Unabhängige Studentenschaft

Unabhängige Studentenschaft

Als Unabhängige Studierendenschaft bezeichnet man in deutschen Bundesländern ohne verfasste Studierendenschaft, also Bayern und Baden-Württemberg, eine freiwillige Organisationsform der Studierenden, die der verfassten Studierendenschaft weitgehend nachgebildet ist. Im Unterschied zu dieser verfügen sie jedoch über kein gesetzliches Mandat, als Vertreter der Studenten aufzutreten.

Hierzu treten an den meisten Hochschulen zu den Hochschulwahlen eigene Personen oder Listen an, deren Ziel es ist, möglichst viele Sitze in den Gremien der Hochschule zu erlangen und auf deren Basis die Arbeit im unabhängigen Modell zu ermöglichen. Dies heißt z. B., dass Gelder oder Infrastruktur, die dem offiziellen Gremium zur Verfügung stehen, auch der unabhängigen Struktur zugänglich gemacht werden. Auf welche Art und Weise dies geschieht, hängt von der jeweiligen Hochschule ab.

Inhaltsverzeichnis

Organisationsstruktur

Organisationsmodell einer unabhängigen Studierendenschaft am Beispiel der Universität Freiburg

Unabhängige Studierendenschaften sind meist in eigenen Vereinen (eingetragen oder nicht eingetragen) oder als Arbeitskreis der offiziellen Gremien organisiert. Sie verfügen im Unterschied zur verfassten Studierendenschaft nicht über eigene Beitragsmittel und basieren daher weitgehend auf dem freiwilligen Engagement von Studierenden. In einzelnen Fällen existiert innerhalb eines UStA ein AStA-Arbeitskreis, der von der Universität Mittel erhält und diese an den UStA weitergibt.

Eine Unabhängige Studierendenschaft gliedert sich in der Regel in unabhängige Fachschaften.

Gremien einer Unabhängigen Studierendenschaft sind in der Regel:

Da unabhängige Studierendenschaften nicht durch die Hochschulgesetze normiert sind, variieren die Gremienbezeichnungen von Hochschule zu Hochschule.

Universitäten und Fachhochschulen mit unabhängiger Studierendenschaft

Baden-Württemberg

Bayern

Die Benennung und Organisation ist von Hochschule zu Hochschule recht unterschiedlich:

  • An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg besteht der Konvent zur Hälfte aus Mitgliedern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten. Die Struktur der Studierendenvertretung weicht durch die Inanspruchnahme einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz von den normalen gesetzlichen Vorgaben ab.
  • An der Universität München bildet der Sprecherrat Fachschaftenkonferenz und AStA als Arbeitskreise; ab Juli 2007 wird aufgrund der Experimentierklausel im Hochschulgesetz ein Konvent der Fachschaften gebildet, der eine Geschäftsführung und Referenten wählt.
  • An der TU München existiert aufgrund einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz ein Fachschaftenrat (FSR), der Referenten wählt, sowie ein Erweiterter Fachschaftenrat. Die Referenten des FSR werden laut dessen Geschäftsordnung als AStA bezeichnet.
  • Universität Regensburg: AStA
  • Hochschule Rosenheim: StuPa mit „internen Ämtern“

Weblinks


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