UKW-Hörfunk

UKW-Hörfunk

UKW-Rundfunk ist Rundfunk auf Ultrakurzwelle. In der englischsprachigen Fachliteratur wird für Rundfunk auf UKW häufig auch der Ausdruck FM-Rundfunk verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Technische Details

Weltweit wird UKW-Rundfunk im VHF-Band II zwischen 87,5 MHz und 108,0 MHz betrieben. In manchen Ländern werden nur Teilbereiche davon genutzt. Lediglich Japan und die ehemaligen Länder des Ostblocks verwenden andere Frequenzbereiche. Als Modulationsart wird die Frequenzmodulation (FM) benutzt. Diese ermöglicht eine weniger störungsanfällige Übertragung von Rundfunksignalen, da sie im Vergleich zu der im Lang-, Mittel-, und Kurzwellenbereich verwendeten Amplitudenmodulation (AM) recht unempfindlich gegenüber atmosphärischen Störungen ist. Der im Band II verfügbare Frequenzbereich ist mit 20,5 MHz darüber hinaus zwanzigmal so groß wie derjenige im Mittelwellen-Band. Dieser Bereich ist in Kanäle von jeweils 300 kHz Breite aufgeteilt (Kanalraster). In der Praxis haben diese Kanäle heutzutage aber keine Bedeutung mehr. Der Abstand zwischen den einzelnen Frequenzen beträgt nur noch 100 kHz (in Italien sogar 50 kHz). Allerdings wird versucht, bei den relevanten Sendern einer Region wenigstens 200 bis 300 kHz Abstand einzuhalten. Dennoch steht den einzelnen Rundfunksendern eine gegenüber dem Rundfunk in den AM-Bändern wesentlich größere Bandbreite zur Verfügung, die es erlaubt, eine qualitativ hochwertige Tonqualität (Hi-Fi) sowie zweikanalige Stereo-Übertragung zu realisieren. Zur Verbesserung der Empfangsqualität wird beim UKW-Rundfunk außerdem der Frequenzgang des gesendeten Signales verändert und diese Änderung auf der Empfängerseite wieder rückgängig gemacht. Diese Technik wird mit Emphasis bezeichnet. Hier ergeben sich aus technischer Sicht Unterschiede zwischen dem UKW-Rundfunk in den USA und dem Rest der Welt. Die für Präemphase/Deemphase in Europa verwendete Zeitkonstante beträgt 50 µs.

Das Kanalraster erlaubt wegen der höheren Bandbreite die Übertragung weiterer Zusatzdienste wie Verkehrsfunk-Durchsagen mit ARI-Kennung sowie das Radio Data System (RDS).

Zwischen 1974 und 1998 wurde in Deutschland auf den Frequenzen 87,340 MHz und 87,365 MHz das sogenannte Eurosignal ausgestrahlt. Dieser meist amplitudenmodulierte Funkrufdienst diente zur einseitigen Übertragung von Tonsignalen an mobile Empfänger. Sollte ein Teilnehmer benachrichtigt werden, so konnte dies per Telefon, ISDN oder Mobiltelefon (C/D-Netz) geschehen. Die mobilen Empfänger verfügten meist über 4 LEDs zur Anzeige eines Rufes. Eine Übertragung von Sprache oder Zahlen über das Eurosignal war nicht möglich.

UKW-Rundfunk in Großbritannien und Irland

In Großbritannien und Irland wird der Bereich von 88,0 MHz bis 107,9 MHz verwendet.

UKW-Rundfunk in den Ländern Osteuropas

In den ehemals sozialistischen Ländern Osteuropas (mit Ausnahme der ehemaligen DDR), der Sowjetunion und der Mongolei wurde der Frequenzbereich von 65,9 bis 73,1 MHz, das so genannte OIRT-Band, für UKW-Rundfunk festgelegt. Erst nach der Wende 1989/90 wechselten diese Länder schrittweise auf das Band II, das in den westeuropäischen Ländern verwendet wurde. Heute sind vielfach noch beide Frequenzbereiche aktiv – in Russland unterscheidet man beispielsweise zwischen FM (87,5 MHz bis 108,0 MHz) und UKW (65,9 bis 73,1 MHz).

UKW-Rundfunk in Japan

In Japan wird für den UKW-Rundfunk der Frequenzbereich 76 bis 90 MHz verwendet.

UKW-Rundfunk in Süd-Korea

In Süd-Korea wird für den UKW-Rundfunk der Frequenzbereich 88 bis 108 MHz verwendet.

UKW-Rundfunk in den USA

In den USA ist der nutzbare Frequenzbereich festgelegt auf 87,9 bis 107,9 MHz. Die Höhenanhebung beim Senden (Preemphasis) ist gegenüber den anderen Ländern auf einen anderen Wert festgelegt. Hieraus ergibt sich eine - überwiegend unwesentliche - Inkompatibilität bei den Empfangsgeräten. Zudem wird in den USA nur auf ungeraden Frequenzen mit 0,2 MHz (200 kHz) Abstand gesendet (also auf 87,9 MHz, 88,1 MHz, 88,3 MHz usw). Die in den USA für Präemphase/Deemphase verwendete Zeitkonstante beträgt 75 µs (Mikrosekunden).

