Bastardwechsel

Bastardwechsel

Als Kellerwechsel (auch Bastardwechsel) werden gezogene Wechsel, die als Sicherheit oder erfüllungshalber gegeben werden, bezeichnet, die als Bezogenen eine Person ausweisen, die tatsächlich nicht existent ist, oder wertlose echte Unterschriften vermögensloser Leute enthalten.

Zwar sind solche Wechsel wegen Art. 7 WG gültig, die Hingabe eines Kellerwechsels durch Indossament verwirklicht aber den Straftatbestand des Betruges, da insbesondere die Garantiefunktion des Wechsels pervertiert wird.

Der Name Kellerwechsel stammt daher, dass solche Wechsel das Tageslicht zu scheuen haben. Im besten Falle werden solche Wechsel in der Absicht gemacht, sich augenblicklich Geld zu verschaffen, sie aber bei Verfall auch einzulösen. Daher nennt man sie auch Aushilfe- oder Finanzwechsel. Gewöhnlich handelt es sich dabei aber um eine betrügerische Manipulation.

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  • Bastardwechsel — Bastardwechsel, Wechsel, auf welchem sich eine fingirte Firma, sei es als Gerant, Aussteller od. Bezogener, befindet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bastardwechsel — Bastardwechsel, mit fingierter Firma versehener Wechsel …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bastardwechsel — Bastardwechsel, ein auf fingierte Personen gezogener Wechsel …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bastardwechsel — Kellerwechsel …   Universal-Lexikon

  • Kellerwechsel — Bastardwechsel * * * Kẹl|ler|wech|sel, der [wohl scherzh. darauf anspielend, dass diese Wechsel meist in dunklen Kellern od. Kaschemmen ausgestellt werden] (Bankw.): betrügerisch auf einen fingierten Namen gezogener Wechsel …   Universal-Lexikon

  • Kellerwechsel — Als Kellerwechsel (auch Bastardwechsel) werden gezogene Wechsel, die als Sicherheit oder erfüllungshalber gegeben werden, bezeichnet, die als Bezogenen eine Person ausweisen, die tatsächlich nicht existent ist, oder wertlose echte Unterschriften… …   Deutsch Wikipedia

  • Kellerwechsel — Kellerwechsel, so v.w. Bastardwechsel …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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