- Tiefbauamt
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Ein Bauamt ist ein kommunales, Landes- oder Bundesamt bzw. Amt einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Bauämter können sowohl hoheitliche Aufgaben übernehmen wie auch fiskalische. Die Aufgaben und Bezeichnungen dieser Ämter variieren zwischen den einzelnen Ländern und Verwaltungsebenen ganz erheblich. Die Bezeichnung Bauamt ist deshalb oft ungenau.
Zu den Bauämtern mit hoheitlichen Aufgaben zählen die Bauaufsichtsbehörden. (auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei)
Bauämter mit fiskalischen Tätigkeiten übernehmen in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z. B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau) einer Gemeinde. Überdies werden dort mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt (Bauverwaltungsamt).
Von den Bauaufsichtsbehörden, die private Bauvorhaben überwachen, zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse. Bauämter in Gemeinden, die selbst nicht Genehmigungsbehörde sind, sind in der Regel für die gemeindliche Bauleitplanung zuständig (Planungsämter).
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