Niedersächsische Polizei

Niedersächsische Polizei
Polizei Niedersachsen
Polizeilogo mit Polizeistern
Staatliche Ebene Land
Stellung der Behörde Polizei
Aufsichtsbehörde(n) Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Gegründet 1. April 1951 durch SOG
Hauptsitz in Hannover
Behördenleitung Landespolizeipräsident Andreas Bruns
Anzahl der Bediensteten ca. 23.000
Website www.polizei.niedersachsen.de
Polizeistern

Die Polizei Niedersachsen ist die Landespolizei des deutschen Landes Niedersachsen. Sie untersteht dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Polizei Niedersachsen

Die Entstehung und Entwicklung der niedersächsischen Landespolizei stellt die Polizeigeschichtliche Sammlung Niedersachsen in Hannover dar.

Gründung

Geburtsstunde der niedersächsischen Landespolizei ist der 1. April 1951 als das Polizeigesetz Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) in Kraft trat. Allerdings reorganisierte die britische Besatzungsmacht bereits unmittelbar nach ihrem Einmarsch gegen Ende des Zweiten Weltkriegs die Polizei im Gebiet des heutigen Niedersachsen. Sie wies anfangs eine kommunale Struktur nach britischem Vorbild auf. Das vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Polizeigesetz dagegen schuf eine einheitliche Landespolizei unter zentraler Führung durch das Innenministerium.

Polizeiaufbau durch die Briten

Polizeigeschichtliche Sammlung Niedersachsen mit Trabbi und Anti-Kernkraft-Demonstration in den 1970er Jahren

Durch die Auflösung der staatlichen Ordnung war unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg auch innerhalb der britischen Besatzungszone die öffentliche Sicherheit nicht mehr gegeben. Das machte sofort nach Kriegsende einen Neuaufbau der Polizei mit nationalsozialistisch unbelastetem Personal notwendig. Die britische Militärregierung schuf eine Einheitspolizei, in der die Kriminalpolizei bis 1951 untergeordneter Teil der Gesamtpolizei war. Am 1. November 1946 wurde durch Verordnung der britischen Militärregierung das Land Niedersachsen ins Leben gerufen.

Trotz polizeilicher Dezentralisierung sah die britische Militärregierung die Notwendigkeit, überregionale Polizeieinrichtungen zur Bekämpfung der schweren Kriminalität zu schaffen. Zentrale Einrichtung ihres Besatzungsbereichs wurde das "Zonal Bureau" (deutsch: Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone) in Hamburg. Ein Ableger für die Gebiete des damals noch nicht bestehenden Niedersachsens (Länder Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Hannover) war das Anfang 1946 eingerichtete "Regional Records Bureau" (deutsch: Kriminalpolizeizentrale) in Hannover, aus dem sich später das Landeskriminalamt Niedersachsen entwickelte.

Schon 1945 wurde gemäß britischer Weisung für die Polizeiausbildung in der Region Hannover, die damals etwa dem heutigen Niedersachsen entsprach, eine Polizeischule in einer Kaserne am Welfenplatz in Hannover eingerichtet. Im Mai 1946 wurde die Polizeischule auf Befehl der britischen Militärregierung nach Hann. Münden verlegt, die nach kurzem die Bezeichnung Landespolizeischule Niedersachsen (LPSN) trug.

1947 wurde die Polizeigewalt im Land Niedersachsen von der britischen Militärregierung an deutsche Stellen übergeben. Die Polizei behielt noch bis 1951, wie von den Briten bereits kurz nach Kriegsende initiiert, ihre kommunale Struktur mit einzelnen Polizeiämtern.

Aufgabenverteilung

Seit ihren Anfängen bestand die Polizei in Niedersachsen aus den beiden Sparten:

Die durch Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums 1952 festgelegte Aufgabenverteilung wurde im wesentlichen bis zur Polizeireform von 1994 beibehalten.

