Terroranschlag

Terroranschlag

Unter Terrorismus (lat. terror „Furcht“, „Schrecken“) sind Gewalt und Gewaltaktionen (wie z. B.: Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) gegen eine politische Ordnung zu verstehen, um einen politischen Wandel herbeizuführen. Der Terror dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen.[1] Terrorismus ist keine militärische Strategie, sondern primär eine Kommunikationsstrategie.[2] Terroristen streben zwar nach Veränderungen der bestehenden Ordnung, doch greifen sie nicht militärisch nach Raum (wie z. B. der Guerillero), sondern wollen das Denken besetzen.

Personen und Gruppen, die Anschläge verüben („Terroristen“ oder „Terrororganisationen“), werden oft zusammenfassend als „der Terrorismus“ bezeichnet, etwa in Begriffen wie „der internationale Terrorismus” und „der linksradikale Terrorismus“. Der Begriff Staatsterrorismus bezeichnet den Einsatz des Gewaltmonopols zur Förderung der Gesetzestreue und staatlich organisierte Gewaltakte, die nicht auf gesetzlicher Grundlage beruhen.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Die Worte Terrorismus, Terrorist und terrorisieren wurden erstmals im 18. Jahrhundert zur Bezeichnung einer gewaltsamen Regierungsmaßnahme verwendet.[3] Im Zusammenhang mit der Französischen Revolution wurde der „Terror des Konvents“ von 1793 bis 1794 ausgerufen, als die Regierung alle als konterrevolutionär eingestuften Personen hinrichten oder inhaftieren ließ. Dabei wurden unter anderem guillotiniert: Ludwig XVI., Marie Antoinette und Gräfin Dubarry. 1796 fanden die Worte Eingang auch in den deutschen Sprachgebrauch.

Abgrenzungen

Eine objektive Eingrenzung des Begriffs Terrorismus ist schwierig, da er von den jeweils herrschenden Regierungen gerne als Legitimation, zur Denunzierung ihrer Gegner - manchmal auch unabhängig davon, ob diese Gewalt anwenden oder nicht - und zur Rechtfertigung eigener Gewaltanwendung gegen vermeintliche Feinde der gegenwärtigen Staatsordnung herangezogen wird.

Von Widerstandsbewegungen, Guerillas oder nationalen Befreiungsbewegungen unterscheidet sich der Terrorismus weniger durch die Wahl seiner Waffen als in der Wahl seiner Ziele: Eine nationale Befreiungs- oder Widerstandsbewegung ist zumeist militärisch raumgreifend, der Terrorismus dagegen versucht, mit seinen Gewaltakten möglichst große Aufmerksamkeit zu erlangen, um geschlossene Machtstrukturen zu untergraben und die Angreifbarkeit solcher Strukturen zu exemplifizieren und der Bevölkerung öffentlich zu erschließen.

Auch verschwimmen in länger bestehenden terroristischen Organisationen nicht selten durch eine Kommerzialisierung („Gewaltunternehmertum“ nach Elwert) die Grenzen zur organisierten Kriminalität.

Definitionen

Der Begriff des Terrorismus selbst ist umstritten. Trotz mehrerer Versuche konnte bis heute keine staatenübergreifende Definition gefunden werden. Die Grenze zwischen „Widerstandskämpfer“ und „Terrorist“ ist weltanschaulich geprägt und daher oft strittig. Der Soziologe Henner Hess findet in der Begrifflichkeit ein Problem, da es im Auge des Betrachters läge. Wen manche als Terroristen nennen, können andere als Gotteskrieger, Revolutionär oder Freiheitskämpfer definieren. Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof, äußerte sich wie folgt:

Wir haben Grund zu bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck.[4]

So existiert für nahezu jeden Staat eine andere Definition von Terror; in den USA gelten darüber hinaus verschiedene Definitionen der einzelnen Behörden.[5] Im Jahre 1988 existierten bereits 109 verschiedene Definitionen von dem Wort „Terror“ und diese Anzahl dürfte speziell nach dem 11. September 2001 weit gestiegen sein.[6] Einige Terrorismusforscher unterscheiden zwischen den Begriffen „Terrorismus“ und „Terror“. Demnach wird eine gewaltsame Methode als Terror verstanden, wenn sie von einem Staat angewendet wird, was auch als Staatsterrorismus bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist aber zumindest in den anderen Definitionen nicht enthalten. In der Terrorismusforschung wird Terrorismus als gewaltsame Methode verstanden, die nicht zuletzt gegen Zivilisten und zivile Einrichtungen gerichtet ist. Der Freiheits- oder Widerstandskämpfer wendet zwar physische Gewalt an, doch beschränkt er sich dabei vornehmlich auf militärische Ziele und beabsichtigt damit unmittelbar die Ziele seiner Organisation zu erreichen. Im Gegensatz dazu geht es dem Terroristen primär um die psychischen Folgen der Gewaltanwendung. Die Violenz des Terroristen ist kommunikativ und indirekt, der Terrorist kann sein Ziel nur über Umwege erreichen. Seine Kommunikation ist an sein Opfer, das ein Staat und seine Apparate sein kann, oder auch Zivilisten gerichtet. Der Freiheits- oder Widerstandskämpfer beschränkt sich dabei vornehmlich auf militärische Ziele.

