- Vermögensstock
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Vermögensstock, auch Grundstock oder Stock, auch Stammvermögen, Vermögensstamm bezeichnet:
- allgemein das zu einem bestimmten Zeitpunkt eingebrachte, auch übernommene wirtschaftliche Vermögen, siehe Vermögen
- Stammkapital, das bei einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Kapitaleinlage
- Grundkapital, Nominalkapital, das bei Gründung der Aktiengesellschaft eingebrachte Kapital
- Stiftungsvermögen, im österreichischen und Schweizerischen Recht die zu verwaltende Stiftung als Stamm- und Anlagevermögen
Siehe auch:Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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