- Bauteil (Bauwesen)
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In der Architektur oder im Bauwesen ist die Bezeichnung Bauteil für Teile eines Bauwerks oder eines Gebäudes gebräuchlich. Es gibt zwei Bedeutungen:
- das Bauteil
- einzelne Teile, Elemente oder Komponenten, aus denen ein Bauwerk zusammengesetzt wird. Bei einem Bauteil handelt es sich um eine geometrisch zusammenhängende Fläche oder Körper, die bzw. der einen einheitlichen Aufbau und Konstruktion aufweist.
- Dies sind zum Beispiel Wände, Stützen, Decken. Einzelteile umfassen nach DIN 6789 auch manche Baustoffe selbst, etwa die Bausteine. Sie sind von spezifischen Teilen, die speziell für diesen Zweck gefertigt werden, über Zwischenformen bis hin zu Normteilen innerhalb einer Modulbauweise. Bauteile sind insbesondere funktionelle Elemente (siehe Bauteil (Technik)).
- der Bauteil
- einzelne Gebäudeteile des Gesamtbauwerks, wie zum Beispiel Gründung, Keller, Geschoss, Gebäudeflügel.[1]
Siehe auch
- Thema Brandschutz: Brandrate für Bauteile
- Gliederung der Bauteile nach "Bauteilarten" gem. Anlage 3 Nr. 1-6 der Energieeinsparverordnung (EnEV).
- 1) Außenwände
- 2) Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer
- 3) Außentüren
- 4.1) Steildächer
- 4.2) Flachdächer
- 5) Wände und Decken gegen unbeheizte Räume, Erdreich und nach unten an Außenluft
- 6) Vorhangfassaden
Einzelnachweise
- ↑ Siehe auch Kategorie:Gebäudeteil mit einer Übersicht.
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