  • Die Schutzpolizei war für die verkehrspolizeilichen Aufgaben zuständig. Die uniformierte Polizei war für die Bearbeitung der leichten Kriminalität (einfacher Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Hehlerei, Nötigung) und bei schweren Straftaten für die erste Tatortsicherung zuständig.
  • Die Kriminalpolizei war angewiesen, schwere und die öffentliche Sicherheit beeinträchtigende Straftaten (organisierte Kriminalität, Mord, Totschlag, Sexualverbrechen, Raub, schwerer Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsstraftaten, Geiselnahmen, Entführungen, Anschläge, Vermisstenfälle) zu bearbeiten sowie Delikte von Berufsverbrechern und Jugendlichen.

Reformen

Die erste größere Polizeireform nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte in Niedersachsen 1974. Anlass war die seit Anfang der 1960er Jahre rasant angestiegene Kriminalität. Wesentliche Reformpunkte waren die Einführung von "Rund um die Uhr"-Lagediensten der Polizei sowie Schaffung von örtlichen Kriminaldauerdiensten. [1]

Bei der nächsten größeren Polizeireform von 1994 wurden die Sparten Schutz- und Kriminalpolizei zusammengeführt. Außerdem wurde für die Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen die zweigeteilte Laufbahn eingeführt, in der es nur noch den gehobenen und den höheren Dienst gibt.

Die gegenwärtige (2009) Struktur der Polizeiorganisation in Niedersachsen entstand durch eine bedeutende Umorganisierung im Jahre 2004. Dabei wurde die Polizei aus den vier 2004 aufgelösten Bezirksregierungen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Lüneburg) herausgenommen. Daraus entstanden die gegenwärtigen Polizeidirektionen in der Fläche, zuvor gab es nur zwei städtische Polizeidirektionen in den Großstädten Braunschweig und Hannover. Hinzu kamen 2004 Göttingen und Osnabrück als weitere Standorte für Polizeidirektionen in der Fläche.

Am 1. Oktober 2007 wurden die Polizeiausbildung sowie die polizeiliche Fortbildung reformiert. Die bis dahin nebeneinander bestehenden Aus- und Fortbildungseinrichtungen "Fakultät Polizei" an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim sowie das "Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen" wurden zur Polizeiakademie Niedersachsen zusammengeführt.

Spektakuläre Kriminalfälle

  • 1945-47: Serienmord an 12 Grenzgängern von Ost nach West durch Rudolf Pleil im Harzgebiet
  • 1972: Festnahme der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in Langenhagen
  • 1977: Mord an fünfköpfiger Familie eines Bankdirektors in Braunschweig-Mascherode durch Ferenc Sos
  • 1978: Celler Loch durch Sprengung der Gefängnismauer der Justizvollzugsanstalt Celle
  • 1987: Ermordung von zwei Polizeibeamten mit Schusswaffen durch drei flüchtige Straftäter in Hannover
  • 1987-1990: Serienmord an drei Frauen südlich von Hamburg durch den „Heidemörder“ Thomas Holst
  • 1989: Autobombenanschlag der irischen Terrorvereinigung IRA mit Tötung eines britischen Soldatens in Hannover
  • 1991: Mord an zwei Polizeibeamten durch Gewehrschüsse aus nächtlichem Hinterhalt durch zwei Brüder im Solling bei Boffzen
  • 1993-2003: Auftreten des Pferderippers, unter anderem in Niedersachsen
  • 1996 und 1998: Mord an zwei minderjährigen Mädchen durch Ronny Rieken im Raum Oldenburg mit erster Überführung eines Mörders mittels DNA-Massentest in Deutschland
  • 1997: Tötung seiner Ehefrau durch Pfarrer Klaus Geyer bei Braunschweig
  • 2001: Tötung des 9-jährigen Dennis nach Entführung aus einem Schullandheim bei Cuxhaven durch noch unbekannten Täter

Größere Polizeieinsätze, Katastrophen- und Unglücksfälle

Folgende Ereignisse führten zu umfangreichen Polizeieinsätzen:

Auftrag

Aufgaben

Die Polizei Niedersachsen hat als Exekutivorgan des Landes Niedersachsen im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.

Rechtsgrundlagen

Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Niedersachsen, dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG).

Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).

