Versammlungsverbot 13. April 1937

Versammlungsverbot 13. April 1937

Das Versammlungsverbot vom 13. April 1937 war ein von Heinrich Himmler verfügter Runderlass (RdErl. d. RFSSuChdDtPol. im RMdI. v. 13. April 1937 – S – PP (IIB) 570/36) zum Verbot dreier christlicher Glaubensgemeinschaften: des „Schopdacher Freundeskreises“, der „Siebenten-Tags-Adventisten vom III. Teil“ und der „Christlichen Versammlung“. Er wurde am 28. April 1937 in der Presse veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Bedeutsam war vor allem die Einschränkung der Versammlungsfreiheit für die sogenannte „Christliche Versammlung“, die sich damals im deutschen Reichsgebiet an über 700 Orten zu Gottesdienst und Andacht zusammenfand. Das Wort „Versammlungsverbot“ ist jedoch nur ein juristischer Begriff für die „Maßnahme einer Untersagung einer Versammlung“ und bezog sich demzufolge auch auf die anderen vorgenannten Glaubensrichtungen.

Auswirkungen

Eine Aufhebung des Verbots der „Christlichen Versammlung“ wurde von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:

  • Schaffung einer durchsichtigen, klar strukturierten Organisation
  • Aufgabe der unpolitischen, als „staats-“ und „lebensfeindlich“ angesehenen Haltung
  • Bekenntnis zum nationalsozialistischen Staat

Unter diesen Bedingungen wurde bereits im Juni 1937 der „Bund freikirchlicher Christen“ gegründet, dessen Brüdergemeinden sich 1941/42 größtenteils dem „Bund der Baptistengemeinden“ anschlossen, der sich daraufhin in „Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden“ umbenannte.

Widerstand

Etwa 5–12 % der ehemaligen Angehörigen der „Christlichen Versammlung“ traten der neuen Organisation nicht bei und hielten bis 1945 geheime Zusammenkünfte ab. Viele von ihnen kamen vor Sondergerichte und wurden zu Geld- oder Haftstrafen, zum Teil auch zu KZ-Haft verurteilt. Unter anderen waren dies:

  • Adolf Autschbach: Strafanstalt
  • Otto Bubenzer: Sondergerichtsverhandlung
  • Friedrich Emde: Sondergerichtsverhandlung
  • Franz Kaupp: Sondergerichtsverhandlung
  • Walter Müller: Strafkompanie
  • Wilhelm Stolz: Strafanstalt
  • Wilhelm Stücher: Sondergerichtsverhandlung
  • Willi Windgasse: Gestapo-Haft und KZ Dachau
  • Albert Winterhoff: Sondergerichtsverhandlung

Literatur

  • Gerhard Jordy: Die Brüderbewegung in Deutschland, Band 3: Die Entwicklung seit 1937, R. Brockhaus Verlag Wuppertal 1986.
  • Friedhelm Menk: Die Brüderbewegung im Dritten Reich. Das Verbot der „Christlichen Versammlung“ 1937, CLV Bielefeld 1986.
  • Hartmut Kretzer: Quellen zum Versammlungsverbot des Jahres 1937 und zur Gründung des BfC, Ernst-Paulus-Verlag Neustadt/Weinstraße 1987.
  • Andreas Liese: verboten – geduldet – verfolgt. Die nationalsozialistische Religionspolitik gegenüber der Brüderbewegung, Jota-Publikationen Hammerbrücke 2002.
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