- Tributpflicht
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Der Ausdruck Tribut (Maskulinum, v. lat.: tributum = Beitrag, öffentliche Abgabe, Steuer substantiviertes Partizip Perfekt Passiv von tribuere = zugestehen, gewähren) bezeichnet einen Teil des Vermögens, das eine Person anderen als Anerkennung gibt, oder, wie häufig in der Geschichte, zum Zeichen der Unterwerfung oder der Vasallentreue. In aller Regel handelt es sich dabei nicht um einmalige, sondern um regelmäßige Vorgänge, die nicht nur (oder sogar nicht primär) ökonomische Bedeutung haben, sondern vor allem auch eine hierarchische Beziehung symbolisieren sollen.
Verschiedene antike Staaten forderten Tribut (gr. phóros) von den Gebieten oder Völkern, die sie unterworfen bzw. bedroht hatten. Im Falle von Bündnissen gab die schwächere Partei der stärkeren Partei den Tribut als Zeichen der Untertanentreue und für die Finanzierung bestimmter Projekte – normalerweise dem Militär. Der Begriff kann auch auf religiöse Abgaben angewendet werden, für den Tempeldienst oder andere Heiligtümer.
Athen nahm Tribut von den anderen Städten des Attischen Seebundes. Babylon, Karthago und Rom forderten Tribut von ihren Provinzen und Vasallenstaaten. Im alten Rom bezeichnete der Begriff dabei ursprünglich eine Abgabe des Bürgers an den Staat, die dieser zurückzahlen konnte, aber nicht musste: Die Römische Republik forderte von ihren Bürgern Tribut in Form vom Äquivalent der Vermögensteuer mit dem Ziel der Kriegführung. Seit 167 v. Chr. waren römische Bürger dann allerdings vom tributum befreit, auch wenn unter Kaiser Augustus wieder eine Erbschaftssteuer eingeführt wurde.
Tribut im modernen Sinne (also nicht als Steuer) wurde nicht nur in Gestalt von Geld entrichtet, auch Wertgegenstände standen zur Disposition und Menschen, die gleichsam als Geiseln für botmäßiges Verhalten festgehalten wurden. In der Spätantike spielten Tribute eine wichtige Rolle für die römische Außenpolitik gegenüber Germanen, Hunnen und persischen Sassaniden; dabei bemühten sich die Kaiser, die Zahlungen an die Barbaren zu "Hilfsgeldern" (Subsidien) umzudeuten, um so nicht als unterlegen, sondern als überlegen dazustehen.
Verschiedene mittelalterliche Herrscher erzwangen Tribut von ihren Vasallen oder Bauern, offiziell gegen die Gewähr von Schutz. Hieraus entwickelte sich das mittelalterliche Steuersystem.
Es kam auch vor, dass Eindringlinge wie Wikinger oder Kelten Tribut forderten (siehe: Danegeld), anstatt den Ort zu überfallen, so dass sich dieser durch die Zahlung einer bestimmten Menge von Wertgegenständen freikaufen konnte; ein regelmäßiger Tribut ähnelte dann einer Schutzgeldzahlung. Die Entrichtung solcher Tribute einzustellen, stellte eine massive Provokation dar, die die Hierarchie zwischen Geber und Empfänger in Frage stellte. Als etwa König Heinrich I. im 10. Jahrhundert die Leistung von Tributzahlungen an die Ungarn einstellte, kam dies einer Kriegserklärung gleich.
Die symbolische Bedeutung von Tribut als Zeichen von Respekt und Unterordnung hat sich in der deutschen Redewendung "jemandem Tribut zollen" erhalten. In der heutigen Alltagssprache bezeichnet Tribut häufig eine Anerkennung, die einer Person, einer Tätigkeit oder einem Produkt zuteil wird (vgl. auch Tribute-Album).
Literatur
- Henning Börm: "Es war allerdings nicht so, dass sie es im Sinne eines Tributes erhielten, wie viele meinten..." Anlässe und Funktion der persischen Geldforderungen an die Römer (3. bis 6. Jh.). In: Historia 57, 2008, S. 327-346.
- Thomas Pekáry: Tributum, in: Der kleine Pauly 5, Stuttgart 1975, S. 952-954.
- Gerhard Wirth / Ulrich Mattejiet: Tribut, in: Lexikon des Mittelalters 8, Stuttgart 1999, S. 986f.
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