- Versammlungsverbot
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Das Versammlungsverbot bezeichnet jegliche gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme, die die Untersagung einer Versammlung unter freiem Himmel zum Ziel hat. Ein Versammlungsverbot stellt in Deutschland einen Eingriff in Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dar und bedarf der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.
Der Einschränkung der Versammlungsfreiheit wiederum unterliegen Beschränkungen (siehe auch Schranken-Schranken). So kann gemäß § 5 Versammlungsgesetz eine Versammlung unter anderem nur im konkreten Einzelfall verboten werden, eine allgemeine Einschränkung (z. B. per Bundesgesetz) ist unzulässig. Ebenfalls ist das Verbot unter anderem nur dann begründet, wenn der Veranstalter oder Leiter der Versammlung Teilnehmern Zutritt gewährt, die Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mit sich führen und der Verdacht auf einen feindseligen, aufrührerischen und bewaffneten Zusammenschluss besteht.
Weblinks
Wiktionary: Versammlungsverbot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Grundrechte (Deutschland)
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