- Vertrag zu Bärwalde
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Der Vertrag von Bärwalde (französisch: Traité de Barwalde; schwedisch: Fördraget i Bärwalde) wurde am 23. Januar 1631 zwischen Frankreich und Schweden während des Dreißigjährigen Krieges geschlossen. In diesem Abkommen verbündete sich das protestantische Schweden mit dem katholischen Frankreich gegen den deutschen Kaiser.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Eingreifen Schwedens in den Dreißigjährigen Krieg mit der Landung auf Usedom am 24. Juni 1630 rettete die protestantischen Fürsten und Städte in Deutschland vor der drohenden Niederlage. Dieser Zeitpunkt markiert aber auch den Übergang vom Religions- zum Hegemonialkrieg. Dass sich politische und religiöse Triebkräfte immer stärker überschnitten, zeigt auch der wachsende Anteil, den Frankreich an den deutschen Kämpfen nahm. Der Lenker der französischen Politik, Kardinal Richelieu, trug keine Bedenken, die protestantische Sache zu unterstützen, um die Vormachtstellung des Kaiserhauses Habsburg zu schwächen.
Im neumärkischen Bärwalde (heute Mieszkowice in Westpommern, Polen), südöstlich von Stettin, schlossen die Unterhändler Gustaf Graf Horn für Schweden und Hercules de Charnasse für Frankreich einen Vertrag in dem sich Frankreich mit 40.000 Reichstalern an den schwedischen Kriegskosten beteiligt. Frankreich selbst griff vorerst noch nicht militärisch in Deutschland ein.
Das Bündnis sollte fünf Jahre dauern, wurde aber bereits am 9. April 1633 zu Heilbronn bis zur „Herstellung eines festen Friedens“ erneuert.
Inhalt
Schweden verpflichtet sich ein Heer von 30.000 Mann und 6.000 Reitern nach Deutschland zu führen und diese Truppen zu unterhalten. Frankreich beteiligt sich mit 40.000 Reichstalern an den Kosten, die jährlich an das schwedische Schatzamt überwiesen werden. Ziel war die Herstellung des Status Quo im Reich vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges.
Zu diesem Bündnis sollen alle Staaten und Fürsten zugelassen werden. Um den deutschen Kaiser weiter zu isolieren soll mit dem Führer der Katholische Liga, dem Herzog Maximilian I. von Bayern, Freundschaft geschlossen werden oder wenigstens Neutralität gewahrt werden. Die Religionsfreiheit der Reichsstände wird anerkannt.
Keiner der Verbündeten darf ohne den anderen ein Abkommen treffen oder Frieden schließen. Der Vertrag soll vorerst 5 Jahre dauern.
Auszug aus dem Vertrag von Bärwalde vom 23. Januar 1631
„Es soll ein Bund sein zwischen den [...] Königen von Schweden und Frankreich für die Verteidigung ihrer beiderseitigen, respective gemeinsamen Freunde, auch für die Sicherheit des Baltischen Meeres und des Ozeans, die Freiheit des Handels und die Wiederherstellung der unterdrückten Stände des Römischen Reiches und daß die Befestigungen und Bollwerke, die in den Häfen und an den Gestaden beider Meere [...] errichtet sind, zerstört und in den Stand gebracht werden, in dem sie zuletzt vor diesem deutschen Kriege gewesen sind.“
„Und da der Sinn der Gegenpartei einem gerechten Austrag [...] bis zu diesem Tage abgeneigt gewesen ist [...] so soll das Heil der gemeinsamen Freunde mit bewaffneter Hand durchgefochten werden.“
„Zu diesem Zwecke soll der König von Schweden 30 000 Mann zu Fuß und 6000 Reiter auf seine Kosten nach Deutschland führen und halten. Der König von Frankreich Soll 40 000 Reichstaler jährlich [...] untrüglich zahlen und liefern [...]“
„Wenn es Gott gefällt, dem König von Schweden glücklichen Erfolg zu verstatten, wird er sich in Sachen der Religion nicht anders halten in besetzten und abgetretenen Gegenden als den Gesetzen und Bestimmungen des Reiches gemäß, und in den Gegenden, in denen sich die Übung der römischen katholischen Religion vorfindet, soll sie unangetastet bleiben.“
Siehe auch
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