Die Disziplin der Terrorismusforschung ist neueren Datums und hat bisher ebenfalls keine allgemeingültige wissenschaftliche Definition hervorgebracht. Der Begriff Terrorismus geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Terrorismus als eine politisch-militärische Strategie existiert seit etwa 30 Jahren. Erst die Verkopplung mit den Massenmedien macht den Terrorismus zu einer weltweit politisch-militärischen Strategie. Nach Bockstette kann Terrorismus wie folgt definiert werden: Terrorismus ist der nachhaltige und verdeckt operierende Kampf auf allen Ebenen durch die bewusste Erzeugung von Angst durch schwerwiegende Gewalt oder der Androhung derselben, zum Zweck der Erreichung eigener politischer Ziele. Dies geschieht unter teilweiser Nichtachtung von existierenden Konventionen der Kriegsführung. Hierbei wird versucht, höchstmögliche Publizität zu erlangen. Demnach ist die Erzeugung von Schrecken ein wichtiger Bestandteil der Definition.[2]

Terrorismus kann nach Bockstette ein Teil eines asymmetrischen Konfliktes sein und trägt einen Konflikt mit geringfügigen Ressourcen gegen eine deutlich überlegene Macht mit gewaltsamen Mitteln aus dem Untergrund aus. Oft reklamieren terroristische Gruppen für sich, Guerilleros zu sein und einen Partisanenkampf mit unkonventionellen Methoden des Gewaltgebrauchs aufgrund ihrer militärischen Unterlegenheit führen zu müssen. Terroristen allerdings sind im Vergleich zu Partisanen normalerweise nicht in der Lage, eine direkte militärische Konfrontation zu überstehen und meiden diese, da sie dem Gegner in Anzahl und Ausrüstung unterlegen sind. Terroristen achten, anders als Partisanen, nicht auf die physischen, sondern schwerpunktmäßig auf die psychischen Folgen ihrer Anschläge.[2]

Akademische Annäherungen

„Guerilla muss den Raum besetzen, Terroristen wollen dagegen das Denken besetzen.“[7] Dieser Satz ist möglicherweise die umfassendste Begriffsdefinition von Terrorismus. Er grenzt den Terrorismus von anderen Gewaltkonflikten ab wie zwischenstaatlichen Kriegen, Guerillakriegen und vom Kriegsunternehmertum. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sich Akteure letztgenannter Konflikte auch terroristischer Mittel bedienen. Terroristische Aktionen sind nach gängiger Auffassung Gewaltanwendungen gegen zivile Ziele und Nicht-Kombattanten mit dem Vorsatz, Furcht und Schrecken zu verbreiten sowie möglicherweise bei einer Drittpartei um Sympathie und Schadenfreude zu werben mit der Absicht auch, das bestehende Herrschaftssystem auszuhöhlen und umzustürzen.

Anstelle eines Versuches, den Begriff Terrorismus an sich zu definieren, soll das schon beschriebene moralische Dilemma am Beispiel des Umgangs der Vereinten Nationen mit dem Terrorismus illustriert werden, das auch von Hoffman 2002 beschrieben wird:

Beispiel

Nach der Geiselnahme von München bei den Olympischen Spielen 1972, in deren Verlauf elf israelische Sportler getötet wurden, schlug der damalige UN-Generalsekretär vor, dass die Vereinten Nationen sich aktiv im Kampf gegen den Terrorismus engagieren sollten. Dem widersprachen verschiedene arabische, afrikanische und asiatische Mitgliederstaaten mit der Begründung, dass jede Befreiungsbewegung von den Unterdrückern unausweichlich als Terrorismus bezeichnet würde. Völker aber, die unterdrückt und ausgebeutet werden, hätten jedes Recht, sich zur Wehr zu setzen, einschließlich der Gewalt. Daher würde eine Entscheidung für einen aktiven „Kampf gegen den Terrorismus“ die etablierten Strukturen über die nicht etablierten Herausforderungen stellen und damit den status quo festigen. Syrien fügte hinzu, dass es die moralische und rechtliche Pflicht der Vereinten Nationen sei, den Kampf für Befreiung zu unterstützen.

Aus dieser Debatte ergab sich eine definitorische Lähmung der Vereinten Nationen, die bis heute nicht überwunden wurde. Auch in der Mitteilung vom 8. Dezember 2004 zur 59. Vollversammlung der Vereinten Nationen wird empfohlen, die ausstehende Definition von Terrorismus in Angriff zu nehmen. Dies war allerdings auch schon in vorangegangenen Mitteilungen empfohlen worden, verbunden mit einer Deklaration zur Terrorismusbekämpfung.

