- Telekommunikationsanlage
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Als Telekommunikationsanlage zählt jede technische Einrichtung oder jedes technische System, das als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren kann (§ 3 Nr. 23 Telekommunikationsgesetz).
Die aus Telekommunikationsanlage gebildete Abkürzung TK-Anlage bezeichnet hingegen im Fachjargon meist eine Telefonanlage. Telefonanlagen werden hauptsächlich in die Kategorien analog und digital unterteilt. Angeschlossen wird die Telefonanlage über eine je nach Anforderung variierende Anzahl von Leitungen beziehungsweise Nutzkanälen ans öffentliche Netz (zum Beispiel ISDN).
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