Attachéausbildung

Attachéausbildung

Die Attachéausbildung ist der nach der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst vorgeschriebene Vorbereitungsdienst.

Inhaltsverzeichnis

Einstellungsvoraussetzungen

Um in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden müssen Bewerber

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung zum Bundesbeamten erfüllen,
  • generell für Aufgaben des Dienstes geeignet sein,
  • ein Studium mit einer Mindest- oder Regelstudienzeit von drei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben. Das Studium muss mit einer Staats- oder Hochschulprüfung (z.B. Diplom) an einer Universität oder einer Technischen Hochschule oder einem akkreditierte Masterabschluss beendet werden.
  • eine breite Allgemeinbildung haben (besonders wichtig sind Grundkenntnisse und Interesse an aktuellen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen, in der Rechtskunde, in der Wirtschaft und in der jüngeren Geschichte),
  • Englisch und Französisch mündlich und schriftlich beherrschen,
  • gesundheitlich geeignet sein (in der Regel Tropentauglichkeit).

Bei den Studienabschlüssen sind alle Fachrichtungen erlaubt. Die Bewerber müssen ein Hochschulstudium mit einem Master oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen haben.[1]

Französisch kann durch eine andere Amtssprache der Vereinten Nationen (Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch) ersetzt werden. Dann muss der Bewerber allerdings vor der Einstellung nachweisen, dass er Grundkenntnisse in Französisch besitzt, da diese Sprache im Vorbereitungsdienst gelehrt wird und der Bewerber dem Unterricht folgen muss.

Die generelle Eignung wird durch ein schriftliches und mündliches Auswahlverfahren festgestellt, in dem besonders die Allgemeinbildung geprüft wird. Die Auswahlprüfung wird vom Auswahlausschuss durchgeführt und bewertet. Er besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • der Leiter der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amts,
  • der Leiter des Personalreferats für den höheren Auswärtigen Dienst,
  • der Leiter des Personalreferats für den gehobenen Auswärtigen Dienst,
  • der Ausbildungsleiter für den höheren Auswärtigen Dienst,
  • ein dienstjüngerer Referent des Personalreferats für den höheren Dienst,
  • ein Beamter des höheren Dienstes und
  • ein Beamter des gehobenen Dienstes.

Der Auswahlausschuss teilt dem zuständigen Staatssekretär dann die Ergebnisse mit, dieser ist für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zuständig. Sie werden als Attaché bzw als Attachée durch ihn eingestellt, falls sie die Gesundheitsprüfung bestehen.

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst dauert ein Jahr und zwei Monate und besteht aus den Teilen

  • Theoretische Lehrveranstaltungen in den Fächern Geschichte/Politik, Wirtschaftswissenschaften und Völker- und Europarecht und berufspraktischen Themen,
  • Sprachausbildung mindestens in Englisch und Französisch,
  • Rechtsausbildung und
  • Praktische Ausbildung.

Theoretische Ausbildung

In den Theoretischen Veranstaltungen werden die Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben vermittelt. Dabei sind sie praxisbezogen zu vermitteln. Besonders soll die Kommunikationsfähigkeit und die Personalführung geschult werden (z.B. durch Rhetorikkurse). Außerdem werden kulturelle Veranstaltungen besucht, Studienfahrten im In- und Ausland durchgeführt und Wirtschaftsunternehmen besucht.

Sprachausbildung

Englisch und Französisch werden vertieft gelehrt. Der Attaché soll verhandlungssicher diese Sprachen beherrschen. Nach Möglichkeit soll er eine weitere Sprache lernen.

Rechtsausbildung

Die Bewerber werden hier entsprechend ihrer Vorbildung in das Recht allgemein und in das Konsularrecht im Speziellen eingeführt. Attachés, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben, werden besonders mit den Rechtsgebieten vertraut gemacht, für die das Auswärtige Amt eine Ermächtigung erteilen muss. Sie dürften diese Aufgaben ansonsten nicht ausüben und auch nicht ermächtigt werden. Eine Ermächtigung benötigen sie für folgende Fälle:

Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung wird an Auslandsvertretungen und in der Zentrale durchgeführt. Die Durchführung beim Bundestag, bei anderen Behörden und in der Wirtschaft kann genehmigt werden.

Prüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus vier Fachprüfungen, den Sprachprüfungen in Englisch und Französisch und der Abschlussprüfung.

Die Fachprüfungen finden nach den entsprechenden Lehrveranstaltungen statt, die Sprachprüfungen nach dem Sprachkurs oder nach dem Auslandsaufenthalt und die Abschlussprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.

Fachprüfungen finden in den Fächern

  • Geschichte/Politik,
  • Wirtschaftswissenschaften,
  • Völker- und Europarecht und
  • Rechts- und Konsularwesen statt.

Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert zwischen drei und vier Stunden, der mündliche Teil 20 Minuten.

Sprachprüfungen finden in Englisch und Französisch statt. Sie bestehen aus zwei jeweils schriftlichen Arbeiten und jeweils einer mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung muss der Attaché einen schwierigen Text lesen und übersetzen, nachweisen, dass er sich in der Fremdsprache unterhalten kann und in einem Rollenspiel eine Diensthandlung in der Fremdsprache vornehmen.

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil erhält der Kandidat am Vortag der Prüfung eine Akte aus dem Auswärtigen Dienst, deren Inhalt er zusammenzufassen hat und eine Entscheidung vorschlagen und begründen muss. Diese Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag. Im zweiten Teil muss er sich einer mündlichen Prüfung unterziehen. Dabei werden Fragen zu historischen, politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Fachbereichen gestellt, die für den Auswärtigen Dienst wichtig sind. Außerdem müssen Fragen zu aktuellen Themen beantwortet und mit Lehrstoff aus den Fachprüfungen verknüpft werden. Der Aktenvortrag zählt ein Drittel, die mündliche Prüfung zwei Drittel.

Laufbahn

Hat der Attaché alle Prüfungen bestanden und ist er in den Auswärtigen Dienst übernommen worden, so wird er zum Legationsrat bzw. zum Konsul (Besoldungsgruppe A 13) ernannt. Beamte die bis zum 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt wurden, führen stattdessen bis zum Ende der Probezeit die Amtsbezeichnung Legationssekretär bzw. Vizekonsul (Besoldungsgruppe A 13).

Weitere mögliche Ämter sind dann Legationsrat Erster Klasse, Konsul Erster Klasse (A 14), Vortragender Legationsrat, Botschaftsrat, Gesandter, Generalkonsul und Botschafter (A 15), Vortragender Legationsrat Erster Klasse, Botschaftsrat Erster Klasse, Gesandter, Generalkonsul, Botschafter (A 16 und, mit Ausnahme von Botschaftsrat Erster Klasse, auch B 3), Ministerialdirigent, Gesandter, Generalkonsul, Botschafter (B 6), Ministerialdirektor, Botschafter (B 9) und schließlich Staatssekretär (B 11).

Einzelnachweise

  1. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AusbildungKarriere/AA-Taetigkeit/HoehererDienst/Voraussetzungen_node.html

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