Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Die Verunglimpfung einer Person oder Einrichtung ist eine besondere Herabwürdigung der Betroffenen.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Das Wort ist als Gegenbegriff[1] abgeleitet von dem fast untergegangenen Wort Glimpf („Schonung, Nachsicht“; von ahd. gilimpf „gelegen sein“, später „Angemessenheit“, „Billigkeit“ vgl. Unbillen)[2]. Jemanden „glimpflich behandeln“ bedeutet demgemäß, ihn wohlwollend behandeln, wenn etwas „glimpflich abläuft“, verursacht es keine schlechte Folgen. Unglimpf steht in schwankendem Geschlecht ags. ungelimp, n., m., ahd. ungelimfe, f. n., mhd. ungelimpf, ungelimp, ungelump, m., frühnhd. auch wieder f. als ung(e)limpf(f) in der Bedeutung „Mangel an Nachsicht und Rücksicht; Ungunst; Unliebenswürdigkeit; Ernst“.[1] Es findet sich auch norw. ulempa, dän. ulempe, schwed. olämplighet entlehnt.[1]

Rechtsprachlich eingeengt steht es für „Unrecht; Schuld, Verfehlung; Mangel an Rechtsgrund, -anspruch, -befugnis; Rechtsnachteil, Schaden; Misshandlung, Entehrung; Ungebührlichkeit“ oder allgemein „Beschuldigung“; sowie in der heutigen Bedeutung „Ehrverminderung durch Beschuldigung, Vorwurf, Kränkung, Unehre, Schande“.[1][3]

Rechtliche Verwendung

Bundesrepublik Deutschland

Der § 90a des Strafgesetzbuches (StGB) spricht von Verunglimpfung im Zusammenhang von „beschimpfen“ oder „böswillig verächtlich machen“.

Folgende Strafrechtstatbestände befassen sich mit der Verunglimpfung:

§ 90 StGB – Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 90a StGB – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90b StGB – Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 189 StGB – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

In den Delikten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) spielt die Verunglimpfung ebenfalls eine Rolle, ohne jedoch in den Tatbeständen ausdrücklich erwähnt zu sein.

Besonderheit

In Deutschland wird die Holocaustleugnung auch im Sinne einer Verunglimpfung als Straftat definiert.

Problematik

Es gibt keine klare Regelung, wann Kritik am Staat und seinen Symbolen in extreme Herabwürdigung umschlägt. Da eine genaue juristische Operationalisierung fehlt, ergibt sich die Problematik des Gummiparagraphen.

Österreich

Im österreichischen Recht existiert der Begriff als Tatbestand nicht. Entsprechende Handlungen fallen gegebenenfalls unter die §§ 111–117 StGB (Strafbare Handlungen gegen die Ehre). Ein Spruch des Verwaltungsgerichtshofs etwa lautet, „eine auf eine bloße Verunglimpfung hinauslaufende vage Andeutung sei keine gerichtlich strafbare Handlung“.[4]

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Nachweise

  1. a b c d Eintrag UNGLIMPF, m., gegenstück zu glimpf. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1960 (germazope.uni-trier.de)
  2. Eintrag GLIMPF, m., verbalsubstantiv zu dem starken verbum 1glimpfen. In: Grimm: Deutsches Wörterbuch. (germazope.uni-trier.de)
  3. Eintrag Glimpf . In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW), Heidelberger Akademie der Wissenschaften (drw-www.adw.uni-heidelberg.de) – Anm.: Die Quellen für die Buchstaben S–Z („Unglimpf“) sind 2008 noch nicht erschienen
  4. TE VwGH Beschluss 7. September 2005 2002/12/0129

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verunglimpfung — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Alle Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste aller Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste aller Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Leugnung des Holocaust — Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten und weitgehende Verharmlosen des Holocaust. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen… …   Deutsch Wikipedia

  • Otto Ernst Remer — Remer 1945 Otto Ernst Remer (* 18. August 1912 in Neubrandenburg; † 4. Oktober 1997 in der Nähe von Marbella, Spanien) war einer der jüngeren Generäle der Wehrmacht. Nach dem Zweiten We …   Deutsch Wikipedia

  • Beschimpfung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrabschneider — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrabschneidung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”