- Ungewissheit
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Ungewissheit ist die prinzipielle Unfähigkeit zu deterministischer Prognose. Sie ist deshalb objektiv zu unterscheiden von Unwissenheit, die durch Lücken im subjektiven Wissen bedingt ist: Diese können prinzipiell geschlossen werden, beispielsweise durch geeignete Erkundungen oder Recherchen. Vom Risiko grenzt sich die Ungewissheit dadurch ab, dass ein Risiko statistisch kalkulierbar ist. Das Antonym zu Ungewissheit ist Gewissheit, womit die höchste Stufe des "Für-Wahr-Haltens" bezeichnet wird. Die erkenntnistheoretischen Fallstricke bei der Definition von Wahrheit sind jedoch vielfältig, wie beispielsweise beim Gettier-Problem zu erkennen ist.Die theoretische Abgrenzung der Begriffe "Ungewissheit" und "Risiko" gegeneinander ist in dem Artikel Entscheidung unter Unsicherheit dargelegt. Gleichwohl werden auch Entscheidungen unter Ungewissheit dem Gebiet des Risikomanagement zugerechnet, da mit der dort entwickelten Untersuchungsmethodik am ehesten zu klären ist, welcher Fall überhaupt vorliegt und wie er zu bewerten ist (Unsicherheit, Unwissen, Risiko, Chance).
Daneben gewinnt jedoch auch die Intuition als Quelle der Erkenntnis zunehmend an Bedeutung. Der Einsatz heuristischer Methoden steigt im geschäftlichen Alltag in demselben Maß, wie der Zwang zu raschen Entscheidungen einhergeht mit der zunehmenden Fülle anfallender Daten, die für eine relevante Analyse ausgewertet werden müssten. Dies hat insbesondere Gerd Gigerenzer in seiner Forschungsarbeit deutlich herausgearbeitet.
In der Künstlichen Intelligenz und Wissensrepräsentation gibt es verschiedene Verfahren, um Ungewissheit als so genanntes Unsicheres Wissen zu modellieren. Beispielsweise soll in der Regelungstechnik trotz bestehender Ungewissheit über die genauen Randbedingungen entschieden werden, in welcher Weise ein Stellwert verändert werden soll. Dies wird im Rahmen der Fuzzy-Logik mit Hilfe der Mamdani-Implikation behandelt.
Ein wichtiger juristischer Aspekt der Ungewissheit ist im Artikel Bestreiten mit Nichtwissen dargelegt.
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