Unternehmensform

Unternehmensform
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Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie wird bei Unternehmen oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen (z. B. bei der BGB-Gesellschaft) auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.

Die Rechtsform wirkt sich unter anderem auf Haftungsfragen der Gesellschafter und deren Recht zur Geschäftsführung aus. Sie bestimmt zudem, ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (z. B. Aktiengesellschaft) oder ob ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.

Je nach Rechtsform sehen gesetzliche Normen unterschiedliche Anforderungen bei deren Errichtung, Betrieb oder Liquidation vor. Insbesondere finden sich Regelungen hinsichtlich des Grundkapitals, der Anzahl und Verpflichtungen der Gesellschafter, der Geschäftsführungsbefugnisse oder bestimmter Publizitätspflichten.

Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter auch mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat (eine Ausnahme stellt die GmbH und Co. KG dar), ist die Haftung bei den Kapitalgesellschaften in aller Regel begrenzt (z. B. auf die jeweiligen Einlagen der Gesellschafter).

Wird eine einzelne natürliche Person als Einzelunternehmen wirtschaftlich tätig, so haftet sie grundsätzlich mit ihrem vollen Vermögen.

Es sind jedoch auch Ein-Personen-Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen (AG, GmbH) möglich, in denen ein Gesellschafter alle Anteile besitzt. Diese Gesellschaften können entstehen, indem ein Gesellschafter alle Anteile erwirbt oder eine Gesellschaft kann von Beginn an von nur einer Person gegründet werden. Einige Rechtsformen beziehen teilweise auch staatliche Haftung ein, so ehemals die Kolonialgesellschaft, heute noch Sparkassen.

Inhaltsverzeichnis

Europa

Auf Ebene der Europäischen Union sind folgende Rechtsformen geregelt, die in allen Ländern der EU genutzt werden können:

Deutschland

In Deutschland gibt es folgende Rechtsformen:

Eine Sonderform von „Juristischen Personen“ nehmen Gewerkschaften und Politische Parteien ein, sofern sie keine eingetragenen Vereine sind. Sie gelten dennoch als „rechtsfähig“.

Als noch im 20. Jahrhundert tätige (heute übergeleitete) Rechtsformen sind noch zu nennen:

Österreich

In Österreich gibt es folgende Rechtsformen:

Schweiz

In der Schweiz gibt es im Privatrecht folgende Rechtsformen:

Frankreich

In Frankreich gibt es folgende Rechtsformen:

  • Personengesellschaften:
    • Microentreprise (Kleinunternehmerstatus für Einzelpersonen)
    • Société civile (SC) - Personengesellschaft
    • Société civile immobilière (SCI) - Immobilienbesitz-Gesellschaft (aus steuerlichen Gründen häufiger Spezialfall einer SC)
    • Société en nom collectif (SNC) - Handelsgesellschaft
    • Société civile professionelle (SCP) - Partnerschaft (für freie Berufe)
  • Kapitalgesellschaften:
    • Société anonyme (SA) - Aktiengesellschaft
    • Société anonyme simplifiée (SAS) - vereinfachte Aktiengesellschaft (nicht börsenfähig)
    • Société à responsabilité limitée (Sàrl) - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    • Entreprise unipersonelle à responsabilité limitée (EURL) - Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Einmann-GmbH")
  • Société en Commandite par Actions (S.C.A.), das französische Pendant zur deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Aktiengesellschaft

Abkürzung Land Bezeichnung Bemerkungen
AE Griechenland Anonimi etairia
AB Schweden Aktiebolag Als Unternehmensnamensbestandteil, wird die Rechtsform gebeugt (z. B. aktiebolaget).
AD (АД) Bulgarien Akzionerno druschestwo (Акционерно дружество)
AD (АД) Mazedonien Akcionersko društvo (Акционерско друштво)
A.D. (А.Д.) Serbien und Montenegro Akcionarsko društvo (Акционарско друштво)
AG Österreich Aktiengesellschaft Mindestkapital 70.000 EUR
AG Deutschland Aktiengesellschaft Mindestkapital 50.000 EUR
AG Schweiz Aktiengesellschaft Mindestkapital 100.000 CHF
d.d. Kroatien Dioničko društvo
A/S Dänemark and Norwegen Aktieselskab
A.Ş. Türkei Anonim Şirketi
a. s. Tschechische Republik Akciová společnost
a. s. Slowakei Akciová spoločnosť
BAT Ukraine Vidkryte Aktsionerne Tovarystvo Вiдкритe Акцiонерне Тoвариство
Snd Bhd Malaysia Sendirian Berhad auch: Berhad
K.K. Japan Kabushiki kaisha (株式会社) Die häufigste Unternehmensform in Japan; die einzige die an der Börse gehandelt werden kann
LTD Australien Limited
LTD Vereinigtes Königreich Limited
LTD Vereinigte Staaten Limited
LTD Neuseeland Limited
LTD Indien Limited
N.V. Belgien und Niederlande Naamloze Vennootschap
OAO Russland Otkrytoje akzionernoje obschtschestwo Открытое акционерное общество
OYJ Finnland

Julkinen osakeyhtiö

Rt. Ungarn Részvénytársaság
S.A. Spanien Sociedad Anónima Mindestkapital 60.101,21 €
S.A. Brasilien Sociedade Anônima
S.A. de C.V. Mexiko Sociedad Anónima de Capital Variable
S.A. Portugal Sociedade Anónima
S.A. Frankreich Société Anonyme
S.A. Schweiz Société Anonyme Società Anonima (see AG above)
SpA Italien Societa per Azioni Mindestkapital 120.000 EUR
S.A. Rumänien Societate pe Acţiuni
S.A. Polen Spółka Akcyjna Mindestkapital 500.000 PLN (ca. 130.000 EUR)
SE Europa Societas Europaea Mindestkapital: 120.000 EUR
ZAO / SAO Russland Sakrytoje akzionernoje obschtschestwo Закрытое акционерное общество (weniger als 50 Aktionäre)

Siehe auch

Weblinks

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