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Panitumumab —
Größe 144,3 kDa Bezeichner Externe IDs CAS-Nummer: 339177-26-3 Arzneistoffangaben ATC-Code L01XC08 DrugBank DB01269 Wirkstoffklasse Monoklonaler Antikörper Handelsnamen Vectibix® (EU), (USA)
Verschreibungspflicht Ja Panitumumab, bzw. ABX-EGF (Handelsname: Vectibix®), ist ein voll humanermonoklonaler Antikörper aus der Gruppe der Immunglobuline (IgG2κ). Er bindet an den Rezeptor des Proliferationsfaktors EGF (Epidermal Growth Factor), den EGF-Rezeptor. Die therapeutische Zielstruktur entspricht damit der des chimären Antikörpers Cetuximab. Panitumumab wird zur Behandlung des Kolorektalen Karzinoms eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung
Entwickelt wurde Panitumumab von der Biotechnologie-Firma Abgenix mittels einer Xeno-Mouse®-Technik. Das Besondere an dem Antikörper ist, dass er keine xenogenen, d.h. speziesfremden Anteile besitzt – also komplett human ist – und man sich daher eine geringere Immunogenität gegen den Antikörper und mildere Nebenwirkungen erhofft.
Verschiedene Studien zur Behandlung des chemotherapieresistenten Kolonkarzinoms laufen derzeit. Im März 2007 meldete Amgen den vorzeitigen Abbruch einer klinischen Studie, in der der Antikörper im Rahmen einer Erstlinien-Behandlung des metastasierten Kolonkarzinoms zusammen mit Standardchemotherapie (Oxaliplatin oder Irinotecan) plus Bevacizumab (Avastin) getestet wurde. Hierbei wurde bezüglich des progressionfreien Überlebens ein signifikanter Vorteil der Kontrollgruppe beobachtet. Eine weitere Analyse ergab zudem einen Vorteil im Gesamtüberleben zugunsten des Kontrollarms.
Die Patentrechte obliegen mittlerweile der Firma Amgen, die die Firma Abgenix 2006 übernommen hat.
Zulassung
In den USA wurde Vectibix® im September 2006 zugelassen. In der Europäischen Union erteilte die EU-Kommission am 3. Dezember 2007 eine bedingte Zulassung für die Behandlung des metastasierten Kolon- oder Rektumkarzinoms.[1] Die Zulassung wurde an eine Reihe von Bedingungen geknüpft; ursprünglich hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMEA die Ablehnung der Zulassung empfohlen. Nur nach einem Einspruch und einem Überprüfungsverfahren wurde der bedingten Zulassung zugestimmt.
Quellen
Weblinks
- Artikel in Cancer Research
- Artikel in Critical Reviews in Oncology/Hematology (Link zum PDF)
- Artikel in Deutsches Ärzteblatt
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