VELKD

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Karte
Mitgliedskirchen der VELKD in hellbraun, Kirchen mit Gaststatus in dunkelbraun
Basisdaten
Fläche:
Leitender Geistlicher: Dr. Johannes Friedrich
Landesbischof von Bayern
Mitgliedschaften:
Mitgliedskirchen: 8
Kirchengemeinden: 6.597
Gemeindeglieder: 9.998.487 (2004)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
1/8
Anschrift: Amt der VELKD
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Offizielle Website: VELKD
E-Mail-Adresse: Mail VELKD

Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD, z.T. auch Vereinigte Kirche) ist ein Zusammenschluss von lutherischen Landeskirchen in Deutschland. Sie wurde am 8. Juli 1948 in Eisenach als Nachfolgerorganisation zum Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Lutherrat) gegründet und umfasst heute rund elf Millionen Gemeindeglieder in acht Landeskirchen. Ihr Ziel ist es, die Einheit des Luthertums zu fördern und zu bewahren.

Der Bekenntnisstand der Gliedkirchen umfasst mindestens die unveränderte Augsburger Konfession (Confessio Augustana invariata) und den Kleinen Katechismus Martin Luthers.

Gründungsmitglieder waren zehn von den damals dreizehn lutherischen Landeskirchen (Bayern, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Lübeck, Mecklenburg, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Schleswig-Holstein und Thüringen). Eutin, Oldenburg und Württemberg traten der VELKD nicht bei.

Die VELKD hat ihren Sitz im Amt der VELKD in Hannover, an dessen Spitze ein Präsident (derzeit Dr. Friedrich Hauschildt) steht. Hier werden die Amtsgeschäfte der Leitungsgremien der VELKD und auch des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) geführt. Der Geschäftsführer des DNK/LWB ist Oberkirchenrat Norbert Denecke.

Als Pendant zur VELKD wurde am 1. Juli 2003 die Union Evangelischer Kirchen gegründet, zu der überwiegend unierte Landeskirchen gehören, und in der die Evangelische Kirche der Union und die Arnoldshainer Konferenz aufgingen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der VELKD

Der VELKD wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Vorgängerorganisation war der Lutherrat.

Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR

Mitgliedskirchen der VELKD


Von den ursprünglich zehn Mitgliedskirchen der VELKD fusionierten 1977 drei Mitgliedskirchen, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein mit der Nichtmitgliedskirche Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Damit verringerte sich die Zahl der Mitgliedskirchen auf acht. Seither gibt es nur noch zwei lutherische Landeskirchen, die Nicht-Mitglieder der VELKD sind, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg, beide haben aber Gaststatus.

Ebenfalls nicht zur VELKD gehören die überwiegend reformierte Lippische Landeskirche und die lutherische Pommersche Evangelische Kirche. Zusammen mit den Kirchen der VELKD, der Oldenburgischen, der Württembergischen Kirche und der Lutherischen Klasse (Kirchenkreis/-bezirk) der Lippischen Kirche sowie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden, sind sie aber Mitglieder des Deutschen Nationalkommittees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB). Das DNK/LWB ist zwar eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, es ist aber strukturell wie personell eng mit dem Amt der VELKD verbunden.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch noch selbständige lutherische Kirchen, die u.a. aus theologischen Gründen Nicht-Mitglieder der VELKD sind, nämlich:

Letztere ist 1972 aus der Fusion mehrerer lutherischer Freikirchen entstanden. Diese sind ebenfalls Nicht-Mitglieder des DNK/LWB. Zwischen der SELK und der VELKD finden in regelmäßigen Abständen Kontaktgespräche statt.

Lutherische Landeskirchen, Freikirchen und Einzelgemeinden haben die Möglichkeit, der VELKD beizutreten. Sollten Einzelgemeinden kein eigenes Kirchenregiment besitzen, kann dieses durch die Kirchenleitung der VELKD ausgeübt werden.

Aufgaben und Leitungsgremien

Der Schwerpunkt der VELKD liegt auf theologischer Arbeit, Gottesdienst, Gemeindeaufbau und Ökumene.