Nach Kofi Annans Definition handelt es sich bei all jenen Handlungen um Terrorismus, die die Absicht haben, den Tod oder schwere körperliche Verletzungen bei Zivilisten und nicht Kämpfenden herbeizuführen mit dem Ziel, die Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation dazu zu zwingen, etwas zu tun oder zu unterlassen. Dabei sei es nicht nötig, darüber zu diskutieren, ob Staaten sich des Terrorismus schuldig machen können oder nicht, denn der uneingeschränkte Einsatz von Waffengewalt seitens eines Staates gegen eine Zivilbevölkerung sei schon durch das internationale Recht klar untersagt.[8]

Mitunter finden sich auch Stimmen, die für einen ideologisch und politisch neutraleren Zugang zum Thema Terrorismus werben [9]

Geschichte

Terrorismus ist weltweit verbreitet und ein aktuelles, aber keineswegs ein neues Phänomen (siehe Sikarier, Zelot, Assassinen oder die Bewegung Junges Italien um Giuseppe Mazzini). Er wird in der Regel mit einer Ideologie begründet, die der angegriffenen Gesellschaft entgegensteht und die mit friedlichen Mitteln nicht durchsetzbar sei (siehe dazu auch Fundamentalismus und Extremismus).

Ab den 1970er Jahren entwickelte sich Terrorismus in der Form, dass es gegen eine Zielgruppe zur Anwendung von Gewalt und der angedrohten Gewalt zu politischen und ideologischen Zwecken kam, die über die direkt betroffenen Opfer hinausging. Bedeutende Beispiele sind die Rote Armee Fraktion (RAF), die Irish Republican Army (IRA), die Brigate Rosse (BR) und die Euskadi Ta Askatasuna (ETA).

Nach dem 11. September 2001 wurde der Begriff „Krieg gegen den Terrorismus“ (war on terror) wieder neu belebt und führte zu einer neuen Dimension des Terrorismus durch gezielt geplante Selbstmordattentate von religiösen Fanatikern. Besonders bekannt wurde hierbei das Terrornetzwerk Al Qaida.

Ziele und terroristisches Kalkül

Ziel der Terroristen ist, auf ihre politischen, moralischen oder religiösen Anliegen aufmerksam zu machen und deren Beachtung oder Umsetzung mit Gewalt zu erzwingen. Das terroristische Kalkül wird durch eine Dreiersequenz gekennzeichnet:

  1. Der (geplante[10]) Gewaltakt zielt auf eine Destabilisierung des Angegriffenen ab, welche durch den faktischen Beweis seiner Angreifbarkeit erreicht werden soll.
  2. Absicht ist, durch Furcht und Schrecken eine Störung der bisherigen Funktionalität der angegriffenen Verhältnisse zu erreichen, also ihren Ablauf zu beschädigen und ihren Zusammenhang zu schwächen.
  3. Reaktionen des Angegriffenen zu erzeugen, durch welche die eigentlichen Ziele des Terrorismus erreicht werden können.

Vergeltungsmaßnahmen erzeugen (im besten Fall) Sympathie und Unterstützungsbereitschaft bei der Zielgruppe. Das System, so lautet die Hoffnung der Terroristen, „demaskiert“ oder „entlarvt“ sich. Wenn durch zunehmende Unterstützung zum offenen Guerillakampf übergegangen werden kann, ist das terroristische Kalkül aufgegangen.

Durch die in der Bevölkerung durch Anschläge aufkommende Angst wächst in der Regel der Glaube, die Regierung könne nicht für den Schutz der Bürger im Lande sorgen. Die Macht der Regierung wird somit von „innen“ geschwächt. Dass der Staat zu Gegenmaßnahmen greift war, z. B. von der deutschen RAF geradezu beabsichtigt: Die staatlichen Reaktionen sollten die Bürger geradezu dazu bewegen, sich gegen den Staat und seine Herrschaftsgewalt aufzulehnen.

Charakteristika des Terrorismus: Strategie und Vorgehen

Terrorismus ist eine Gewaltstrategie meist nicht-staatlicher Akteure, die damit politische Ziele durchsetzen wollen. In Bezug auf das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis kann Terrorismus gleichzeitig eine sehr „effektive“ Form der Kriegsführung sein. Ohne großen Aufwand und Ausrüstung kann sehr großer Schaden angerichtet und großer Eindruck verschafft werden.

Die Strategie des Terrorismus setzt vor allem auf psychologische Effekte. Die betroffene Zielgruppe soll schockiert und eingeschüchtert, der Krieg somit in das vermeintlich sichere „Hinterland“ des Feindes getragen werden. Durch die Verbreitung von Unsicherheit und Chaos soll die Ideologie der Terroristen durchgesetzt werden.

In der Tat teilen sämtliche terroristische Verbände gewisse Grundzüge, zum Beispiel eine relativ schwache Position gegenüber dem angegriffenen Machtapparat. Die Gewalt richtet sich häufig gegen Ziele mit hohem Symbolgehalt (z. B. religiöse Orte, Regierungsgebäude), um den Gegner zu demütigen und zu provozieren, vermehrt aber auch gegen so genannte weiche Ziele, also Plätze des öffentlichen Lebens, die nur schwer geschützt werden können (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Restaurants). Ferner kommt es zu Geiselnahmen und Entführungen, u. a. auch offizieller Vertreter des „Gegners“. Typischerweise sind die Opfer von Terrorakten am Konflikt vollkommen Unbeteiligte (Frauen und Kinder, Bürger von am Konflikt nicht beteiligten Staaten).

Die Wirkung terroristischer Aktivitäten kann durch die Berichterstattung in den Massenmedien verstärkt werden; einige Terroristen verwenden diesen Effekt bewusst, etwa durch die Verbreitung von Hinrichtungs-Videos von Entführungsopfern.

