Tarifrunde

Tarifrunde

Tarifverhandlung ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht und bezeichnet die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung in einer Branche (üblicherweise Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) mit dem Ziel, für ein bestimmtes Gebiet einen Flächentarifvertrag zur einheitlichen Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen.

Der Staat greift hierbei nicht ein und erkennt somit die Tarifautonomie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen dafür an; er gibt lediglich Orientierungsdaten und regelt die Mindestnormen für Arbeitsbedingungen über Gesetze. In neuerer Zeit mehren sich Anzeichen, dass diese bislang akzeptierte Form der Regelung von Arbeitsbedingungen durch den Staat verändert werden soll. Die Einführung eines Mindestlohns für Branchen oder flächendeckend wird von zahlreichen Experten, auch vom Verwaltungsgericht Berlin (März 2008) als Eingriff in die Tarifautonomie gesehen.

Tarifverhandlungen finden in der privaten Wirtschaft regional, d. h. im jeweiligen Tarifbezirk statt. Ausnahmen sind überregional geführte Spitzengespräche, wie sie im öffentlichen Dienst bislang stets üblich waren. Verhandlungen können jedoch erst beginnen, wenn der alte Tarifvertrag abgelaufen oder fristgerecht gekündigt wurde. Gewerkschaften und Arbeitgeber stellen in der ersten Verhandlungsrunde ihre Forderungen auf. Daraufhin folgen - oftmals lange - Verhandlungen, auf die schließlich ein Verhandlungskompromiss folgt, auf den sich Gewerkschaft und Arbeitgeber einigen.

Können sich Gewerkschaft und Arbeitgeberverband nicht einigen, organisieren die Gewerkschaften Warnstreiks. Dabei besteht aber eine Friedenspflicht, die besagt, dass bis ein Monat nach Ende des laufenden Tarifvertrags Streiks oder Warnstreiks tarifwidrig sind.

Kommt es zu keiner Einigung, kann ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Beide Tarifparteien müssen diesem Verfahren zustimmen, erst dann können sich Vertreter der beiden Parteien und ein neutraler Schlichter zusammensetzen. Auch hierbei herrscht die Friedenspflicht. Scheitert auch dieses Verfahren, kommt es zu einem Arbeitskampf mit Streiks und Aussperrung.

Am Ende steht dann der neue Tarifvertrag. Er gilt formal zwar nur für die Mitglieder der Vertragsparteien, wird aber zumeist auch auf die Nichtmitglieder (der Gewerkschaften/Arbeitgeberverbände) angewendet.

Folgendes kann darin - gegebenenfalls im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen - geregelt werden:

  1. Höhe und Strukturen von Löhnen und Gehältern
  2. Arbeitszeiten
  3. Urlaub
  4. Inhalt, Abschluss oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  5. sonstige Arbeitsbedingungen
  6. Laufzeit des Tarifvertrags

Siehe auch

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Tarifrunde — Tarifrunde …   Deutsch Wörterbuch

  • Tarifrunde — Ta·ri̲f·run·de die; alle Verhandlungen über die neuen Tarife (2) in allen Branchen <die diesjährige Tarifrunde> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Tarifrunde — Ta|rif|run|de 〈f. 19; umg.〉 Gesamtheit der meist jährlich stattfindenden Tarifverhandlungen * * * Ta|rif|run|de, die (Jargon): Gesamtheit der (meist einmal im Jahr stattfindenden) Tarifverhandlungen in allen Branchen. * * * Ta|rif|run|de, die… …   Universal-Lexikon

  • Tarifrunde — Ta|rif|run|de …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder — Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte… …   Deutsch Wikipedia

  • Fachgruppe Musik — Logo von ver.di Ver.di Bundesverwaltung, Paula Thiede Ufer in Berlin …   Deutsch Wikipedia

  • Januar 2008 — Portal Geschichte | Portal Biografien | Aktuelle Ereignisse | Jahreskalender ◄ | 20. Jahrhundert | 21. Jahrhundert     ◄ | 1970er | 1980er | 1990er | 2000er | 2010er       ◄ | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |… …   Deutsch Wikipedia

  • TV-L — Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Länder mit Ausnahme Berlins und Hessens. Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bund und die… …   Deutsch Wikipedia

  • TVöDL — Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Länder mit Ausnahme Berlins und Hessens. Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bund und die… …   Deutsch Wikipedia

  • Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich — Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Länder mit Ausnahme Berlins und Hessens. Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bund und die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”