Leitungsgremien der VELKD sind die "Kirchenleitung" und die "Bischofskonferenz", denen jeweils der "Leitende Bischof" vorsteht, sowie die "Generalsynode". Alle drei Gremien sind verantwortlich für die der VELKD übertragenen Aufgaben.

Kirchenleitung

Die Kirchenleitung besteht aus dem „Leitenden Bischof“, der den Vorsitz innehat, seinem/r Stellvertreter/in, einem weiteren Mitglied der Bischofskonferenz, dem/r Präsidenten/in der Generalsynode und neun von der Generalsynode aus dem Kreise ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählenden Personen. Die Kirchenleitung tritt sechsmal im Jahr zusammen.

Der „Leitende Bischof“ wird von der Generalsynode aus deren Mitte für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Er ist der erste Geistliche der VELKD und hat das Kanzelrecht in allen Mitgliedskirchen, also das Recht, auf allen Kanzeln der Gliedkirchen der VELKD zu predigen und Hirtenbriefe zu verbreiten. Zusätzlich hat er den Vorsitz des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) inne.

Leitende Bischöfe der VELKD

Zur VELKD gehörten sowohl Kirchen der Bundesrepublik Deutschland als auch Kirchen der DDR. Ende der 1960er wurde die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben immer schwerer. Daher bildeten die lutherischen Kirchen der VELKD auf dem Gebiet der DDR einen eigenen „Bereich Ost“ mit einem eigenen „Leitenden Bischof“. 1991 wurden die Bereiche Ost und West wieder vereinigt. Leitende Geistliche im Bereich Ost waren:

Bischofskonferenz

Die Bischofskonferenz der VELKD besteht aus 15 Mitgliedern. Ihr gehören die Bischöfe der VELKD-Mitgliedskirchen sowie fünf weitere ordinierte Inhaber eines kirchenleitenden Amtes an. Vorsitzender der Bischofskonferenz ist der Leitende Bischof der VELKD.

Die Bischofskonferenz tritt zweimal im Jahr zusammen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, bei der Beschlussfassung über Kirchengesetze, über Ordnungen für den Gottesdienst und über Verordnungen mit Gesetzeskraft mitzuwirken.

Generalsynode

Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organ der VELKD. Sie wird alle sechs Jahre neu gebildet und tritt in der Regel einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Generalsynode besteht aus 62 Mitgliedern. Hiervon werden 54 von den Landessynoden der VELKD-Gliedkirchen gewählt, die anderen werden vom Leitenden Bischof berufen.

An der Spitze der Generalsynode steht ein Präsidium, das im Verlauf der konstituierenden Tagung gewählt wird. Dessen Vorsitzender ist der "Präsident der Generalsynode", z.Zt. Dirk Veldtrup, Hannover.

Amt der VELKD

  • Lutherisches Kirchenamt (bis 31. Dezember 2006) / Amt der VELKD (seit 1. Januar 2007), Hannover
    • Leiter des Amtes / Präsident: Dr. Friedrich Hauschildt
    • Stellv. Leiter des Amtes: Oberkirchenrat Christian Frehrking

Einrichtungen der VELKD

  • Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Hannover:
    • Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Manfred Flotho
  • Disziplinarsenat, Hannover:
    • Vorsitzender Richter am Landgericht Michael Jaursch
  • Gemeindekolleg der VELKD in Neudietendorf bei Erfurt:
    • Leiterin: Pastorin Dr. Annegret Freund
  • Theologisches Studienseminar der VELKD in Pullach:
    • Rektor: Dr. Günther Wasserberg
  • Liturgiewissenschaftliches Institut der VELKD in Leipzig:
    • Leiter: Prof Dr. Wolfgang Ratzmann
  • Spruchkollegium der VELKD, Hannover:

Literatur

  • Friedrich-Otto Scharbau: Art. Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands. In: Theologische Realenzyklopädie 34 (2002), S. 581-592 (enzyklopäd. Überblick)

Weblinks


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