Vermögenssteuer

Vermögenssteuer

Die Vermögensteuer ist eine auf das Vermögen, d. h. das bewertbare Eigentum des Steuerpflichtigen erhobene Steuer. Sie zeichnet sich im Allgemeinen durch einen verhältnismäßig niedrigen Steuersatz sowie den Verzicht auf Steuerprogression aus.

Geschichte

Die Vermögensteuer wurde während der Antike erfunden, sie wurde sowohl im Römischen Reich als auch in Athen erhoben. In Deutschland ist sie bis ins späte Mittelalter die vorherrschende Form der Besteuerung, die auf Grundbesitz, Sachvermögen und Geldvermögen erhoben wird. Erst seit dem 15. Jahrhundert wird sie insbesondere durch indirekte Steuern und erste Ansätze von Einkommensteuern ergänzt.

Vermögensteuer in Deutschland

Die deutsche Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. Ihre Bewertungsmethodik wurde 1995 für verfassungswidrig erklärt, daher wird sie seit 1997 nicht mehr erhoben. Auch in Schweden und Finnland wurde die Vermögensteuer in den letzten beiden Jahren abgeschafft.

Siehe Hauptartikel: Vermögensteuer (Deutschland).

Vermögensteuer in anderen Ländern

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Im internationalen Sprachgebrauch (orientiert an den für die Statistiken der OECD verwendete Definition) umfasst die Vermögensteuer häufig auch andere Besitzsteuern wie Grundsteuer (Steuer auf Immobilieneigentum), Kraftfahrzeugsteuer, Gewerbekapitalsteuer, Zweitwohnungsteuer oder Hundesteuer sowie auch Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

So hat zum Beispiel Großbritannien, das keine Vermögensteuer im deutschen Sinne kennt, eine recht hohe Vermögensteuer im OECD-Sinne.

Die Vermögensteuer steht meistens den lokalen Gebietskörperschaften (Kommunen, Regionen) zu. Häufig können diese Körperschaften die Steuersätze auch selbst festsetzen.

In Mrd. € Anteil am gesamten Steueraufkommen Anteil am BIP
bezogen auf das Vermögen natürlicher Personen
USA 3,1 %
Schweiz 2,6 2,7 % 1,0 %
Luxemburg 0,2 1,8 % 0,7 %
Österreich 1,5 0,6 %
Norwegen 0,9 1,2 % 0,5 %
Island 0,3 1,1 % 0,4 %
Schweden 0,9 0,7 % 0,4 %
Spanien 1,1 0,5 % 0,2 %
Frankreich 2,4 0,4 % 0,2 %
Finnland 0,2 0,3 % 0,1 %
bezogen auf das Vermögen juristischer Personen
Luxemburg 0,5 5,5 % 2,3 %
Island 0,3 1,0 % 0,4 %
Schweiz 1,3 0,9 % 0,3 %
Bei der Interpretation von OECD-Statistiken ist zu beachten, dass die Steuerbelastung häufig in % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) angegeben wird. Da die Vermögen in diesen Ländern im allgemeinen größer als das BIP sind, in Deutschland z.B. etwa 4-mal so groß, ist die Belastung der Vermögen prozentual im Allgemeinen deutlich geringer.
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