- Tippat Dam
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Die Brit Mila (auch: Berit Mila, Mila; hebräisch ברית, Berith: „Bund“, מילה, Mila: „Beschneidung“, jiddische Aussprache Brismile, abgekürzt: Briss) ist die (partielle) Entfernung der Vorhaut des männlichen Glieds (Zirkumzision) nach jüdischer Sitte.
Religiöse Tradition
Sie wird im Judentum als Eintritt in den Bund mit Gott angesehen. Diesen Bund ging Gott nach jüdischer Überlieferung mit Abraham (und seiner Familie) ein; daher wird der Beschneidungsbund auch als „abrahamitischer Bund“ bezeichnet. Die Juden berufen sich dabei auf Gen 17,10–14 EU. Dort heißt es:
„Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen… Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden.“
In der jüdischen Geschichte war die Brit Mila einer der jüdischen Bräuche, die am stärksten verfolgt wurden. Unter nichtjüdischer Herrschaft stand auf das Beschneiden von Knaben oft die Todesstrafe, u.a. weil sie in der antijüdischen Polemik mit Kastration gleichgesetzt wurde. Dies war eine der Methoden, jüdisches Brauchtum zu unterdrücken in der Hoffnung, dass die Juden dann die Weltanschauung ihrer Umwelt, d. h. der Römer, der Christen oder des Kommunismus annehmen würden. Auch unter dem Sowjetregime wurden die meisten jüdischen Knaben aus diesen Gründen nicht beschnitten.
Die Brit Mila findet am achten Lebenstag des Knaben statt. Falls der Säugling schwach oder kränklich ist, wird sie verschoben.
Die Beschneidung wird begleitet von verschiedenen Segenssprüchen und ist nur in Verbindung mit diesen gültig. Jeder männliche Proselyt muss sich vor dem Übertritt beschneiden lassen. Auch im liberalen Judentum gilt dieser Grundsatz. Einen Unterschied gibt es allerdings hinsichtlich bereits — unabhängig aus welchen Gründen — beschnittener Proselyten: Während das orthodoxe Judentum eine symbolische zweite Beschneidung („Tippat Dam“, hebr. „Blutstropfen“, d. h. Vornahme einer kleinen Inzision, bei der mindestens ein Blutstropfen sichtbar wird) verlangt, ist dies bei liberalen/progressiven Juden nicht der Fall. Die Beschneidung wird von einem Mohel durchgeführt, d. h. einem für Beschneidungen ausgebildeten Fachmann. Dieser ist im allgemeinen ein Arzt. Die Ausbildung zum Mohel dauert mehrere Jahre. Das Risiko von Komplikationen sinkt mit dem Alter des Beschnittenen.
Nach liberalerer Auffassung kann auch jemand als Jude anerkannt werden, der gar nicht beschnitten ist oder bei dem einfach durch einen Arzt die Vorhaut entfernt wurde. Entscheidend für die jüdische Identität ist meist die Abstammung von einer jüdischen Mutter. Dennoch ist die Beschneidung bis heute im Judentum außerordentlich verbreitet.
Die rechtliche Zulässigkeit der Brit Mila wird in jüngster Zeit kontrovers diskutiert.[1] Zum Diskussionsstand siehe die Ausführungen zur Zirkumzision.
Literatur
- Andreas Blaschke: Beschneidung. Zeugnisse der Bibel und verwandter Texte. Texte und Arbeiten zum neutestamentlichen Zeitalter, 28. Francke, Tübingen und Basel 1998, ISBN 3-7720-2820-9 (zugleich Dissertation an der Universität Heidelberg, 1997/98)
- David Gollaher: Das verletzte Geschlecht. Die Geschichte der Beschneidung. Aufbau, Berlin 2002, ISBN 3-351-02540-8.
- Israel-Jakob Schur: Wesen und Motive der Beschneidung im Licht der alttestamentlichen Quellen und der Völkerkunde. Central tryckeriet, Helsingfors 1937
- Peter Stein: Mohelbuch. Hrsg. von der Israelitischen Kultusgemeinde Endingen/Aargau. Menes-Verlag, Baden im Aargau 1999
Einzelnachweise/Anmerkungen
- ↑ Vgl. Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge, in: H. Putzke u.a. (Hrsg.), Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008. Mohr Siebeck: Tübingen 2008, S. 669–709; Günter Jerouschek: Beschneidung und das deutsche Recht – Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 6/2008, S. 313–319; Maximilian Stehr / Holm Putzke / Hans-Georg Dietz: Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung, in: Deutsches Ärzteblatt 2008, A 1778–1780. Siehe zum Streitstand auch die ausführliche Darstellung zur Zirkumzision.
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