- Tatortsicherung
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Die Tatortsicherung beinhaltet alle Maßnahmen die erforderlich sind, um zu verhindern, dass der Tatort verändert wird. Dadurch ist gesichert, dass eine Tatortbefundsaufnahme durchgeführt werden kann, ohne dass es zur Zerstörung von Spuren gekommen ist. Dazu ist es erforderlich, dass der Tatort rechtzeitig und umfassend abgesperrt wird. Zuständig für diese Maßnahmen sind die zuerst eintreffenden Polizeibeamten.
Rettungsmaßnahmen gehen vor, darunter fallen Rettung von Menschenleben, Bewahrung der menschlichen Gesundheit aber auch von Sachwerten. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen soll darauf geachtet werden, dass möglichst wenig Spuren zerstört werden. Notwendige Veränderungen sind zu dokumentieren.
Die Tatortsicherung muss auch während der Zeit der Tatortarbeit gewährleistet sein.
Das Betreten des Tatortes ist nur den Rettungskräften, den mit der Tatortarbeit befassten Beamten und deren Vorgesetzten gestattet.
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