- Testperson
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Ein Proband ist, nach dem lateinischen Wort probare − prüfen, eine Person, die sich einer Prüfung unterzieht oder als Test- oder Vergleichsperson einer Prüfung im weitesten Sinne unterzogen wird.
Der aktive und passive Aspekt werden unterschieden. Beim aktiven Aspekt handelt es sich um eine konkrete Prüfungssituation.
Beim passiven Aspekt geht es um Tests und Bewertungen allgemeiner Art, die meist im wissenschaftlichen Rahmen stattfinden: Der Proband bleibt anonym und dient der Wissenschaft in seiner Probandenrolle als „Versuchskaninchen“ oder „Prüfstein“ für eine zu belegende Theorie.Wörtlicher und übertragener Sinn
Im wörtlichen, konkreten Sinn ist ein Proband ein Prüfling: er stellt sich einer Prüfung, kann sie bestehen oder auch nicht und ist normalerweise nicht auf Anonymität aus:
„Der Proband bestand mit ‚summa cum laude‘.“Im übertragenen und abstrakten Sinn – der häufigeren Verwendung des Begriffes – ist ein Proband ein passives Objekt einer wissenschaftlichen Prüfung, der er beispielhaft unterzogen wird. Das kann eine Messung, ein Experiment, eine Befragung, eine medizinische Untersuchung oder anderweitigen Bewertung sein, in deren Rahmen er als Belegexemplar aus der Masse herausgegriffen ist. Die Studie setzt den Probanden mitsamt seinen Ergebnissen als Person zu anderen Personen in Beziehung. Er bleibt anonym und wird als Element einer Stichprobe zu einer statistischen Größe, z. B. in einer Versuchsreihe.
Anwendungen
In der Marktforschung ist der Begriff Proband eine gängige Bezeichnung für eine Testperson:
„Der Proband bevorzugt die Marke X beim Kauf von Zigaretten.“In der Genealogie und in der Humangenetik heißt die Person Proband, von der die genealogische Verknüpfung in aufsteigender oder absteigender Linie ihren Ausgangspunkt nimmt:
„Der Proband ist daher sowohl Onkel als auch Vater seines Adoptivkindes.“In der Medizinischen Forschung bezeichnet man gesunde Teilnehmer an einer klinischen Prüfung als Probanden (im Gegensatz zu Patienten) :
„Der Proband erkrankte drei Tage nach der Inkubation.“In der Resozialisierung Straffälliger spricht man von einer Person als "Proband", wenn die Vollstreckung einer gegen sie verhängten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung zur Bewährung ausgesetzt wird oder bei ihr aus sonstigen Gründen die Führungsaufsicht eintritt.
Wenn sich jemand freiwillig (ggf. gegen Bezahlung) als Testperson zur Verfügung stellt, spricht man auch von Probanden:
„Für die zweiwöchige Ermittlung eines Dauer-EKGs suchen wir 24 Probanden.“ Siehe auch Arzneimitteltester.Die aufgeführten Anwendungsdisziplinen sind nur Beispiele. Die Bezeichnung Proband kann nämlich zur Beschreibung eines Einzelfalles generell in allen Wissenschaftsgebieten vorkommen, die sich mit Menschen als Individuen beschäftigen, beispielsweise auch in der Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Linguistik, Pädagogik u. v. a. m.
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