Theaterspaziergang

Theaterspaziergang

Fremdenführer (auch Gästeführer, in der DDR einst Stadtbilderklärer) sind orts- und sachkundige Personen, die In- und Ausländer empfangen, betreuen und begleiten wobei sie - gegebenenfalls in der benötigten Fremdsprache - fundiertes Wissen über Geografie, Geschichte, Kunstgeschichte sowie kulturelle, wirtschaftliche, gesellschaftliche Fakten und Zusammenhänge vermitteln.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Beruf des Fremdenführers entstand mit dem Aufkommen der Bildungsreisen und des Tourismus im 19. Jahrhundert. Der Begriff des Cicerone (wohl von der Redseligkeit eines Cicero für einen Führer durch die historischen Stätten des Mittelmeerraums abgeleitet) wurde bis nach Westeuropa populär.

Rechtsgrundlagen

Heute besteht die Aufgabe des Fremdenführers in der Begleitung von kommentierten Stadtrundfahrten, Stadtwanderungen, Museums- und Schlossführungen, Ausflügen, Studienreisen und dergleichen mehr.

Wegen der Dienstleistungsfreiheit, die im EG-Vertrag verankert ist, können Zulassungsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Beruf des Fremdenführer unter Umständen europarechtswidrig sein. In mehreren oberstgerichtlichen Entscheidungen verschiedener Mitgliedsstaaten und des Europäischen Gerichtshofs[1] wurde entschieden, dass eine Einschränkung nur insoweit rechtmäßig sei, als dass durch die Zulassungvorschrift keine Benachteiligung von EG-Inländern vorliege. Unproblematisch sind daher Befähigungsnachweisanforderungen, welche durch jeden EU-Bürger benachteiligungsfrei erworben werden können. Jedoch weigern sich Länder, hier vor allem Italien, dies umzusetzen und suchen nach Gründen, dies trotzdem zu unterbinden.

In Deutschland ist der Beruf des Fremdenführers weder gesetzlich geregelt, noch verfügt er über ein einheitliches und präzises Berufsbild und wird daher oft mit dem Beruf des Reiseleiters verwechselt. Rechtlich kann ihn folglich dort jedermann ergreifen. In Deutschland übernehmen die Schulungen vornehmlich die Fremdenverkehrsämter touristisch erschlossener Gebiete oder Orte.

In Österreich und in Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, der Türkei und Zypern wird der Beruf des Fremdenführers gesetzlich reglementiert und darf erst nach einer entsprechend qualifizierten Ausbildung und erfolgreich abgelegten staatlichen Prüfungen ausgeübt werden.

Diese Befähigungsprüfungen werden in Österreich vor einer Kommission in der Wirtschaftskammer abgelegt. Voraussetzung dazu ist die Absolvierung eines Lehrganges beim BFI oder beim WIFI (Dauer zwischen zwei und vier Semester).

In Frankreich kann die staatliche Prüfung nach zweijähriger Fachhochschulausbildung an der Préfecture de l'Île-de-France (für regional tätige mindestens zweisprachige Fremdenführer), oder nach zwei zusätzlichen Hochschulsemestern an einer Universität (für national tätige mindestens dreisprachige Fremdenführer) abgelegt werden. Ausländische Kandidaten mit entsprechender Äquivalenz werden als freie Kandidaten zu den mindestens in allen europäischen, und in vielen anderen Sprachen abgehaltenen Prüfungen zugelassen. Das Diplom gestattet die Tätigkeit als selbständiger oder angestellter "Staatlich geprüfter Fremdenführer".

Leistungen von Fremdenführern

Aufgrund geänderter Anforderungen von Reisenden an den Erlebnischarakter einer Reise haben sich verschiedenen spezielle Führungen entwickelt.

Alternative Führungen

An vielen Orten werden alternative Führungen angeboten, bei denen nicht nur klassische Sehenswürdigkeiten gezeigt, sondern Orte des alltäglichen Lebens und der Arbeitswelt sowie brisante oder problematische Themen berücksichtigt werden.

Diese Führungen können auch Gedanken des sanften Tourismus berücksichtigen.

Szenische Spaziergänge

Eine andere Art von Führungen sind sogenannte "Theaterspaziergänge" oder "szenische", das heißt mit Schauspiel kombinierte Führungen, bei denen der Führer in eine Rolle schlüpft und die Gäste zu bestimmten Stellen führt, an denen Schauspieler das Geschehen früherer Zeiten lebendig werden lassen. Dieser Art sehr ähnlich sind sog. "Ghost-Walks", bei denen Spukgeschichten, Sagen und Legenden im Vordergrund stehen. Ursprünglich eher im angelsächsischen Bereich beheimatet, gibt es derartige Stadtführungen seit den 90ern u.a. auch in Köln ("inside cologne"), Freiburg ("Historix-Tours") oder Regensburg ("Stadtmaus"). Mittlerweile werden "Ghost-Walks" in vielen deutschen Städten durchgeführt.

Themenführungen

Der geführte Rundgang steht unter den Gesichtspunkten eines gewissen Themas, zum Beispiel "Die Stadt im Mittelalter" oder "Die Stadt und sein berühmter Bürger XY" oder "Unterirdische Gänge und Räume" usw.

Sportliche Führungen

Seit 2001 gibt es Stadtführungen auf Joggingbasis in Hamburg. In den letzten Jahren (2007) haben sich Anbieter in 12 Städten gefunden.

Siehe auch

Fußnoten

  1. http://www.jura.uni-augsburg.de/prof/moellers/materialien/materialdateien/050_eugh_entscheidungen_en/eugh_1989_154_fremdenfuehrer/

Weblinks


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