Ein weiteres Ziel terroristischer Aktivitäten ist die Mobilisierung von Sympathisanten und die Radikalisierung politisch nahe stehender Bewegungen. Hierbei sehen sich Terroristen als Befreier der „Unterdrückten“.

Die Mobilisierung von Unterstützern wird oft vor allem durch die Gegenreaktionen des „Gegners“ auf Anschläge erreicht. Lässt dieser sich zu unverhältnismäßigen, brutal wirkenden Maßnahmen provozieren, so soll ihn dies „entlegitimieren“ (z. B. Einschränkung der Grundfreiheiten durch Ausgangssperren). Auf diese Weise können Terroristen in die Rolle des Angegriffenen wechseln.

In jüngster Zeit zielt die Gewaltstrategie von Terroristen auch auf die Erzeugung von wirtschaftlichen Effekten. Indem schwer zu schützende Ziele von wirtschaftlicher Bedeutung angegriffen werden (z. B. Anschläge auf Ölförderanlagen oder auf Touristenzentren), sollen die Ökonomie und die Regierungen der „Gegner“ destabilisiert und die eigenen politischen Ideologien durchgesetzt werden.

Ein bedeutendes Merkmal terroristischer Gruppen ist, dass sie meistens als Terrorzellen taktisch völlig unabhängig voneinander operieren. Jede Terrorzelle entscheidet autonom, wann und wo sie die Initiative ergreift. Das führt dazu, dass Terroristen nicht als klar erkenn- und abgrenzbare Kampfeinheiten angreifbar sind (siehe Terrorismusbekämpfung).

Terroristische Gruppen entfalten häufig zugleich kriminelle Aktivitäten, die nicht primär politisch motiviert sind, sondern etwa der Beschaffung von Finanzmitteln dienen. Daher weisen sie (wie z. B. die ETA oder die PKK) oft zwangsläufig eine Verbindung zur organisierten Kriminalität auf.

Arten von Terrorismus

Zwei Möglichkeiten, Terrorismus zu untergliedern, erscheinen sinnvoll. Zum einen nach der räumlichen Ausdehnung, zum anderen nach Motivation und Zielsetzung. Nach der räumlichen Ausdehnung lassen sich drei Typen des Terrorismus unterscheiden:

  • Nationaler Terrorismus beschränkt sich in Zielsetzung und Aktionsradius auf das Territorium eines Staates. Beispiele dafür sind die maoistischen Bewegungen in Nepal, Bhutan, Bangladesch, Indonesien und auf den Philippinen oder auch die RAF in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Internationaler Terrorismus hat zwar staatsinterne Ziele, der Aktionsradius geht jedoch über die Grenzen des Landes hinaus und unbeteiligte Dritte werden zu Opfern gemacht. Beispiel dafür ist die philippinische Abu Sayyaf.
  • Transnationaler Terrorismus hat weite Teile der Welt als Ziele im Visier und will die Änderung der internationalen (Wirtschafts- oder Herrschafts-)Ordnung erreichen. Das Terrornetzwerk Al-Qaida ist die einzige Vereinigung, auf die das zutrifft. Der transnationale Terrorismus wird oft auch als internationaler Terrorismus bezeichnet.

Legt man jeweils Motivation und Zielsetzung zu Grunde, so lassen sich sieben Hauptformen des Terrorismus erkennen (vgl. hierzu Nohlen 2001, S. 514-518):

Sozialrevolutionärer Terrorismus

Der in der Regel politisch links motivierte, sozialrevolutionäre Terrorismus hat seinen geistigen Ursprung in der Propaganda der Tat des 19. Jahrhunderts.

Im Umfeld der „Neuen Linken“ entstand Anfang der 1970er Jahre eine neue Spielart des linken Terrorismus, der durch die Ablehnung der Bundesrepublik gekennzeichnet war. Seine bekannteste Ausläufer hatte der linke Terrorismus in der RAF und in den italienischen Roten Brigaden hinsichtlich der Öffentlichwirksamkeit ihrer Anschläge. Die Anschläge zielten dabei auf die revolutionäre Umwälzung bestehender gesellschaftlichen, Herrschafts- und Besitzverhältnisse im betroffenen Land ab, bisweilen auch auf den Versuch, einen revolutionären Bürgerkrieg zu entfesseln. Sie stießen jedoch in Deutschland auf eine eindeutige allgemeine Ablehnung. In den Ländern der westlichen Welt scheiterten derartige Bewegungen durchweg und verloren mit dem Fall des Eisernen Vorhangs völlig an Bedeutung. In Lateinamerika war er Ursprung für heutige Guerillavereinigungen wie die FARC oder die ELN. Gegenwärtig gibt es diesen marxistisch inspirierten Terrorismus in Gestalt „maoistischer Bewegungen“ in einigen Ländern Süd- und Südostasiens

(Ethnisch-) nationalistischer Terrorismus

Der ethnisch-nationalistische Terrorismus ist der Kampf eines Volkes oder einer ethnischen Minderheit mit dem Ziel vermehrter Autonomie oder mit dem der Gründung eines eigenen Staates unter Berufung auf „historisch gewachsene Besonderheiten“. Zur Politik dieser Terrorismusform gehört die Tradition der Konfliktivität und der gewaltsamen Selbsthilfe.