Organisation

Ministerielle Führung

Die niedersächsische Polizei wird durch das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK) im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI) geführt. Das LPPBK ist eine Abteilung im Niedersächsischen Innenministerium, das aktuell (2008) von einem Landespolizeipräsidenten geleitet wird. Es ist die oberste Führungsstelle, die die Polizeiorganisation, ihr Personal, ihren Haushalt sowie ihre Technik steuert. Auch übt das LPPBK die Dienst- und grundsätzlich auch die Fachaufsicht über die ihm nachgeordneten Polizeibehörden aus.

Polizeiorganisation

1903 errichtetes, schlossartiges Polizeipräsidium in Hannover, heute Dienstgebäude der Polizeidirektion Hannover
Bisheriges Hauptgebäude des Landeskriminalamt Niedersachsen in Hannover
Eingang der Polizeiakademie am Standort Hann. Münden

In Niedersachsen gibt es rund 500 Polizeidienststellen, wobei an 140 Standorten ein "Rund um die Uhr"-Schichtbetrieb stattfindet. Es werden rund 23.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, von denen etwa 18.500 verbeamtet sind. Mit etwa 6.600 Beschäftigten versieht knapp ein Drittel Schichtdienst.

Die dem Niedersächsischen Innenministerium nachgeordneten Polizeibehörden sind:

  • PD Braunschweig
    • Braunschweig
    • Gifhorn
    • Goslar
    • Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel
    • Wolfsburg/Helmstedt
  • PD Göttingen
    • Göttingen
    • Hameln-Pyrmont/Holzminden
    • Hildesheim
    • Nienburg/Schaumburg
    • Northeim/Osterode
  • PD Hannover
    • Burgdorf
    • Garbsen
    • Hannover-Mitte
    • Hannover-Ost
    • Hannover-Süd
    • Hannover-West
  • PD Lüneburg
    • Celle
    • Harburg
    • Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
    • Rotenburg
    • Soltau-Fallingbostel
    • Stade
  • PD Oldenburg
    • Cuxhaven/Wesermarsch
    • Delmenhorst/Oldenburg-Land
    • Diepholz
    • Oldenburg-Stadt/Ammerland
    • Verden/Osterholz
    • Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund
  • PD Osnabrück
    • Aurich
    • Cloppenburg/Vechta
    • Emsland/Grafschaft Bentheim
    • Leer/Emden
    • Osnabrück

Eigenständig, aber dem Niedersächsischen Innenministerium unterstellt ist der Landesbetrieb für Ausstattung und Ausrüstung der Polizei:

Die 6 regionalen Polizeidirektionen sind für Flächengebiete zuständig und haben ihren Sitz in der jeweiligen Stadt. Jeder Polizeidirektion ist eine Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) nachgeordnet, die in speziellen Kriminalitätsbereichen (Organisierte Kriminalität, Korruption, Banden- und Wirtschaftskriminalität) ermittelt. Den Polizeidirektionen sind 33 Polizeiinspektionen (PI) nachgeordnet. Ihnen nachgeordnet sind landesweit 88 Polizeikommissariate (PK). Unterhalb der Ebene Polizeikommissariat gibt es in Niedersachsen 384 Polizeistationen (PSt). Darüber hinaus gibt es 5 Autobahnpolizeikommissariate.

Spezialeinheiten

Angehörige der Reiterstaffel Hannover

Es gibt folgende Spezialeinheiten:

Reiter und Hundestaffeln

Niedersachsen gehört zu den wenigen Ländern, in denen noch Reiterstaffeln mit Polizeipferden bestehen. Ihnen gehören in Braunschweig und Hannover 60 Dienstpferde an. Darüber hinaus gibt es 217 Diensthunde mit Diensthundeführer. Teilweise haben die Hunde eine Spezialausbildung als Sprengstoffhund, Rauschgiftspürhund, Leichenspürhund, Rettungshunde, Fährtenhund, Brandermittlungshund.

