- Verhandlungssicher
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Verhandlungssicher bezeichnet das höchste Niveau der Beherrschung einer Sprache zur Kommunikation. Dies kann - unabhängig voneinander - die mündliche und schriftliche Beherrschung bedeuten. Die Beherrschung einer Sprache zu künstlerischen Zwecken (Schriftsteller/Schauspieler/Sänger/Kabarettisten) ist davon nicht betroffen.Vielfach wird - fälschlich - angenommen, verhandlungssicher bezeichne die Fähigkeit, flüssig mündlich eine Verhandlung zu führen; dies jedoch ist konversationssicher.
Die verhandlungssichere Beherrschung einer Sprache ist die Fähigkeit, mündliche oder schriftliche Verhandlungen erfolgreich zu führen, das heißt:
- Informationen (Tatsachen, Absichten oder Fragen) in der jeweiligen Sprache so auszudrücken, dass diese vom Hörer oder Leser ohne jeden Informationsverlust (korrekt und eindeutig) aufgenommen werden können oder
- das korrekt gesprochene oder geschriebene Wort so zu verstehen, dass die Absicht des Senders völlig korrekt und eindeutig erkannt wird.
Fachleute sprechen von verhandlungssicher, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- sehr großer Wortschatz
- Kenntnis von Wortähnlichkeiten, die (mündlich) Missverständnisse provozieren können (Blaukraut/Brautkleid)
- Korrekte Wortverwendung (genutzt oder genützt)
- Beherrschung von grammatikalischen Feinheiten (Tatsachenunterschied zwischen ich ging und ich bin gegangen), auch wenn diese in der Umgangssprache meist ignoriert werden
- Spracherfahrung, die befähigt, einen gehörten oder gelesenen (aber unbekannten) Begriff erfolgreich nachzuschlagen (was ist ein Nießbrauchsrecht ?)
- Kenntnis von Redewendungen ("Gefahr im Verzug")
- Erkennung und Vermeidung oder korrekte Anwendung von Dialekten
- Erfolgreicher Umgang mit komplizierten Sätzen mit beliebig vielen Nebensätzen ("Bandwurmsätze").
- Verständnis von Umschreibungen (Kolbenverbrennungskraftmaschine = Motor)
- Erkennen von "bösartigen" Formulierungen (mit denen gezielt eine falsche Aussage suggeriert wird, um z. B. einen Vertragsabschluss herbeizuführen und die tatsächliche Aussage später vor Gericht durchzusetzen)
Die verhandlungssichere Beherrschung einer Sprache ist somit auch bei Muttersprachlern nicht selbstverständlich sondern Ergebnis eines entsprechend hohen Bildungsniveaus.
Für Juristen ist die verhandlungssichere Beherrschung ihrer Arbeitssprache Berufsvoraussetzung.
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