- Veranschlagung
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Veranschlagung, altes Wort dafür auch Anschlag, ist die Festlegung oder Schätzung des Wertes einer Sache.[1] Der heutige moderne Begriff im Steuerrecht ist Veranlagung.
Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit bezeichnete der Anschlag die Festlegung von Beiträgen in Form von Geld (Steuern) oder Soldaten zu Reichskriegen in den Reichsmatrikeln.
Quelle
Kategorien:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
- Steuerrecht
- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit
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