Statistik zu Aufklärungsquote und Kriminalitätsbelastung

2008 betrug die Aufklärungsquote bei Straftaten 58,53%, was einen neuen Höchstwert für Niedersachsen darstellt. Dagegen war die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen 2007 auf einem Höchststand. 2008 gab es mit - 2,82% einen leichten Rückgang der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr. [4]

Die Kriminalitätsbelastung lag 2008 bei 7.400 Straftaten pro 100.000 Einwohner (sogenannte Häufigkeitsziffer).

Jahr Fallzahlen aufgeklärt AQ Tatverdächtige
1998 567.871 284.649 50,13% 201.627
1999 547.902 275.345 50,25% 199.791
2000 564.469 299.629 53,08% 210.853
2001 566.896 298.594 52,67% 209.948
2002 608.467 324.142 53,27% 224.008
2003 593.616 317.598 53,50% 229.455
2004 587.252 316.577 53,91% 225.000
2005 601.557 335.197 55,72% 236.712
2006 603.597 335.101 55,52% 234.851
2007 607.075 345.192 56,86% 239.714
2008 589.967 345.331 58,53% 237.406

Uniform

Neues blaues Hoheitsabzeichen
Hauptartikel: Polizeiuniform (Deutschland)

2005 wurde in Niedersachsen damit begonnen, bei Polizeiuniformen auf die europäische und bundeseinheitliche Polizeifarbe Blau umzustellen. Damit wird die vom Modeschöpfer Heinz Oestergaard 1974 entworfene und Ende der 1970er Jahre eingeführte moosgrün/beige Uniform abgelöst. Die neue, blaue Uniform entspricht dem Modell, das vom Designer Luigi Colani und der Modefirma Tom Tailor für die Hamburger Polizei geschaffen wurde. In Niedersachsen soll die Umstellung auf das Hamburger Uniformmodell Ende 2008 kostenneutral abgeschlossen sein. Der Uniformwert beläuft sich in der Grundausstattung auf etwa 400 Euro.

Ausrüstung

Fahrzeuge

Stand: September 2007 [5]

  • 4.184 Funkstreifenwagen und Motorräder mit Fahrleistung von insgesamt etwa 90 Millionen Kilometer pro Jahr

Die Polizei Niedersachsen nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke Audi, Mercedes-Benz, Opel und Volkswagen. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Škoda zum Einsatz. Einige Fahrzeuge wurden zu Erprobungsversuchen auch mit Erdgasantrieb beschafft.

Aktuelle Streifenwagen sind Audi A6, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Omega, VW Passat und VW Touran.

Die Bereitschaftspolizei nutzt unter anderem Fahrzeuge der Marken BMW, Fiat, Ford, Mercedes-Benz und Volkswagen, vereinzelt auch Fahrzeuge der Marke Opel.

Farbgebung

Im Zuge der Farbumstellung werden neue Streifenwagen und Einsatzfahrzeuge künftig in der Farbgebung blau-silber sowie blau-weiß beschafft. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2005 der Polizei übergeben.

Boote und Hubschrauber

Die Wasserschutzpolizei betreibt 46 Einsatzboote und die Hubschrauberstaffel an ihren Standorten Hannover und Rastede insgesamt fünf Hubschrauber (D-HPNA, D-HPNC, D-HPND, D-HOPE und D-HOPQ).

Waffen und andere Ausrüstung

Einsatzkommunikationmittel

Pferde und Diensthunde

Bei der niedersächsischen Polizei stehen 60 Polizeipferde und 217 Diensthunde im Dienst.

Symbole

Niedersächsische Kriminaldienstmarke mit Landeswappen Sachsenross

Die Polizei Niedersachsen nutzt als Teil der Landesverwaltung das weiße Niedersachsenross auf rotem Grund als Hoheitszeichen. Das Symbol wird im Rahmen des Corporate Design auf Uniformen, Briefpapier und Internetauftritten verwendet, häufig in Verbindung mit dem Polizeistern.

Nachwuchs und Einstellungen

Niedersachsen stellt jährlich etwa 400 Bewerber in den Polizeidienst ein. Bei Schulabgängern werden Abiturienten wie auch Realschüler übernommen.[6] Es werden auch Bewerber mit Migrationshintergrund eingestellt, die die Sprache einer hier lebenden Bevölkerungsgruppe sprechen.

