Geldstrafe von 2.400 €.
Trotz derselben Anzahl der verhängten Tagessätze bei X und Y muss Y also eine viermal so hohe Geldstrafe zahlen, da auch sein Einkommen viermal so hoch ist wie das des Angeklagten X.
Höchst- und Mindestmaß
Die geringstmögliche Anzahl an Tagessätzen, die ein Gericht laut Gesetz (§ 40, Abs. 1 StGB) verhängen kann, beträgt fünf. Die höchstmögliche Anzahl beträgt 360 für eine Einzeltat und 720 für mehrere Gesetzesverletzungen (§ 54, Abs. 2 StGB).
Die geringstmögliche Höhe des einzelnen Tagessatzes kann das Gericht bei 1 € ansetzen, die höchstmögliche bei 5.000 € (§ 40, Abs. 2 StGB). Eine Erhöhung des höchstmöglichen Tagessatzes auf 20.000 € ist geplant.[1] Am 20. März 2009 beschloss der deutsche Bundestag den höchstmöglichen Tagessatz auf 30.000 € anzuheben. [2]
Daraus ergibt sich, dass die kleinste Geldstrafe, die überhaupt verhängt werden kann, 5 € (5×1 €) und die größte 1,8 Mio. € (360×5.000 €), bzw. 3,6 Mio. € (720×5.000 €) beträgt.
Ersatzfreiheitsstrafe
Kann ein Verurteilter die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht zahlen, tritt anstelle des Tagessatzes eine Ersatzfreiheitsstrafe. Deren Länge entspricht der Anzahl der verhängten Tagessätze unabhängig von deren Höhe und ist somit nicht einkommensabhängig.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17. Oktober 2008 (besucht am 1. November 2008)
- ↑ Tagesschau:Geldstrafe für Topverdiener steigt auf 10,8 Millionen Euro
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