Beispiele: Die ETA (Basken), die PKK (Kurden), die IRA und UDA (beides Nordiren) in Europa.

Religiöser Terrorismus

Der Ausdruck „religiöser Terrorismus“ stößt weithin auf Widerspruch, sowohl bei den Vertretern der Religionen selbst als auch bei Außenstehenden, die der Religion an sich oft kein terroristisches Potential zusprechen. Eine differenzierte Betrachtung der geschichtlichen Erfahrung belegt jedoch, dass als terroristisch einzustufende Aktionen vielfach in durchaus religiösem Kontext erfolgen (siehe dazu auch Fundamentalismus).

Eine Betrachtung des religiösen Terrorismus verzichtet nicht – ebenso wenig wie die Betrachtung anderer Spielarten des Terrorismus – auf die Analyse der jeweiligen sozialen, nationalen etc. Umstände. Sie konzentriert ihr Augenmerk aber auf das besondere Motiv, das religiöse Menschen zu terroristischen Aktionen bewegt. Man könnte daher auch angemessen von jeweils religiös/national/sozial motiviertem Terrorismus sprechen.

Als Merkmal des religiösen Terrorismus ist in erster Linie die persönliche Überzeugung der Täter zu betrachten. Der Philosoph Jakob Friedrich Fries schuf im 19. Jh. hier nicht nur für religiöse Attentäter eine theoretische Grundlage. Nach Bruce Hoffmann stellt Gewalt für den religiösen Terroristen “zuerst und vor allem einen sakramentalen Akt oder eine von Gott gebotene Pflicht dar”

Motive und Ziele religiösen terroristischen Handelns können u. a. sein

  • die Überzeugung absoluten göttlichen Rechts (z. B. eine „Eingebung“)
  • die Verteidigung der Religion gegen fremde Religionen
  • die Verbreitung der eigenen Religion
  • die Deklaration terroristischen Handelns als Opfer „zur höheren Ehre Gottes“.

Religiöser Terrorismus tritt historisch wie lokal auf sehr unterschiedliche Weise zutage. Sein Erscheinungsbild ist so vielschichtig, dass Definitionen immer wieder umstritten sind. Gleichwohl unterscheidet er sich signifikant von anderen Spielarten des Terrorismus und macht eine gesonderte Betrachtung und Darstellung unverzichtbar.

Vor allem seit Mitte der 1980er Jahre hat der religiöse Terrorismus an Bedeutung gewonnen. Er geht aus Sekten oder fundamentalistischen Strömungen innerhalb bestimmter Religionen hervor. Insbesondere radikal-islamische Organisationen wie die palästinensische Hamas, die libanesische Hisbollah und nicht zuletzt die Terrornetzwerke Al-Qaida und Ansar al-Islam sind bekannte Beispiele für islamistisch motivierten Terrorismus. Aber auch unter christlichen Protestanten in den USA gibt es extremistische Strömungen, denen z. B. der Anschlag in Oklahoma City 1995 angelastet wird.

Der Friedensnobelpreisträger und Ökonom Muhammad Yunus meint: „Nehmen Sie die Islamisten: Sie geben den Armen etwas zu essen, außerdem Waffen und eine Ideologie. Es gibt gar keinen Zweifel, dass Armut die Brutstätte von Terrorismus ist.“[11]

„Homegrown Terrorism“

„Homegrown Terrorism“ (zu deutsch „hausgemachter Terrorismus“) bezeichnete ursprünglich Terror, der von Leuten ausgeht, die im Zielland des Terrors unscheinbar aufwuchsen und erst dort zu ihrer terroristischen Überzeugung gelangten. Der Begriff wird vor allem im anglophonen Sprachraum bei islamistischem Terror der neueren Zeit angewandt.

Man bezeichnete damit zum Beispiel die Terroranschläge am 7. Juli 2005 in London, wo bei insgesamt vier Explosionen in drei U-Bahnen und einem Bus 56 Menschen ums Leben kamen und mehr als 700 verletzt wurden. Die größtenteils aus Pakistan stammenden Täter wurden in Großbritannien geboren, entstammten säkularen Familien und waren ins Gemeindeleben integriert, bevor sie sich islamistischen Organisationen anschlossen und Terror gegen das eigene Land ausübten. Der Begriff wurde eingeführt, weil bisherige islamistische Terroranschläge in westlichen Ländern vorwiegend von extra zu diesem Zweck eingereisten Menschen ausgeübt wurden. Dessen ungeachtet ging Terror in Europa bis in die 1980er vor allem von Leuten aus, die aus dem jeweiligen Zielland stammten, so etwa die Rote Armee Fraktion in der Bundesrepublik Deutschland oder die Action Directe (AD) in Frankreich.

