Vereinbarung über Gemeinschaftspatente

Vereinbarung über Gemeinschaftspatente

Die Vereinbarung über Gemeinschaftspatente (VüGP) ist am 15. Dezember 1989 von den zwölf damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet worden, aber bisher noch nicht in Kraft getreten. Hauptbestandteil der VüGP ist das Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ), durch das ein Gemeinschaftspatent als einheitliches Patent für alle EG-Staaten geschaffen werden sollte. Diesem GPÜ sind in der VGP einige zusätzliche Protokolle beigefügt.

Derzeit wird in der Europäischen Union angestrebt, das Gemeinschaftspatent durch eine Verordnung des Rates einzuführen. Aber auch dabei ist derzeit eine Einigung nicht in Sicht.


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