Versorgungsmaßzahl

Versorgungsmaßzahl

Die Versorgungsmaßzahl ist ein Indikator, welcher die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Medikamenten misst.

Die Maßzahl M nimmt Werte zwischen 0 und 200 an. Ein Wert von 0 bedeutet, dass alle verfügbaren Medikamente einer Festbetragsgruppe unterhalb des Festbetrags liegen, ein Wert von 200 bedeutet dagegen, dass alle Medikamente der Festbetragsgruppe oberhalb des Festpreises liegen.

Berechnung

M=\frac{PK_Z}{PK}*100 + \frac{VO_Z}{VO}*100

mit

PKZ: Anzahl der auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittelpackungen der Festbetragsgruppe oberhalb des Festbetrags
PK: Anzahl der auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittelpackungen der Festbetragsgruppe
VOZ: Anzahl der Verordnungen oberhalb des Festbetrages
VO: Anzahl der gesamten Verordnungen innerhalb der Festbetragsgruppe

Die Festbeträge der Festbetragsgruppen 2 und 3 werden so festgelegt, dass ihr M den Wert von 100 nicht übersteigt. Festbeträge der Gruppe 1 dürfen ein M von 133,4 nicht übersteigen. Diese Einschränkung dient der Sicherstellung der Versorgung nach § 35 Abs. 5 SGB V.


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