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts bezeichnen Sicherheitskreise Deutschlands mit hausgemachtem Terrorismus eine Art des islamistischen Terrorismus, dessen Akteure nicht mehr traditionell aus islamischen Ländern stammen oder Nachkommen islamischer Immigranten sind. Der „neue“ hausgemachte Terrorismus rekrutiert sich vielmehr aus gebürtigen deutschen Staatsangehörigen, vor allem Jugendlichen, die zum Islam konvertiert und ins Fahrwasser des Islamismus geraten sind. Sie werden in speziellen Trainingscamps islamischer Länder ausgebildet, und mit den technischen wie ideologischen Voraussetzungen zur Durchführung von Terroraktionen ausgestattet.

Als typisches Beispiel des hausgemachten Terrorismus charakterisierte der deutsche Bundesminister des Innern Wolfgang Schäuble die drei Mitglieder der am 5. September 2007 deutschen Fahndern ins Netz gegangene Islamische Dschihad-Union, von denen zwei zum Islam konvertierte Deutsche seien.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke sieht Deutschland damit nicht mehr nur als Ruheraum, sondern auch als Ziel des internationalen Terrorismus.[12]

Konservativer „vigilantistischer“ Terrorismus

Der konservativ motivierte „vigilantistische Terrorismus“ zielt im Gegensatz zu anderen Formen des Terrorismus nicht auf die Schwächung, sondern auf die Stärkung der bestehenden staatlichen Ordnung ab, allerdings indem die Gesetze, auf denen diese Ordnung beruht, durch Selbstjustiz gebrochen werden. Der rassistische Ku-Klux-Klan in den USA und paramilitärische Gruppierungen in Lateinamerika sind als vigilantistischer Terrorismus zu bezeichnen. In diese Spielart des Terrorismus sind auch die Terrorakte der geheimen NATO Stay-Behind-Organisation einzuorden.

Staatsterror/Staatsterrorismus

Hauptartikel: Staatsterror

Staatsterror bezeichnet staatsphilosophisch den Einsatz der Angst der Bürger vor dem Gewaltmonopol des Staates als Zwangsmittel des Staates für die Gesetzestreue seiner Bürger. Am prominentesten wurde der Begriff vom Liberalismus des Hobbesschen Kontraktualismus in seinem Werk Leviathan geprägt. Für Hobbes verlieh der Terror dem Staat (terror of legal punishment) das notwendige und legale Zwangsmittel zu seiner Konstitution. Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte, die als terroristisch eingestuft und von Organen oder zumindest informell kontrollierten Akteuren (Todesschwadronen) eines Staates vollzogen beziehungsweise durch eine souveräne Regierung gefördert werden.

In der Totalitarismustheorie bildet der staatliche Terror, etwa durch Kontrolle und Überwachung und den Verzicht auf rechtsstaatliche Prinzipien, ein zentrales Merkmal totalitärer Systeme.

Ökoterrorismus

Hauptartikel: Ökoterrorismus

Der Begriff Ökoterrorismus ist ein Werturteil. Er bezeichnet subjektiv verwerfliche Taten (ausdrücklich auch Straftaten), die eine politische Dimension haben (Terrorismus) und im Zusammenhang mit der Umwelt (Ökologie) stehen. Nach verschiedenen Verständnissen bezeichnet man damit

  • entweder gewaltsame Handlungen mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen
  • oder Taten mit erheblichen Schaden für die Umwelt.

Terrorismus als staatliches proklamiertes Kriegsziel

Hauptartikel Krieg gegen den Terror

Der Krieg gegen den Terrorismus (engl. „War on Terrorism“) ist ein von der US-Regierung unter George W. Bush verbreitetes politisches Schlagwort, das eine Bandbreite politischer, militärischer und juristischer Schritte gegen den als Problem identifizierten internationalen Terrorismus zusammenfasst.

Die Kriegs-Symbolik ist umstritten, ebenso wie die Verbindung mit dem Begriff „Terror“. Als Kritik wird unter Anderem moniert, die Kriegsrhetorik beeinflusse – wie auch das popularisierte Schlagwort „Vierter Weltkrieg“ – das Angstempfinden vieler Menschen, die Anschläge in ihrer Dimension als Kriegserklärung empfanden. Das Aufgreifen des Begriffes sei der Versuch einer Regierung, Angriffskriege zu rechtfertigen.

Terrorismusabwehr

Hauptartikel: Terrorismusbekämpfung

Im Wesentlichen kann man hier zwei Ansätze unterscheiden: Bekämpfung des Terrorismus durch tatsächliche Kampfhandlungen und Gewaltanwendung (operative Maßnahmen) und andererseits durch Maßnahmen, die der politischen, ideologischen oder wirtschaftlichen Ursachenbekämpfung dienen (strukturelle Maßnahmen). [13]

Terroranschläge

Siehe Liste der Terroranschläge

Terroristische Vereinigungen

Hauptartikel: Terroristische Vereinigung inklusive der einzelnen Organisationen

Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder terroristische Organisation (Vereinte Nationen) ist eine auf eine längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (Terroristen), deren Ziel es ist, durch Handlungen, die unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen als Straftaten bewertet werden, vor allem politische Ziele zu erreichen, die etwa von religiösen oder wirtschaftlichen Motiven begleitet sein können. Terroristische Vereinigungen versuchen durch Gewaltaktionen, Schrecken (lat. terror) in ein Land zu tragen, um ihre Ziele zu erreichen.

