- Tätigkeitsschlüssel
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Der Tätigkeitsschlüssel enthält verschlüsselte Angaben zur Tätigkeit der Arbeitnehmer in den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung an die Krankenkasse. Die Meldungen zur Sozialversicherung mit den Angaben zur Tätigkeit dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage, ihren gesetzlichen Auftrag, eine Statistik über die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, erfüllen zu können. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hierfür ein Schlüsselverzeichnis. Die Schlüsselnummer kann teilweise auf Lohnabrechnungen gefunden werden.
Verschiedene Tätigkeitsschlüssel je nach betroffenem Zeitraum
Für Meldungen zur Sozialversicherung, die Zeiträume bis zum 30. November 2011 umfassen, gilt ein fünfstelliger Schlüssel, in dem die ersten drei Ziffern die Berufstätigkeit kennzeichnen. Für Meldungen, die Zeiträume ab dem 1. Dezember 2011 betreffen, gilt ein neunstelliger Schlüssel, in dem die ersten fünf Ziffern die Berufstätigkeit kennzeichnen. Der neunstellige Schlüssel ist für Meldungen, die Zeiträume ab dem 1. Dezember 2011 betreffen, auch dann zu verwenden, wenn die Meldung schon vor dem 1. Dezember 2011 abgegeben wird.
Zusammensetzung des Tätigkeitsschlüssels
In dem fünfstelligen Tätigkeitsschlüssel geben die ersten drei Ziffern den ausgeübten Beruf an. Die vierte Ziffer gibt die Stellung im Beruf und die fünfte Ziffer die Art der Ausbildung an.
In dem neunstelligen Tätigkeitsschlüssel geben die ersten fünf Ziffern den ausgeübten Beruf an. Die Grundlage für diese Verschlüsselung, die 1286 Möglichkeiten bietet, bildet die „Klassifikation der Berufe 2010". Die sechste Ziffer gibt den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss, die siebte den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss an und die achte und neunte Ziffer kennzeichnen, ob es sich um eine Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung handelt bzw. welche Vertragsform besteht (Voll-/Teilzeit; befristet/unbefristet).
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