Tivoisierung

Tivoisierung

Tivoisierung[1] (von TiVo, Festplatten-Set-Top-Box) beschreibt den Vorgang, dass freie Software auf Geräten zum Einsatz kommt, auf denen nur vom Hersteller signierte Software lauffähig ist. Der Anwender hat dann zwar der Lizenz nach das Recht, sich den Quelltext zu besorgen und nach seinen Vorstellungen zu ändern, nicht jedoch die technische Möglichkeit, die von ihm veränderte Software auf das Gerät des Herstellers aufzuspielen. Das Gerät würde den Dienst verweigern oder zumindest nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

Erstmals wurde dieses Problem beim Festplattenrekorder TiVo beobachtet. Der Hersteller lieferte das Gerät mit einem integrierten GNU/Linux-System und der besagten technischen Beschränkung aus. Der Hersteller veröffentlichte zwar den Quellcode und erfüllte damit die Bedingungen der GPL; der Quellcode ist jedoch für den Anwender nutzlos, da dieser auf technischem Wege daran gehindert wird, eine veränderte Version zu installieren. Das Copyleft der GPL Version 2 schließt dies jedoch nicht aus, da dieser Fall im Voraus nicht bedacht worden war.

Kontrovers diskutiert wurde dieser Umstand in der Entwurfsphase der Version 3 der GPL.[2] Die FSF traf in dieser neuen Version Vorkehrungen, die Tivoisierung verhindern sollen.[3] Linuxkernelinitiator Linus Torvalds[4] kritisierte diesen Umstand und vertrat den Standpunkt, dass Tivoisierung erlaubt bleiben sollte.

Quellen

  1. netzpolitik.org: Newsbeitrag mit einem Newsausschnitt, der den Hintergrund des Namens erklärt
  2. Wikimedia Commons: Stallman und Bruce Perens debattieren über die GPL und Tivoisierung
  3. Heise Open: Versöhnliche Töne über den neuen Entwurf
  4. Heise Open: Streit um die GPL

Weblinks


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