Strafrecht (Deutschland)

Hauptartikel: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Der unter (§ 129a) StGB dargelegte Straftatbestand „Bildung terroristischer Vereinigungen“ wurde 1976 im Zuge der Terrorismusbekämpfung in das StGB aufgenommen und führte den Begriff „Terroristische Vereinigung“ als Rechtsbegriff ein. 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde. [14]

Weiterführende Informationen

Interne Verweise

Literatur

  • Jörg Baberowski und Anselm Doering-Manteuffel: Ordnung durch Terror. Bonn 2006, ISBN 3-8012-0368-9
  • Erwin Bader (Hg.): Terrorismus - Eine Herausforderung unserer Zeit, P. Lang-Verlag, Frankfurt - Wien 2007, ISBN 978-3-631-54923-0
  • Annegret Bendiek: Die Terrorismusbekämpfung der EU. Schritte zu einer kohärenten Netzwerkpolitik. SWP-Studie 2006/S 21. Berlin 2006. ISSN 1611-6372
  • Paul Berman: Terror und Liberalismus. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2004 (Lizenzausgabe der Europäischen Verlags-Anstalt), ISBN 3-89331-548-9
  • Ellen Bos (Hrsg.): Neue Bedrohung Terrorismus: der 11. September 2001 und die Folgen. Lit, Münster 2003, ISBN 3-8258-7099-5
  • Henryk M. Broder, Segner, Hans-Eckhard (Red.): Terror: der Krieg des 21. Jahrhunderts. Spiegel-Verlag Augstein, Hamburg 2004, ISBN ???
  • Noam Chomsky: The attack: Hintergründe und Folgen. Europa-Verlag, Hamburg 2002 ISBN 3-203-76013-4
  • Wilhelm Dietl, Kai Hirschmann, Rolf Tophoven: Das Terrorismus-Lexikon. Täter, Opfer, Hintergründe. Eichborn 2006, ISBN 3-8218-5642-4
  • Dirk Lange: Die politisch motivierte Tötung, Frankfurt am Main 2007, ISBN 3-631-56656-5
  • Ulrich Enderwitz, Konsum, Terror und Gesellschaftskritik. Unrast Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-437-X (http://reichtum-und-religion.de)
  • Herbert Fuchs/Ekkehart Mittelberg/Klaus Peter: Vom Umgang mit dem Schrecken. Literarische Texte und Materialien zum Terrorismus. Berlin: Cornelsen 2002
  • Peter Fuchs: Das System „Terror“: Versuch über eine kommunikative Eskalation der Moderne. transcript Verlag, Bielefeld 2004, ISBN 3-89942-247-3
  • Mark A. Gabriel: Islam und Terrorismus: Was der Koran wirklich über Christentum, Gewalt und die Ziele des Djihad lehrt. Resch-Verlag, 2. unveränderte Auflage 2005, ISBN 3-935197-39-X
  • David Hamilton, Stephen Lungu, Walid Shoebat: Terror – Wie drei Terroristen aus drei Kontinenten der Ausstieg aus dem Terror-Wahnsinn gelingt. clv, Bielefeld 2004, Online-Version (PDF, 250 kB)
  • Peter Heine: Terror in Allahs Namen: Extremistische Kräfte im Islam. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, ISBN 3-451-05546-5
  • Bruce Hoffman: Terrorismus – der unerklärte Krieg: neue Gefahren politischer Gewalt. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-596-15614-9
  • Erhardt-Josef Hofstetter, Tagebuch des Terrors, Die neuen Denkansätze zur Vermeidung des Terrors, Verlag Books on Demand GmbH, Norderstedt 2008, ISBN 978-3-8334-7743-0
  • Igmade (Stephan Trüby u. a., Hrsg.): 5 Codes: Architektur, Paranoia und Risiko in Zeiten des Terrors. Basel. Boston, Berlin 2006, ISBN 3-7643-7597-3
  • Josef Isensee (Hrsg.): Der Terror, der Staat und das Recht. Duncker und Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11127-3
  • Walter Laqueur: Krieg dem Westen: Terrorismus im 21. Jahrhundert. Propyläen, Berlin 2003, ISBN 3-549-07173-6
  • Errico Malatesta: Revolutionärer Terror. 1924, [1]
  • Georg Meggle (Hrsg.): Terror & der Krieg gegen ihn. Mentis, Paderborn 2003, ISBN 3-89785-381-7
  • Maurice Merleau-Ponty: Humanismus und Terror. Hain, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-445-04744-8 (Athenäums Taschenbuch; 144)
  • Herfried Münkler: Die neuen Kriege. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2002, ISBN 3-499-61653-X
  • Goedart Palm, Florian Rötzer (Hrsg.): MedienTerrorKrieg: zum neuen Kriegsparadigma des 21. Jahrhunderts. Heise, Hannover 2002, ISBN 3-88229-199-0
  • Jürgen Roth: Netzwerke des Terrors. Europa-Verlag, Hamburg 2001, ISBN 3-203-81529-X
  • Sebastian Scheerer: Die Zukunft des Terrorismus: drei Szenarien. zu Klampen, Lüneburg 2002, ISBN 3-934920-16-0
  • Wolfgang Schluchter (Hrsg.): Fundamentalismus, Terrorismus, Krieg. Velbrück Wiss., Weilerswist 2003, ISBN 3-934730-67-1
  • Daniel Schmidthäussler: Terrorismus in den Medien. VDM, Saarbrücken 2008, ISBN 3-639006-24-0
  • Carl Schmitt: Theorie des Partisanen. Duncker & Humblot, Berlin 1963, ISBN 3-428-08439-X
  • Philipp H. Schulte: "Terrorimus und Anti-Terrorismus-Gesetzgebung - Eine rechtssoziologische Analyse", Waxmann-Verlag, Münster 2008, ISBN 978-3-8309-1982-7
  • Strobe Talbott (Hrsg.): Das Zeitalter des Terrors: Amerika und die Welt nach dem 11. September. Propyläen, München 2002, ISBN 3-549-07159-0
  • Charles Townshend: Terrorismus. Reclam, Stuttgart 2005, Reclams Universalbibliothek Nr. 18301, ISBN 3-15-018301-4
  • Peter Waldmann: Terrorismus und Bürgerkrieg: der Staat in Bedrängnis. Gerling Akademie Verl., München 2003, ISBN 3-932425-57-X
  • Werner Weidenfeld (Hrsg.): Herausforderung Terrorismus: die Zukunft der Sicherheit. VS, Verlag für Sozialwiss., Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14171-6

