- Trichinenschau
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Die Trichinenschau, heute als Trichinenuntersuchung bezeichnet, ist eine mikroskopische Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung. Die Trichinenuntersuchung ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ehemals Fleischbeschau) bei untersuchungspflichtigen Schlachttieren.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Für den Verzehr durch Menschen bestimmtes Fleisch von Hausschweinen, Einhufern, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tieren, die Träger von Trichinen (zoologisch heute als Trichinellen bezeichnet) sein können, unterliegt einer Untersuchungspflicht.
Geschichtliche Entwicklung
Maßgeblich für die Einführung der Trichinenschau waren mehrere Trichinenepidemien 1863/64. Daraufhin wurde erstmals 1886 in Preußen eine obligatorische Trichinenschau eingeführt. Vor Einführung des "Reichsfleischbeschaugesetzes" unter der Federführung von Rudolf Virchow um 1900 gab es in Deutschland nach Schätzungen jährlich etwa 15.000 Erkrankungen. Durch die Fleischbeschau sank diese Zahl in 50 Jahren auf nahezu Null. Trotzdem bleibt sie notwendig. Nach neueren Untersuchungen tragen immer noch 20% der Füchse den Erreger, die ihn dann auf Wildschweine oder schlimmstenfalls auch auf Hausschweine übertragen können [1].
Ausführung
Die Trichinenproben werden aus den Zwerchfellpfeilern (mindestens 1 g) und aus der Vorderlaufmuskulatur (mindestens 0,5 g) des erlegten Wildes vom Jagdausübungsberechtigten bzw. Fleischkontrolleuren unter Weisung vom Amtstierarzt für die Untersuchung entnommen und über Trichinoskope untersucht. Mit der normalen Trichinenschau können jedoch keine kapsellosen Trichinen identifiziert werden. 1978 wurde eine vereinfachte Methode für Sammelproben durch künstliche Verdauung eingeführt. Heute wird die Trichinenschau durch die VO (EG) Nr. 2075/2005: Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen. Amtsblatt (EG) Nr. L 338 vom 22. Dezember 2005, S. 60 geregelt.
Literatur
Dissertation von Heinz Dieter Schmidt [2]
Einzelnachweise
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