- Veranstalter
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Ein Veranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung eigenverantwortlich durchführt.
Der Veranstalter ist dabei sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, jeweils im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht, zuständig. Dies erfordert gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen und Absprachen mit Behörden. Veranstalter können sowohl kommerzielle als auch nichtkommerzielle Interessen verfolgen.
Literatur
- Prof. Dr. Ing. Juergen Althoff; Friedrich Baer; Jörg Bley; Ernst Braun; Prof. Dr. Wolf Dombrowsky; Dipl. Ing. Michael Ebner; Priv. Doz. Dr. med. Harald Genzwürker; Univ. Prof. Mag. Dr. Gerhard Grossmann; Martin Hildebrandt; Christian Hirschmann; Dr. Norbert Hiller; Dipl.-Verw. Heiner Jerofsky; Nicolas A. Klöhn; Roland G. Meier; Michael Öhlhorn; Dipl. Ing. Hinrich Rottmann; Burkhard Scholze; Dr. Berit Schwesinger; Hartmut H. Starke; RA Thomas Waetke; Grundsätze und Leitfaden für sichere Veranstaltungen, Versammlungsstätten, Feste und Festivals jeglicher Art im Gebäude oder im Freien – Download kostenfrei
Siehe auch
- Ausrichter (bei Wettkämpfen)
Kategorie:- Veranstaltungsdienstleister
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