- Trichinenuntersuchung
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Die Trichinenuntersuchung, früher – und heute nur noch in der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 – als Trichinenschau bezeichnet, ist eine Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung. Die Trichinenuntersuchung ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei untersuchungspflichtigen Schlachttieren.
Inhaltsverzeichnis
Untersuchungspflichtige Tierarten
Fleisch von Hausschweinen, Einhufern, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tieren, die Träger von Trichinen (zoologisch heute als Trichinellen bezeichnet) sein können, unterliegt einer Untersuchungspflicht, wenn deren Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll.
Geschichtliche Entwicklung
Maßgeblich für die Einführung der Trichinenschau waren mehrere Trichinenepidemien 1863/64. Daraufhin wurde erstmals 1886 in Preußen eine obligatorische Trichinenschau eingeführt. Vor Einführung des „Reichsfleischbeschaugesetzes“ unter der Federführung von Rudolf Virchow um 1900 gab es in Deutschland nach Schätzungen jährlich etwa 15.000 Erkrankungen. Durch die Fleischbeschau sank diese Zahl in 50 Jahren auf nahezu Null. Trotzdem bleibt sie notwendig. Nach neueren Untersuchungen tragen immer noch 20 % der Füchse den Erreger, die ihn dann auf Wildschweine oder schlimmstenfalls auch auf Hausschweine übertragen können.[1]
Bei den zwischen 2000 und 2009 in Deutschland durchgeführten Trichinenuntersuchungen wurden lediglich bei 4 von etwa 453 Millionen Hausschweinen Trichinen gefunden, bei den etwa 3,4 Millionen Wildschweinen gab es 92 positive Nachweise.[2]
Ausführung
Die Trichinenproben werden aus den Zwerchfellpfeilern (mindestens 1 g) und aus der Vorderlaufmuskulatur (mindestens 0,5 g) des erlegten Wildes vom Jagdausübungsberechtigten bzw. Fleischkontrolleur nach Weisung des amtlichen Tierarztes für die Untersuchung entnommen. Das Magnetrührverfahren für die künstliche Verdauung von Sammelproben ist nach europäischem Recht seit 1978 als Referenznachweismethode festgelegt worden. Das Verdauungssediment wird im Larvenzählbecken oder in der Petrischale mittels Trichinoskop oder Stereomikroskop mit 15- bis 20-facher Vergrößerung untersucht. Bei positivem oder fraglichem Befund muss ein zweiter Durchgang mit Einzelproben angesetzt werden. Die eigentliche trichinoskopische Untersuchungsmethode von 28 bis 56 Quetschpräparaten in einem Kompressorium bei 80- bis 100-facher Vergrößerung ist nur noch bei Hausschlachtungen zulässig. Mit dieser Methode können nur verkapselte Trichinen identifiziert werden.
Einzelnachweise
- ↑ Frank Galster und Andreas König in LWF-aktuell der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft: Trichinenschau ist nötiger denn je.
- ↑ Dt. TÄBl. 59 (2011), S. 451.
Weblinks
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs PDF-Datei 279 KB
- Fleischhygiene-Verordnung - FlHV (Deutschland)
- Vetion.de GmbH: Weitere Anwendung von Vorschriften des Fleischhygienegesetzes (Deutschland)
- Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen PDF-Datei 150 KB
- Heinz Dieter Schmidt (Dissertation Hannover 2008): zur Geschichte der Trichinenuntersuchung (Ab Seite 11 der PDF-Datei)
Kategorien:- Öffentliche Verwaltung
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