Gewerkschaftliche Interessensvertretungen

Vertreter für die Belange der Polizeibeschäftigten sind hauptsächlich die Gewerkschaften:

Sonstiges

Internetwache

Die Polizei Niedersachsen betreibt eine Internetwache, bei der Onlineanzeigen erstattet werden können. Polizeiintern wird ein Intranet betrieben.

Mitarbeiterzeitung

Das Niedersächsische Innenministerium gibt seit 1985 eine Mitarbeiterzeitung für die Polizeibediensteten heraus, die im Intranet eingestellt ist, aber auch als gedruckte Broschüre verteilt wird. Anfangs trug sie den Titel "Polizei-Extrablatt", seit 2007 "proPolizei".

Spürwildschwein Luise

Wildschwein Luise mit ihrem Führer und Ausbilder
Hauptartikel: Luise (Wildschwein)

Zwischen 1985-1987 stand das Wildschwein Luise im Dienst der Polizei Niedersachsen. Ein Polizeihundeführer aus Hildesheim bildete das Tier analog zu Diensthunden zum Aufspüren von Rauschgift und Sprengstoff aus. Anfangs wollte das Niedersächsische Innenministerium keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen und verbannte Luise aus polizeilichen Liegenschaften. Erst auf Intervention von Ministerpräsident Ernst Albrecht wurde das Schwein offiziell als polizeiliches Einsatzmittel unter der Bezeichnung Spürwildschwein (SWS) übernommen. [7] Die Sucherfolge bei zahlreichen Fernsehauftritten und öffentlichen Vorführungen in Deutschland machten Luise zum Sympathieträger für die niedersächsische Polizei. Der Pressewirbel um Luise ging rund um die Welt, 1986 erfolgte ein Eintrag in das Guinness-Buch der Rekorde als erstes Spürwildschwein im Polizeidienst. Im selben Jahr erklärte der Bund der Steuerzahler Luise zum Sparschwein des Jahres. 1987 ging Luise gemeinsam mit ihrem Führer in den Ruhestand.

Mediale Rezeption

In der Fernsehserie Tatort des NDR löst Hauptkommissarin Charlotte Lindholm (Darstellerin Maria Furtwängler) fiktive Mordfälle in Niedersachsen. Seit 2002 wurden bis heute (März 2009) 14 Sendungen ausgestrahlt. Ausgehend von ihrer Dienststelle in Hannover, wird sie im gesamten Land Niedersachsen tätig, überwiegend in Kleinstädten und Dörfern, wo sie mit örtlichen Polizeibeamten zusammenarbeitet. Die überregionale Ermittlungstätigkeit ermöglicht ein dramaturgischer Kniff, nach dem die Kommissarin für das Landeskriminalamt Niedersachsen tätig ist. Absicht des NDR ist dabei offensichtlich, Land und Leute des Flächenlandes Niedersachsen den Zuschauern näher zu bringen. Zu öffentlichen Diskussionen führten die Tatort-Folgen Wem Ehre gebührt 2007 und 2009 Das Gespenst[8].

Literatur

  • RdErl. des MI vom 12. Oktober 2004 (Nds. MBl. S. 703), geändert durch RdErl. vom 20. September 2006 (Nds. MBl. S. 917)
  • Niedersachsen und seine Polizei, Hrsg: Niedersächsisches Innenministerium, Juli 1979

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Niedersachsen und seine Polizei, Hrsg: Niedersächsisches Innenministerium, Juli 1979
  2. taz vom 6.November 2008
  3. heute.de vom 9. November 2008
  4. Kriminalstatistik 2008 (pdf)
  5. Broschüre der Polizeiakademie Niedersachsen
  6. Nachwuchsgewinnung - Niedersächsisches Innenministerium
  7. Spiegel (Schwein gehabt ) vom 1. Juli 1985
  8. "Das Gespenst" vergrätzt Geheimdienst bei Spiegel-Online

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