- Versorgungsmaßzahl
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Die Versorgungsmaßzahl ist ein Indikator, welcher die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Medikamenten misst.
Die Maßzahl M nimmt Werte zwischen 0 und 200 an. Ein Wert von 0 bedeutet, dass alle verfügbaren Medikamente einer Festbetragsgruppe unterhalb des Festbetrags liegen, ein Wert von 200 bedeutet dagegen, dass alle Medikamente der Festbetragsgruppe oberhalb des Festpreises liegen.
Berechnung
mit
- PKZ: Anzahl der auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittelpackungen der Festbetragsgruppe oberhalb des Festbetrags
- PK: Anzahl der auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittelpackungen der Festbetragsgruppe
- VOZ: Anzahl der Verordnungen oberhalb des Festbetrages
- VO: Anzahl der gesamten Verordnungen innerhalb der Festbetragsgruppe
Die Festbeträge der Festbetragsgruppen 2 und 3 werden so festgelegt, dass ihr M den Wert von 100 nicht übersteigt. Festbeträge der Gruppe 1 dürfen ein M von 133,4 nicht übersteigen. Diese Einschränkung dient der Sicherstellung der Versorgung nach § 35 Abs. 5 SGB V.
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