- Tatzen
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Tatzen stellen eine Form der Körperstrafe dar. Es handelt sich dabei um Schläge auf die Handfläche(n) des Bestraften.
Inhaltsverzeichnis
Historisches
Bereits im antiken Rom war es üblich, an den Privatschulen Schüler durch Stockhiebe auf die hinzuhaltende Hand zu bestrafen.
Praxis
Als im Mittelalter auch im nördlichen Europa Schulen gegründet wurden, wurde diese Art der Bestrafung übernommen. Zum Schlagen verwendete man überwiegend Weiden- oder Haselnussstöcke ("Tatzenstecken"), Lineale und später auch den Rohrstock. Ziel der Hiebe waren entweder der Handteller, die Finger oder die Fingerspitzen. Das „Tatzengeben“ galt als Alternative zu den sonst als Strafe üblichen Stockhieben aufs Gesäß und wurde insbesondere bei Mädchen angewendet. Je nach Schwere des Vergehens wurden normalerweise zwei bis fünf Hiebe verabreicht. Teilweise wurde das „Tatzengeben“ auch mit anderen Strafen wie z.B. vorheriges oder anschließendes Stehen in der Ecke kombiniert. War der Tatzenstecken ausgetrocknet oder abgenutzt, musste er ersetzt werden. Das war teilweise Aufgabe der Schüler selbst, die in der freien Natur für Nachschub zu sorgen hatten.
Applizierung:
Zunächst wurde der zu bestrafende Schüler nach vorne zitiert. Die Hiebe erfolgten dann auf die etwa in Hüfthöhe, mit der Innenseite nach oben hinzuhaltende Hand. Je nach verwendetem Züchtigungsgerät waren die Spuren teilweise mehrere Tage zu sehen.
Pädagogischer Hintergrund
Das „Tatzengeben“ diente als Körperstrafe für Vergehen verschiedenster Art. Ein spezieller pädagogischer Effekt wurde darin gesehen, dass der Bestrafte durch das „freiwillige“ Präsentieren der Hand die Züchtigung zu ermöglichen hatte. Die dafür notwendige, willentliche Unterdrückung eines angeborenes Schutzreflexes sollte Willenskraft und Selbstdisziplin stärken. Wer die Hand in Erwartung des bevorstehenden Schmerzes zurückzog, musste mit Strafverschärfung (z.B. Zusatzhiebe) rechnen. Es bestand die Gefahr einer ernsthaften Verletzung, wenn der zu Bestrafende die Hand zur Faust ballte.
Verbot
Seit dem Verbot der körperlichen Züchtigung durch die Landesschulgesetze in den siebziger Jahren gehört das „Tatzengeben“ in der Bundesrepublik der Vergangenheit an.
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