Weblinks

  • Ausführliche Chronologie des Terrorismus mit Daten seit 1972 [2]
  • Arbeitsgemeinschaft Friedensforschung an der Uni-Kassel – Wurzeln und Formen des Terrorismus [3]
  • Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) – Grundlagen, Ausgewählte terroristische Gruppierungen, Analysen, Quellentipps und Literaturangaben. [4]
  • Orientalisches Institut Leipzig – Das Informationsprojekt „Militante Gruppierungen in arabischen und islamischen Ländern“ gefördert durch das Orientalische Institut Leipzig hat als Ziel, „differenzierte Auskünfte über oftmals als ‚militant‘ eingestufte Gruppierungen in der islamischen Welt zu geben“. [5]
  • NahostFocus – „Terror ist ein emotionaler Begriff“: Reuters' Wortschöpfungen. Von Jonathan Ariel, Ma'ariv, 26. September 2004, in Auszügen, Übersetzt von Daniela Marcus. Die Nachrichtenagentur Reuters behauptet, das Wort „Terrorist“ sei kein faktischer, sondern ein emotionaler Begriff, denn „was des einen Terrorist, ist des anderen Freiheitskämpfer“.
  • Georg Meggle: Was ist Terrorismus? (Telepolis), 15. März 2006. Der Autor stellt die Frage, ob Terrorismus mitunter erlaubt, ja sogar geboten sein könne.

Einzelnachweise

  1. Definition nach Peter Waldmann: Terrorismus und Bürgerkrieg. Der Staat in Bedrängnis. Gerling Akademie Verl., München 2003, ISBN 3-932425-57-X.
  2. a b c Bockstette, Carsten: " Terrorismus und asymmetrische Kriegsführung als kommunikative Herausforderung". In: Carsten Bockstette, Siegfried Quandt, Walter Jertz (Hg.) (2006) Strategisches Informations- und Kommunikationsmanagement. Handbuch der sicherheitspolitischen Kommunikation und Medienarbeit; Bernard & Graefe Verlag
  3. Tilly, Charles (2004): „Terror, Terrorism, Terrorists“, Sociological Theory 22 (1): 5-14, S.8.
  4. Originalwortlaut: „We have cause to regret that a legal concept of terrorism was ever inflicted upon us. The term is imprecise; it is ambiguous; and, above all, it serves no operative legal purpose.“ Zit. n. Universität Neusüdwales: What is ‘terrorism’? Problems of legal definition, 2004.
  5. Universität von Oklahoma: International Law: Blaming Big Brother: Holding States Accountable for the Devastation of Terrorism, 2003.
  6. Vgl. Universität Neusüdwales: What is ‘terrorism’? Problems of legal definition, 2004.
  7. Wördemann 1977, zitiert in Nohlen 2001 [Franz Wördemann: Terrorismus. Motive, Täter, Strategien. München, Zürich. Piper 1977. ISBN/EAN: 3492022618]
  8. Kofi Annan zum Terrorismus - Madrid-Agenda, 14.03.2005 (Friedensratschlag)
  9. Roth, S. und J. Aderhold (2008): World Society on the Couch. In: Humsec Journal 2/2, S. 67-82
  10. Brent Smith: A Look at Terrorist Behavior: How They Prepare, Where They Strike, NIJ Journal, Bd. 260, Juli 2008
  11. spiegel.de: „Nehmen Sie die Islamisten: Sie geben den Armen etwas zu essen, außerdem Waffen und eine Ideologie. Es gibt gar keinen Zweifel, dass Armut die Brutstätte von Terrorismus ist.“
  12. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7415296,00.html
  13. Seth G. Jones, Martin C. Libicki: How Terrorist Groups End. Lessons for Countering al Qa'ida (free PDF), Rand Corporation, Juli 2008, ISBN 9780833044655
  14. Wehrhafte Demokratie oder „Gesinnungsterror“? bei politische-bildung-brandenburg.de
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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