- Verkehrsanwalt
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In der Rechtswissenschaft ist der Begriff des Verkehrsanwalts definiert als Ein Rechtsanwalt, der am Wohnort der Partei direkt tätig wird. Er vermittelt zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. In der Regel wählt er auch bereits im Vorfeld diesen Bevollmächtigten aus. So z. B. wenn sich eine Mutter an ihrem Wohnsitz an einen Rechtsanwalt aufgrund einer schwierigen Familienrechtssache wendet. Dieser führt die Kommunikation mit dem Anwalt, der seinen Sitz am Ort des zuständigen Gerichtes hat und der dort das Verfahren betreibt.
Der Verkehrsanwalt darf nicht mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt verwechselt werden.
Weblinks
- Definition des Verkehrsanwalts (lexexakt.de)
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