- Traglast
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Mit Traglast wird in der Baustatik die absolute Beanspruchungsgrenze eines unbestimmten statischen Systems vor Erreichen des kinematischen Zustandes beschrieben. Nach dem Verfahren des Traglastverfahrens wird, meist im Stahl- oder Stahlbetonbau, das örtliche Plastizieren von Bauteilen oder Verbindungsmitteln zugelassen. Mit jedem plastischen Dreh- oder Verschiebungsgelenk wird die statische Unbestimmtheit reduziert, bis zuletzt ein verschiebliches System vorliegt.
Die Beanspruchbarkeit bis zu diesem Punkt ist die absolute Traglast.
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