Geschichte

1925 fand zwischen Jena und Kahla die erste UKW-Übertragung der Welt durch Professor Abraham Esau statt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auf der Internationalen Rundfunkkonferenz in Atlantic City die Frequenzen für europäische Rundfunksender neu vergeben. Nach dem Kopenhagener Wellenplan erhielten die Verlierer-Staaten nur sehr wenige, ungünstige Frequenzen im Mittelwellenbereich zugeteilt. Daher wurde insbesondere in diesen Staaten der Einsatz von UKW-Sendern geplant. Der erste europäische UKW-Sender wurde am 28. Februar 1949 in München-Freimann vom Bayerischen Rundfunk (90,1 MHz) in Betrieb genommen.

Anzahl der UKW-Sender in der Bundesrepublik Deutschland 1952
Bayerischer Rundfunk 27
Hessischer Rundfunk 7
Nordwestdeutscher Rundfunk 29
Radio Bremen 2
Süddeutscher Rundfunk 12
Südwestfunk 27
Sender Freies Berlin 2
Insgesamt 106

Die Ausstrahlung von Stereo-Sendungen auf UKW begann in den 1960er-Jahren.

Seit 2006 ist in Deutschland und in der Schweiz der Betrieb von UKW-Sendern mit kurzer Reichweite von einigen Metern (bis zu 50 nW ERP erlaubter Strahlungsleistung), z.B. zur Übertragung von Signalen eines MP3-Players zum Autoradio erlaubt [1]. Diese Geräte werden im Handel als FM-Modulator, FM-Transmitter etc. angeboten[2]

Die Zukunft des UKW-Rundfunks

Die Initiative Digitaler Rundfunk (IDR) der deutschen Bundesregierung hatte in einem Bericht aus dem Jahr 2000 festgestellt, "dass zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt der UKW-Hörfunk durch Digital Audio Broadcasting (DAB) abgelöst werden soll." Voraussetzung hierfür wäre, dass sich DAB als digitale Plattform für den Hörfunk im Markt durchsetzt, wobei der Zeitpunkt der Ablösung des UKW-Hörfunks noch nicht festgelegt wurde. Durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten sollte erreicht werden, dass im Jahr 2010 die weit überwiegende Mehrzahl der Hörer Digital Radio nutzt und damit die analoge Hörfunkübertragung ab 2010 auslaufen könnte. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten wesentliche Bedingungen der Abschaltung der analogen Übertragung gesetzlich festgelegt werden.

Dieser Vorschlag wurde in das § 63 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) aufgenommen mit der Bestimmung "die Bundesnetzagentur soll Frequenzzuteilungen für analoge Rundfunkübertragungen auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe des Frequenznutzungsplanes für den UKW-Hörfunk bis spätestens 2015 widerrufen".[3]

Die AG Digital Radio der IDR hatte in einem Bericht aus 2005 festgestellt:

  • In Deutschland sind DAB-Sendernetze großflächig aufgebaut und Radiogeräte prinzipiell verfügbar. Dennoch hat sich das DAB-System seit seinem Start im Jahr 1999 im nationalen Markt aus vielerlei Gründen noch nicht hinreichend etablieren können. Die bisher geforderte Ablösung des UKW-Systems ist daher derzeit noch nicht in Sicht.
  • Der analoge UKW-Hörfunk wird noch auf lange Sicht der wichtigste Verbreitungsweg für Radioprogramme bleiben. Mit Blick auf die geltende Versorgungslage, auf die bisherige Entwicklung des digitalen Hörfunks und insbesondere im Interesse der Hörer ist nach den heutigen Erfahrungen davon auszugehen, dass das gesamte UKW-Spektrum weit über 2010 hinaus mit Frequenzen für den analogen Hörfunk belegt sein wird. Daher kann die bisherige politische Zielsetzung der Ablösung der analogen UKW-Verbreitung zum Jahr 2015 nicht umgesetzt werden.
  • Ungeachtet dessen wird an dem Ziel, die analoge Hörfunkübertragung im UKW-Frequenzbereich (87,5-108 MHz) durch ein digitales System zu ersetzen, weiterhin festgehalten. Das Band II wird dafür auch dauerhaft dem Rundfunk zur Verfügung stehen. Neben dem Einsatz des DAB-Systems für eine digitale Nutzung des Bands II muss als neuer Aspekt auch der Einsatz von DRM+ beachtet werden. Diese Technik (deren Standardisierung zurzeit angestrebt wird) würde es erlauben, einzelne UKW-Frequenzen unter Beibehaltung des UKW-Rasters von analoger auf digitale Nutzung zunächst ohne Planungskonferenz über einfache internationale Vereinbarungen (ähnlich wie Chester 97 für TV) umzustellen.
  • Ein Zeitplan für den Prozess der Umstellung des UKW-Bereichs kann zurzeit noch nicht erstellt werden. Jedenfalls ist festzustellen, dass der Abschaltzeitpunkt der gesamten analogen Übertragung im UKW-Bereich und ihre Substitution durch ein digitales Übertragungssystem in der technischen Umsetzung von Entwicklungen im In- und Ausland abhängen und nur über eine internationale Planungskonferenz (ähnlich RRC-06) zu koordinieren sein werden.

Eine Digitalisierung des UKW-Bereichs mit DAB im Band II wird zwischenzeitlich ausgeschlossen, da DAB nicht in das UKW-Raster passt und eine Digital-Umstellung frequenztechnisch aussichtslos ist. Zurzeit gibt es erste Überlegungen, den UKW-Bereich mit den schmalbandigen Systemen DRM+ oder HD-Radio zu digitalisieren.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5005.pdf
  2. http://www.heise.de/newsticker/meldung/70510
  3. Bundesministerium der Justiz: § 63 (TKG): Widerruf der Frequenzzuteilung, Verzicht

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