- Bandsägeblatt
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Das Bandsägeblatt besteht aus unlegiertem Stahl und ist nach DIN 8806 genormt. Es wird zum Sägen mit der Bandsäge verwendet. Dazu wird es um eine motorangetriebene Rolle gelegt und mittels einer Spannvorrichtung gespannt. Dadurch ergibt sich eine gerade Schnittführung.
Die Zahnspitzen der Bandsägeblättern bestehen, je nach Geometrie und Werkstoff des zu sägenden Materials, aus gehärtetem Stahl, HSS, Hartmetall oder Stellite. Hartmetall und Stellite können dabei breiter als das Trägerband sein und können dann ungeschränkt eingesetzt werden.
Um ein Klemmen des Blattes im Schnittkanal zu verhindern, werden die Zähne ansonsten mit einer Schränkmaschine seitlich gebogen. Die dadurch erzielte Schränkweite der Säge bestimmt das Einsatzgebiet. Eine große Schränkweite wird für weiches und frisches Holz oder Metallprofile verwendet, eine kleine für hartes Holz oder Stahl. Sie sollte jedoch nicht mehr als das 1 1/2-fache der Blattdicke betragen.
Maße nach DIN 8806:
- Länge: zwischen 2250 mm und 8500 mm.
- Breite: zwischen 6,3 mm und 63 mm, wobei der kleinstmögliche Sägeradius mit der Breite abnimmt.
- Zahnformen: liegender Dreieckzahn (NV) für feine Schnitte, und liegender Dreieckzahn mit weitem Grund (NU) für grobe Schnitte.
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