- Treuhandgesellschaft
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Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die im Sinne einer Treuhand tätig wird, also ein Recht für den Treugeber verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden vom Treuhänder (§ 292 InsO) wahrgenommen. Dieser wird bereits bei Insolvenzeröffnung bestimmt.
Im deutschen Recht werden Verträge grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt (ergibt sich aus § 320 BGB). Ist eine solche Abwicklung jedoch nicht möglich, so wird oftmals ein Treuhänder eingeschaltet. Dies kann vor allem bei Verträgen, die hohe Werte zum Inhalt haben, sinnvoll sein. Treuhänder können z. B. Notare oder auch Banken sein.
Beispiel:
A kauft von B ein Grundstück. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt jedoch nicht sofort. Also vereinbaren A und B, dass die Kaufpreissumme von A an einen Notar (welcher Treuhänder ist) gezahlt wird. Erst nachdem A im Grundbuch eingetragen ist, zahlt der Notar die Kaufpreissumme an B aus.
Oft werden Treuhänder auch bei Versendungskäufen eingesetzt. Beispiel hierfür ist der Kauf einer Ware über Ebay. Eine Treuhandgesellschaft ist ein Unternehmen, welches im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig wird. Die Rechte und Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und Treugeber werden vom Treuhandvertrag geregelt.
Beim Treuhänderverfahren agiert der Treuhänder als Mittelsmann zwischen einer Versicherungsgesellschaft und den Kunden.
Spezielle treuhänderische Funktionen werden von Testamentsvollstreckern oder von Depositaren wahrgenommen.
Schweiz
In der Schweiz hat Treuhänder eine etwas andere Bedeutung: Es ist die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter, Wirtschaftsjuristen, aber auch Architekten, Ingenieure etc.. Grundsätzlich kann als Treuhänder gelten, wer stellvertretend für einen Auftraggeber dessen Interessen wahrnimmt. Durch die Treuhandpflicht (Verpflichtung, den Straftatbestand der Veruntreuung, respektive der Gefährdung, nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden und die auftragsspezifischen Unterlagen dem Auftragsgeber jederzeit offenzulegen) bleibt die Tätigkeit des Treuhänders juristisch kontrollierbar. Treuhänder als Berufsbezeichnung ist in der Schweiz kein geschützter Titel.
Siehe auch: Abmahnungspflicht
Schweizerischer Treuhänder-Verband STV|USF
Der STV|USF ist der bedeutendste Verband für Treuhandfachleute im Finanzbereich, die vorwiegend in der Beratung von kleineren und mittleren Unternehmen und Privatpersonen tätig sind. Als Dachverband vertritt der STV|USF die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf schweizerischer Ebene und im benachbarten Ausland. Er schafft einen Rahmen für den beruflichen Erfahrungsaustausch und informiert seine Mitglieder regelmässig über verbandsinterne und branchenrelevante politische Geschäfte.
Siehe auch
- Escrow
- Zu den gesetzlich verankerten speziellen Treuhändern im Versicherungswesen siehe Treuhänder (Versicherungswesen)
- Treuhänder der Arbeit
- Treuhandanstalt
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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